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   OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 138/06   

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OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 138/06 (https://dejure.org/2007,5002)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2007 - 21 U 138/06 (https://dejure.org/2007,5002)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 21 U 138/06 (https://dejure.org/2007,5002)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Gewinnzusagen nach § 661a BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übergabe und Übereignung eines PKW aufgrund einer Gewinnzusage; Voraussetzung für die Annahme einer Gewinnzusage; Abhängigkeit der Gewinnzusage von einer Mitwirkungshandlung; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Verbraucherschutzangelegenheiten

  • Judicialis

    ZPO § 255 Abs. 1; ; ZPO § 259; ; ZPO § 260; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 281 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 661a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Gewinnzusage nach § 661 a BGB - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 879
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 138/06
    Wie zudem aus der streitgegenständlichen und auch aus einer weiteren Gewinnzusage der J folge, die sie am 05.03.2003 erhalten habe und wegen der sie im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren 1 O 158/04 LG Dortmund (Beschwerdeverfahren 21 W 12/05 OLG Hamm) erfolglos die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine gegen eine Firma U B.V. gerichtete Klage begehrt hat, sei die J in den Niederlanden unter dem Postfach ###, #### T zu erreichen.

    Wie auch der Senat (Beschluss vom 10.03.2005 - 21 W 12/05 - , OLGR 2005, 409) bereits ausgeführt hat, setzt eine Gewinnzusage voraus, dass die Mitteilung aus objektivierter Empfängersicht nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652; BGH NJW 2006, 230; BGH NJW 2006, 2548).

    Anders als im Prozesskostenhilfeverfahren 21 W 12/05, an dem die selben Parteien beteiligt waren, Ansprüche jedoch aus einem anderen Schreiben hergeleitet wurden, liegen hier die Voraussetzungen einer Gewinnzusage vor.

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 138/06
    Wie auch der Senat (Beschluss vom 10.03.2005 - 21 W 12/05 - , OLGR 2005, 409) bereits ausgeführt hat, setzt eine Gewinnzusage voraus, dass die Mitteilung aus objektivierter Empfängersicht nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652; BGH NJW 2006, 230; BGH NJW 2006, 2548).

    Eine Mitwirkungshandlung kann dem Verbraucher nicht abverlangt werden, da es der gesetzgeberischen Intention widerspräche, die Entstehung des Anspruchs daran zu knüpfen, dass sich der Verbraucher so verhält, wie vom Versender der Gewinnzusage (wettbewerbswidrig) beabsichtigt (BGH NJW 2006, 2548, 2549f.).

    Als Sender kann deshalb u.U. auch das hinter einer Briefkastenfirma stehende unter deren Namen mit Eigeninteresse handelnde Unternehmen angesehen werden (BGH NJW 2006, 2548, 2550).

  • BGH, 01.12.2005 - III ZR 191/03

    Gerichtsstand für eine Klage aus einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 138/06
    Der EuGH (Urt. vom 20.01.2005; NJW 2005, 811) und ihm folgend der BGH (Urt. vom 01.12.2005; NJW 2006, 230) haben dies für die Vorgängervorschriften Art. 13 Abs. 1 Nr. 3, Art. 14 Abs. 1 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) abgelehnt, weil die Vorschriften voraussetzten, dass der Verbraucher Ansprüche aus einem von ihm geschlossenen Vertrag geltend mache und der Begriff "Vertrag" in diesem Zusammenhang eng auszulegen sei, da es um Ausnahmeregelungen gehe.

    Wie auch der Senat (Beschluss vom 10.03.2005 - 21 W 12/05 - , OLGR 2005, 409) bereits ausgeführt hat, setzt eine Gewinnzusage voraus, dass die Mitteilung aus objektivierter Empfängersicht nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652; BGH NJW 2006, 230; BGH NJW 2006, 2548).

  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03

    Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 138/06
    Wie auch der Senat (Beschluss vom 10.03.2005 - 21 W 12/05 - , OLGR 2005, 409) bereits ausgeführt hat, setzt eine Gewinnzusage voraus, dass die Mitteilung aus objektivierter Empfängersicht nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen - bereits gewonnenen - Preis erhalten (BGH NJW 2004, 1652; BGH NJW 2006, 230; BGH NJW 2006, 2548).
  • BGH, 07.10.2004 - III ZR 158/04

    Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 138/06
    Als "Sender" können ferner solche Unternehmer angesehen werden, die Verbrauchern unter nicht existierenden oder falschen Namen, Firmen, Geschäftsbezeichnungen oder Anschriften Gewinnmitteilungen zukommen lassen (BGH NJW 2004, 3555, 3556; BGH NJW 2005, 827).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 138/06
    Der EuGH (Urt. vom 20.01.2005; NJW 2005, 811) und ihm folgend der BGH (Urt. vom 01.12.2005; NJW 2006, 230) haben dies für die Vorgängervorschriften Art. 13 Abs. 1 Nr. 3, Art. 14 Abs. 1 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) abgelehnt, weil die Vorschriften voraussetzten, dass der Verbraucher Ansprüche aus einem von ihm geschlossenen Vertrag geltend mache und der Begriff "Vertrag" in diesem Zusammenhang eng auszulegen sei, da es um Ausnahmeregelungen gehe.
  • BGH, 23.06.2005 - III ZR 4/04

    Begriff des Senders einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 138/06
    Sender kann schließlich der Unternehmer sein, der unter fremdem Namen, also unter dem Namen einer anderen existierenden Person, handelt (BGH NJW 2005, 3493).
  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 112/04

    Begriff des Senders einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2007 - 21 U 138/06
    Als "Sender" können ferner solche Unternehmer angesehen werden, die Verbrauchern unter nicht existierenden oder falschen Namen, Firmen, Geschäftsbezeichnungen oder Anschriften Gewinnmitteilungen zukommen lassen (BGH NJW 2004, 3555, 3556; BGH NJW 2005, 827).
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