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   OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/03   

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https://dejure.org/2003,918
OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/03 (https://dejure.org/2003,918)
OLG München, Entscheidung vom 10.12.2003 - 21 U 2392/03 (https://dejure.org/2003,918)
OLG München, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 21 U 2392/03 (https://dejure.org/2003,918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsklage wegen kreditschädigender Äußerungen in einem Fernsehinterview gegen den Äußernden persönlich und den Arbeitgeber; Feststellungsinteresse bei drohender Verjährung und Ersatz künftig befürchteter Schäden; Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung zum ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 241; ; BGB § 311; ; BGB § 823; ; BGB § 824; ; BGB § 826; ; StGB §§ 186 f.; ; UWG § 14; ; UWG § 15; ; UWG § 17; ; ZPO § 256

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung einer Bank auf Schadensersatz wegen Äußerung zur wirtschaftlichen Lage eines Bankkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 241, 311, 823, 824, 826; AGB-Bk Nr. 2; StGB §§ 186 f; UWG §§ 14, 15, 17
    Haftung der Deutschen Bank wegen Verstoßes gegen Verschwiegenheitspflicht durch ihren Vorstandssprecher ("Kirch/Deutsche Bank - Breuer")

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 224
  • NJW 2006, 864 (Ls.)
  • ZIP 2004, 19
  • ZIP 2005, 77
  • WM 2004, 74
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/03
    Geht es dabei um den Ersatz erst künftig befürchteten Schadens auf Grund einer nach Behauptung des Klägers bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse weiter die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus; diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt des derartigen Schadens wenigstens zu rechnen; im Rahmen der Zulässigkeit kann darüber hinaus eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit nicht verlangt werden (vgl. BGH NJW 2001, 1431; Reichold in Thomas/Putzo, a.a.O., § 256 Rn. 21).

    Es besteht im vorliegenden Fall bei verständiger Würdigung aus der Sicht des Klägers kein Grund, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens nicht wenigstens zu rechnen (vgl. zu dieser Formulierung BGH NJW 2001, 1431; vgl. auch den ähnlichen Fall aus einem etwas anderen Bereich in BGH NJW 1989, 2127).

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/03
    Darauf braucht sich von Rechts wegen niemand einzulassen (vgl. BGH NJW 1993, 648/654).

    Diese Voraussetzung wird vom Bundesgerichtshof zum Teil verlangt oder angedeutet (vgl. etwa BGH LM § 256 ZPO Nr. 7; GRUR 1972, 180 - Cheri; GRUR 1974, 735/736; NJW-RR 1989, 1367; NJW-RR 1990, 1532; NJW-RR 1991, 917; NJW 1993, 648 (summarisch zu prüfen); NJW 1993, 2993; NJW 1998, 160 und NJW-RR 2002, 834).

  • LG München I, 18.02.2003 - 33 O 8439/02

    Leo Kirch hat Anspruch gegen Deutsche Bank wegen kreditschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 10.12.2003 - 21 U 2392/03
    Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landgerichts München 1, 33. Zivilkammer, vom 18.2.2003, Aktenzeichen: 33 O 8439/02, geändert.

    Das Landgericht hat der Klage mit Urteil vom 18.2.2003 in vollem Umfang stattgegeben (veröffentlicht u.a. in NJW 2003, 1046 = WM 2003, 725).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auf die Berufung des Beklagten zu 2) hat das Berufungsgericht (WM 2004, 74) die gegen ihn gerichtete Klage abgewiesen; die Berufung der Beklagten zu 1) hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen.
  • LG München I, 31.03.2009 - 33 O 25598/05

    Schadensersatzansprüche von Unternehmen der KirchGruppe gegen die Deutsche Bank

    Während die erkennende Kammer des Landgerichts München I die Klage vollständig für begründet erachtete (Az. 33 O 8439/02; NJW 2003, 1046), wies das OLG München auf die Berufung des Beklagten zu 2) die Klage gegen ihn ab, die Berufung der Beklagten zu 1) hatte dagegen keinen Erfolg (Az. 21 U 2392/03; NJW 2004, 224).

    In diesem Verständnis ist die Äußerung als im Sinne von § 824 I BGB wahr anzusehen, soweit er gesagt hat, man habe das lesen können; im "Hörenkönnen" ist lediglich eine Floskel zu sehen (OLG München NJW 2004, 224, 229).

    Da diese aber nicht das erforderliche Ausmaß einer Verzerrung überschritten haben, kann aus der Art und Weise der Kundgabe kein Schluss auf den für § 826 BGB erforderlichen Vorsatz gezogen werden (OLG München NJW 2004, 224, 231).

  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 23 U 90/07

    Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft: Verweigerung einer

    Die Berufung der ... gegen dieses Urteil wurde durch Urteil des OLG München vom 10.12.2003 zurückgewiesen, während die Klage gegen Dr. X abgewiesen wurde (WM 2004, 74 ff.).

    Die Beklagte war zu diesem Zeitpunkt sowohl in erster Instanz, Urteil des LG München I vom 18.02.2003 (WM 2003, 725), als auch in zweiter Instanz, Urteil des OLG in München vom 10.12.2003 (WM 2004, 74), verurteilt worden.

  • OLG Nürnberg, 07.09.2004 - 1 U 403/04

    Schadensersatzanspruch eines GmbH-Geschäftsführers wegen entgangenem Gehalt gegen

    Für seine Rechtsansicht beruft sich der Widerkläger auch auf die Entscheidung des OLG München vom 10.12.2003, Az. : 21 U 2392/03 im sogenannten "Kirch-Verfahren".

    Es besteht auch kein Widerspruch zur Entscheidung des OLG München im sogenannten "Kirch-Prozeß" (Az.: 21 U 2392/03).

  • OLG Karlsruhe, 10.05.2005 - 8 U 238/04

    Nichtgenehmigungsfähigkeit der Planung: Kündigung?

    Solche triftigen Gründe sind auf Seiten des Geschäftsführers der Klägerin nicht zu erkennen; dieser hätte ohne weiteres Angaben gegenüber der Presse insgesamt verweigern können (vgl. zu diesem Aspekt OLG München in NJW 2004, 224[227]).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2004 - 4 U 73/04

    Haftung einer Gemeinde für Zusagen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines

    Der Versuch der Berufung, insoweit Parallelen zu den Fällen "Birkel" (OLG Stuttgart, NJW 1990, 2690) und "Breuer/Kirch" (OLG München, ZIP 2004, 19) herzustellen, indem argumentiert wird, auch im vorliegenden Fall sei durch negative öffentliche Äußerungen maßgeblicher Repräsentanten der Klägerin eine äußerst intensive mediale Wirkung erzeugt worden, die das Projekt öffentlich desavouiert hätten, so dass sich dem der beschließende Ausschuss des Gemeinderats nicht mehr habe entziehen können, geht fehl.
  • LG Kiel, 17.07.2007 - 18 O 420/07

    Forderungsabtretung: Nichtigkeit der Abtretung einer Kreditsicherheit durch eine

    Hinzukommt, dass die Rechtsprechung die Abtretung von notleidenden Krediten für Privat- und Genossenschaftsbanken für zulässig hält (z.B. BGH, NJW 2007, 2106 ff; abweichend lediglich OLG Frankfurt/M, NJW 2004, 224 mit nicht überzeugender Begründung, vgl. nur Rögner, NJW 2004, 3230ff.).
  • LG Karlsruhe, 08.08.2006 - 2 O 564/05

    Bürgermeister Eidenmüller unterliegt mit Schmerzensgeldklage gegen das Land

    Hierfür hat der sechste Zivilsenat des BGH neuerdings in Abweichung zu früherer Rechtsprechung des neunten Zivilsenats (etwa BGH NJW-RR 1989, 1367; 2002, 834, [BGH 18.10.2001 - I ZR 22/99] jeweils m.w.N.) klargestellt, dass die summarisch zu prüfende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zur Frage der Begründetheit gehört (vgl. BGH NJW 2001, 1431; OLG München NJW 2004, 224 [OLG München 10.12.2003 - 21 U 2392/03] ).
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