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   OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 21 U 16/02   

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https://dejure.org/2002,5493
OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 21 U 16/02 (https://dejure.org/2002,5493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.09.2002 - 21 U 16/02 (https://dejure.org/2002,5493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. September 2002 - 21 U 16/02 (https://dejure.org/2002,5493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Fälligkeitsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 640 § 641
    Fälligkeit der Vergütung beim Bauträgervertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was heißt "vollständige Fertigstellung" in einem Bauträgervertrag? (IBR 2003, 363)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 93
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 01.07.1999 - 3 U 57/98

    Bauträgerkauf: Setzt Schlußrate Mangelfreiheit voraus?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 21 U 16/02
    Demgegenüber haben das OLG Naumburg (IBR 1999, 532), das OLG Koblenz (NJW-RR 99, 671) und das OLG Hamm (DnotZ 94, 870) entschieden, daß von einer vollständigen Fertigstellung im obigen Sinne erst dann auszugehen ist, wenn alle Mängel, insbesondere sogenannte Protokollmängel, vollständig beseitigt sind.
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1981 - 20 U 26/81

    Vollständige Fertigstellung als Voraussetzung für Fälligkeit der Restvergütung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 21 U 16/02
    Nach einer Auffassung soll die vollständige Fertigstellung mit Blick auf § 12 Abs. 1 VOB/B wohl dem Zeitpunkt der Abnahmereife entsprechen (OLG Düsseldorf BauR 1982, 168 f.; OLG Köln BauR 1983, 380 f.).
  • OLG Koblenz, 18.12.1998 - 10 U 362/98

    Rückforderung vorzeitig gezahlter Rate nach MaBV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 21 U 16/02
    Demgegenüber haben das OLG Naumburg (IBR 1999, 532), das OLG Koblenz (NJW-RR 99, 671) und das OLG Hamm (DnotZ 94, 870) entschieden, daß von einer vollständigen Fertigstellung im obigen Sinne erst dann auszugehen ist, wenn alle Mängel, insbesondere sogenannte Protokollmängel, vollständig beseitigt sind.
  • OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18

    Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt

    "Vollständig fertiggestellt ist ein Haus erst, wenn nicht nur sämtliche Arbeiten erbracht sind, sondern auch alle wesentlichen Mängel behoben sind (vgl. hierzu OLG Hamm, IBR 2008, 273 - Basty sowie OLG Düsseldorf BauR 2003, 93; ferner BGH BauR 2000, 881).
  • OLG Hamm, 03.07.2007 - 21 U 14/07

    Vollständige Fertigstellung eines Bauwerkes als Fälligkeitsvoraussetzung der

    Dem Willen der Parteien dürfte es ferner nicht entsprochen haben, bei normaler Vertragsabwicklung mehrere Raten zum gleichen Zeitpunkt fällig werden zu lassen; da aber bei normaler Vertragsabwicklung mit einer gleichzeitigen Durchführung von Abnahme und Besitzübergabe (vgl. Abschnitt V.2.k des Vertrages) zu rechnen war, wären die zu erwartenden Fälligkeitszeitpunkte der drittletzten und der letzten Rate zusammengefallen, wenn mit der vollständigen Fertigstellung nichts anderes gemeint gewesen wäre als die Abnahme (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2003, 93).
  • LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21

    Abnahme mit Sachverständigem: Auch Mängel im Gutachten sind Protokollmängel!

    Das Gericht vertritt insoweit die Auffassung, dass die Abnahmereife (und damit die Beseitigung der wesentlichen Mängel) nicht vorliegen muss (so aber wohl OLG Schleswig NZBau 2020, 376, 379; OLG München, Beschl. v. 11.03.2020 - 28 U 4568/19 Bau; OLG Düsseldorf BauR 2003, 93; wohl inzidenter auch BGH NZBau 2012, 34 und NJW 2010, 1284; Karczewski , NZBau 2018, 328).
  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 21 U 73/06

    Keine vollständige Fertigstellung bei Mängeln des Bauwerkes - Mangel durch

    Dabei sollen allerdings "unwesentliche" Mängel über § 242 BGB unberücksichtigt bleiben (OLG Naumburg, IBR 1999, 532, OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 671, OLG Hamm, BauR 2002, 641, OLG Düsseldorf, BauR 2003, 93).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 21 U 46/05

    Vollständige Fertigstellung trotz nach Abnahme zutagegetretener oder gerügter

    Es wäre aber nicht einsichtig, warum die Vertragsparteien zwei getrennte Raten hätten vorsehen wollen, wenn diese dann doch absehbar gleichzeitig fällig werden sollten (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2003, 93).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2010 - 21 U 124/09

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadenspauschalierung und unwiderruflicher

    Erst hinsichtlich der ausstehenden letzten 5 % der geschuldeten Gesamtsumme wird auf eine endgültige Fertigstellung und Übergabe und damit an abnahmeähnlichen Umständen (vgl. auch OLG Düsseldorf, BauR 2003, 93 f.) angeknüpft.
  • OLG München, 13.11.2015 - 32 U 3524/15

    Erfordernis einer Fertigstellungsmeldung für Mietzahlungspflicht

    Während die Bezugsfertigkeit schon vorliegt, wenn das Objekt genutzt werden kann, ist "Fertigstellung" erst gegeben, wenn alle Arbeiten erbracht und sämtliche, vorhandenen Mängel, jedenfalls die wesentlichen, beseitigt sind (vgl. BGH Urt. v. 20.01.2000 - VII ZR 224/98 = NJW 2000, 1403; OLG Düsseldorf Urt. v. 30.9.2002 - 21 U 16/02 = BauR 2003, 93).
  • LG Darmstadt, 04.06.2021 - 17 O 80/18

    Bauträgervertrag - Freigabe von Geldern auf Notaranderkonto

    Darüber hinaus müssen nach überwiegender Meinung auch alle wesentlichen Mängel behoben sein (vgl. OLG Hamm IBR 2008, 273; OLG Düsseldorf Baurecht 2003, 93; BGH Baurecht 2000, 881; Werner-Pastor Der Bauprozess 17. Auflage Anmerkung 1573).
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