Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 21 U 22/01 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- DEVK 3 -, Auslegung einer Provisionsverzichtsklausel, Unklarheitenregel, Anspruch des VV auf Dynamikprovision nach Vertragsende, Nachprovision, dynamische Summenerhöhung, dynamische Lebensversicherung
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 01.08.2003 - 19 U 39/02
Abrechnung von Provisionen für vermittelte dynamische …
Die Dynamikprovision ist mithin eine verzögert ausgezahlte Abschlußprovision für eine Erhöhung der Lebensversicherung, die - wenn auch widerruflich - schon (im Sinne des Satzes 2 von Ziffer 11) mit dem Versicherungsvertrag eingereicht wurde (so auch BAG DB 1985, 50; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.5.2003 - 21 U 22/01). - OLG Nürnberg, 10.09.2003 - 12 U 896/03
- DEVK 5 -, Wirksamkeit einer formularmäßigen Provisionsverzichtsklausel, …
Zu den im vorliegenden Rechtsstreit entscheidungserheblichen Frägen hinsichtlich von Provisionsansprüchen bei Dynamikerhöhungen, die nach Beendigung des Vertretervertrages eingetreten sind, und der Wirksamkeit eines diesbezüglichen Verzichts liegen abweichende obergerichtliche Entscheidungen vor (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.5.2003, Az. 21 U 22/01, und OLG Köln, Urt. v. 1.8.2003, Az. 19 U 39/02, das nach Schluss der mündlichen Verhandlung in vorliegender Sache erging).