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   OLG Düsseldorf, 30.07.2013 - I-21 U 162/12   

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https://dejure.org/2013,68514
OLG Düsseldorf, 30.07.2013 - I-21 U 162/12 (https://dejure.org/2013,68514)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2013 - I-21 U 162/12 (https://dejure.org/2013,68514)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - I-21 U 162/12 (https://dejure.org/2013,68514)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines werkvertraglichen Vergütungsanspruches; Stützung des Zahlungsbegehrens auf den Aufwendungsersatzanspruch nach den Grundsätzen der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag; Vermutung für einen Fremdgeschäftsführungswillen; Auftrag zur vollständigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch ohne wirksamen Vertrag: Auftragnehmer kann übliche Vergütung verlangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2013 - 21 U 162/12
    Auf diesen Vermutungstatbestand greift die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch dann zurück, wenn der Geschäftsführer sich irrigerweise aufgrund eines nichtigen oder nicht zu stande gekommenen Vertrages zur Geschäftsführung für verpflichtet hält, und demnach gleichzeitig eigene Belange wahrgenommen hat, so dass auch unter diesen subjektiven Bedingungen beim Geschäftsführer eine Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 677 ff BGB nicht ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1992, VIII ZR 210/91, NJW-RR 1993, 200 unter 3. b); Urteil vom 10.10.1996, III ZR 205/95, NJW 1997, 47, 48 unter c); Urteil vom 30.09.1993, VII ZR 178/91, NJW 1993, 3196 zum Vergütungsanspruch des Unternehmers bei nichtigem Bauvertrag).

    b) Nach gefestigter Rechtsprechung kann der Unternehmer bei berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag bei nicht zustande gekommenem, weil nichtigem Vertrag für die Bestimmung des Anspruchs auf Aufwendungsersatz auf die übliche Vergütung zurückgreifen soweit der Vertragspreis nicht niedriger ist (vgl. BGH BauR 1994, 110 = NJW 1993, 3196; Werner/Pastor, a.a.O., Rz. 2411).

  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2013 - 21 U 162/12
    Auf diesen Vermutungstatbestand greift die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch dann zurück, wenn der Geschäftsführer sich irrigerweise aufgrund eines nichtigen oder nicht zu stande gekommenen Vertrages zur Geschäftsführung für verpflichtet hält, und demnach gleichzeitig eigene Belange wahrgenommen hat, so dass auch unter diesen subjektiven Bedingungen beim Geschäftsführer eine Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 677 ff BGB nicht ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1992, VIII ZR 210/91, NJW-RR 1993, 200 unter 3. b); Urteil vom 10.10.1996, III ZR 205/95, NJW 1997, 47, 48 unter c); Urteil vom 30.09.1993, VII ZR 178/91, NJW 1993, 3196 zum Vergütungsanspruch des Unternehmers bei nichtigem Bauvertrag).
  • BGH, 28.10.1992 - VIII ZR 210/91

    Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2013 - 21 U 162/12
    Auf diesen Vermutungstatbestand greift die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch dann zurück, wenn der Geschäftsführer sich irrigerweise aufgrund eines nichtigen oder nicht zu stande gekommenen Vertrages zur Geschäftsführung für verpflichtet hält, und demnach gleichzeitig eigene Belange wahrgenommen hat, so dass auch unter diesen subjektiven Bedingungen beim Geschäftsführer eine Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 677 ff BGB nicht ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1992, VIII ZR 210/91, NJW-RR 1993, 200 unter 3. b); Urteil vom 10.10.1996, III ZR 205/95, NJW 1997, 47, 48 unter c); Urteil vom 30.09.1993, VII ZR 178/91, NJW 1993, 3196 zum Vergütungsanspruch des Unternehmers bei nichtigem Bauvertrag).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2013 - 21 U 162/12
    Ein solcher Verfahrensfehler liegt insbesondere vor, wenn die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 ZPO aufgestellt wurden (vgl. Urteil vom 12.3. 2004 - V ZR 257/03 - BGHZ 158, 269 = NJW 2004, 1876, 1877).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2013 - 21 U 162/12
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524, unter II 1b; Beschluss vom 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03, NJW 2005, 1487).Solche Zweifel ergeben sich aus den Angriffen der Berufung nicht.
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2013 - 21 U 162/12
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524, unter II 1b; Beschluss vom 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03, NJW 2005, 1487).Solche Zweifel ergeben sich aus den Angriffen der Berufung nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - 12 E 790/15

    Geschäftsführung ohne Auftrag mit der Betreuung eines Kindes bis zum vorläufigen

    vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Juli 2007 - I-21 U 162/12, 21 U 162/12 -, juris Rn. 37; Sächs. OVG, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 5 A 840/11 -, juris Rn. 16, m. w. N.
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