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   LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04   

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LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04 (https://dejure.org/2005,8585)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04 (https://dejure.org/2005,8585)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. September 2005 - 21 TaBV 9/04 (https://dejure.org/2005,8585)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Eingruppierung nach Unternehmensverschmelzung - Zustimmungsersetzung - Tarifpluralität

  • IWW

    ERTV TSI § 3 ERTV TSI § 4 BetrVG § ... 87 Abs. 1 BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG § 99 BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 4 BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 4 ArbGG § 2 a Abs. 1 ArbGG § 11 Abs. 1 ArbGG § 11 Abs. 3 Satz 1, 1. Halbsatz ArbGG § 87 Abs. 2 Satz 2 ArbGG § 90 Abs. 1 Satz 1 ArbGG § 90 Abs. 1 Satz 2 3. ÄnderungsTV TV SR TSI § 54 Abs. 1 3. ÄnderungsTV TV SR TSI § 54 Abs. 2 GKG § 2 Abs. 2
    EERTV TSI, BetrVG, ArbGG, 3. ÄnderungsTV TV SR TSI, GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des Betriebsrates zur tariflichen Eingruppierung und Umgruppierung eines Arbeitnehmers bei bei Bindung des Arbeitgebers an mehrere Tarifverträge; Erledigung eines zunächst eingeleiteten Beschlussverfahrens durch das erneute Ersuchen um die Zustimmung des ...

  • Judicialis

    ERTV TSI § 3; ; ERTV TSI § 4; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § ... 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 4; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 4; ; ArbGG § 2 a Abs. 1; ; ArbGG § 11 Abs. 1; ; ArbGG § 11 Abs. 3 Satz 1, 1. Halbsatz; ; ArbGG § 87 Abs. 2 Satz 2; ; ArbGG § 90 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 90 Abs. 1 Satz 2; ; 3. ÄnderungsTV TV SR TSI § 54 Abs. 1; ; 3. ÄnderungsTV TV SR TSI § 54 Abs. 2; ; GKG § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretungsbefugnis von Mitarbeitern einer Konzernobergesellschaft - Bindung des übernehmenden Rechtsträgers an Firmentarifverträge der übertragenden Rechtsträgerin - keine Mitbestimmung bei Tarifbindung und Rechtsfragen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84

    Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04
    Der Betriebsrat hat innerhalb der zulässigerweise einverständlich verlängerten Frist zur Stellungnahme (vgl. BAG, Beschluss v. 17. Mai 1983 - 1 ABR 5/80, BAGE 42, 386 = AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss v. 22. Oktober 1985 - 1 ABR 42/84, BAGE 50, 55 = AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972) im Wesentlichen wortgleich wie bereits zuvor am 11. September 2003 seine Zustimmung verweigert.

    Dabei handelt es sich um einen Akt der Rechtsanwendung verbunden mit der Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. BAG, Beschluss v. 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99, AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04
    Anlass für eine Eingruppierung kann nicht nur eine Änderung der vom Arbeitnehmer ausgeübten und auszuübenden Tätigkeit oder eine Änderung des Entgeltschemas sondern auch eine veränderte Einschätzung der Rechtslage durch den Arbeitgeber sein (vgl. BAG, Beschluss v. 12. August 1997 - 1 ABR 13/97, AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    Erachtet der Betriebsrat die ihm mitgeteilte Rechtsansicht, ein näher bezeichneter Tarifvertrag sei für die Ein- bzw. Umgruppierung maßgebend, als unzutreffend, kann er der beabsichtigten Ein- bzw. Umgruppierung auch mit der Begründung seine Zustimmung verweigern, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsgruppenordnung sei nicht diejenige, welche im Betrieb zur Anwendung kommen müsse (vgl. BAG, Beschluss v. 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85, BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 11972; Beschluss v. 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88, BAGE 64, 94 = AP Nr. 78 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss v. 12. August 1997 - 1 ABR 13/97, AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; Beschluss v. 23. September 2003 - 1 ABR 35/02, AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04
    Erachtet der Betriebsrat die ihm mitgeteilte Rechtsansicht, ein näher bezeichneter Tarifvertrag sei für die Ein- bzw. Umgruppierung maßgebend, als unzutreffend, kann er der beabsichtigten Ein- bzw. Umgruppierung auch mit der Begründung seine Zustimmung verweigern, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsgruppenordnung sei nicht diejenige, welche im Betrieb zur Anwendung kommen müsse (vgl. BAG, Beschluss v. 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85, BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 11972; Beschluss v. 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88, BAGE 64, 94 = AP Nr. 78 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss v. 12. August 1997 - 1 ABR 13/97, AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; Beschluss v. 23. September 2003 - 1 ABR 35/02, AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    In einem Gemeinschaftsbetrieb besteht das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG im Falle einer Ein- wie einer Umgruppierung ausschließlich gegenüber dem Vertragsarbeitgeber des Arbeitnehmers, um dessen zutreffende Ein- bzw. Umgruppierung die Betriebsparteien streiten (vgl. BAG, Beschluss v. 23. September 2003 - 1 ABR 35/02, AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04
    Anlass für eine Eingruppierung kann nicht nur eine Änderung der vom Arbeitnehmer ausgeübten und auszuübenden Tätigkeit oder eine Änderung des Entgeltschemas sondern auch eine veränderte Einschätzung der Rechtslage durch den Arbeitgeber sein (vgl. BAG, Beschluss v. 12. August 1997 - 1 ABR 13/97, AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    Erachtet der Betriebsrat die ihm mitgeteilte Rechtsansicht, ein näher bezeichneter Tarifvertrag sei für die Ein- bzw. Umgruppierung maßgebend, als unzutreffend, kann er der beabsichtigten Ein- bzw. Umgruppierung auch mit der Begründung seine Zustimmung verweigern, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsgruppenordnung sei nicht diejenige, welche im Betrieb zur Anwendung kommen müsse (vgl. BAG, Beschluss v. 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85, BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 11972; Beschluss v. 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88, BAGE 64, 94 = AP Nr. 78 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss v. 12. August 1997 - 1 ABR 13/97, AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; Beschluss v. 23. September 2003 - 1 ABR 35/02, AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04
    Sie kann auf einem auf das Arbeitsverhältnis originär anwendbaren Tarifvertrag oder auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, sie kann auch auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarung im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (vgl. BAG, Beschluss v. 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87, BAGE 60, 330 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss v. 23. November 1993 - 1 ABR 34/93, AP Nr. 111 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss v. 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00, EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 70).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04
    Bei der Ein- wie bei der Umgruppierung hat der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats zu der vom Arbeitgeber für zutreffend erachteten Entgeltgruppenordnung einzuholen (vgl. BAG, Beschluss v. 12. November 2002 - 1 ABR 60/01, BAGE 103, 329 = AP Nr. 43 zu § 99 BetrVG 111972 Eingruppierung).
  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04
    Dabei handelt es sich um eine Gleichstellungsabrede im Sinne der Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil v. 25. September 2002 - 4 AZR 294/01, AP Nr. 26 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag), denn die Arbeitgeberin war zum Zeitpunkt der Vertragsänderung an die in Bezug genommenen Tarifverträge zumindest auch gebunden.
  • BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04
    Sie kann auf einem auf das Arbeitsverhältnis originär anwendbaren Tarifvertrag oder auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, sie kann auch auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarung im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (vgl. BAG, Beschluss v. 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87, BAGE 60, 330 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss v. 23. November 1993 - 1 ABR 34/93, AP Nr. 111 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss v. 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00, EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 70).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 98/88

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04
    Erachtet der Betriebsrat die ihm mitgeteilte Rechtsansicht, ein näher bezeichneter Tarifvertrag sei für die Ein- bzw. Umgruppierung maßgebend, als unzutreffend, kann er der beabsichtigten Ein- bzw. Umgruppierung auch mit der Begründung seine Zustimmung verweigern, die vom Arbeitgeber angewandte Vergütungsgruppenordnung sei nicht diejenige, welche im Betrieb zur Anwendung kommen müsse (vgl. BAG, Beschluss v. 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85, BAGE 54, 147 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 11972; Beschluss v. 30. Januar 1990 - 1 ABR 98/88, BAGE 64, 94 = AP Nr. 78 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss v. 12. August 1997 - 1 ABR 13/97, AP Nr. 14 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; Beschluss v. 23. September 2003 - 1 ABR 35/02, AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 661/95

    Wahrung der Klagefrist bei Klageerhebung durch einen Rechtsbeistand

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04
    Überwiegend wird zum anderen die Ansicht vertreten, das Vertretungsverbot gelte nur für das Auftreten in der mündlichen Verhandlung (Germelmann/Matthes/-Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 11 Rn. 41; Düwell/Lipke, ArbGV, § 11 Rn. 15; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 157 Rn. 5; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 63. Aufl., § 157 Rn. 15; Ascheid, Urteils- und Beschlußverfahren im Arbeitsrecht, Rn. 279; Ostrowicz/Künzl/Schäfer, Der Arbeitsgerichtsprozess, Kapitel 2, 1.8.4.2 Rn. 64; Hauck/Helml, ArbGG, 2. Aufl., § 11 Rn. 7) Auch in der Rechtsprechung werden unterschiedliche Rechtsansichten vertreten(vgl. BAG, Urteil v. 21. April 1988 - 8 AZR 394/86, BAGE 58, 132 = AP Nr. 10 zu § 11 ArbGG 1979 Prozessvertreter einerseits und BAG, Urteil v. 26. September 1996 - 2 AZR 661/95, BAGE 84, 204 = AP Nr. 2 zu § 11 ArbGG 1979 andererseits).
  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • BAG, 21.04.1988 - 8 AZR 394/86

    Keine Befugnis von Rechtsbeiständen zur Prozessvertretung vor den

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 34/93

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

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