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   OLG München, 23.02.2017 - 21 U 2838/16   

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https://dejure.org/2017,6076
OLG München, 23.02.2017 - 21 U 2838/16 (https://dejure.org/2017,6076)
OLG München, Entscheidung vom 23.02.2017 - 21 U 2838/16 (https://dejure.org/2017,6076)
OLG München, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 21 U 2838/16 (https://dejure.org/2017,6076)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 280 Abs. 1; HGB § 596 Abs. 1; GmbHG § 30, § 31
    Zurückweisung einer Berufung mangels Falschberatung und wegen fehlender Prospektfehler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Anlageberaters bei Empfehlung eines Schiffsfonds; Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    § 171 Abs 1 HGB, § 171 Abs 2 HGB, § 172 Abs 4 HGB
    Anlageberatung und Prospekthaftung, GmbHG § 30, GmbHG § 31, Prospekthaftung im engeren Sinn, Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinn, Prospekthaftung im weiteren Sinn

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Berufung mangels Falschberatung und wegen fehlender Prospektfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Anlageberaters bei Empfehlung eines Schiffsfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

    Auszug aus OLG München, 23.02.2017 - 21 U 2838/16
    Der klägerische Vortrag zu einer Falschberatung ist auch nach den Kriterien des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 06.12.2013, Az. III ZR 66/12, derart unsubstantiiert, dass eine Parteianhörung oder -einvernahme nicht veranlasst ist.
  • LG Hamburg, 01.07.2016 - 325 O 308/15

    Beteiligung an einem Schiffsfonds: Schadensersatz wegen behaupteter

    Auszug aus OLG München, 23.02.2017 - 21 U 2838/16
    Insoweit schließt sich der Senat den überzeugenden Ausführungen des Landgerichts Hamburg mit Urteil vom 01.07.2016, Az. 325 O 308/15 an: Das Risiko, dass Schiffsgläubigerrechte geltend gemacht werden, ist ein allgemeines wirtschaftliches Risiko, auf das der Anleger nicht hingewiesen werden muss.
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2015 - 22 U 128/15
    Auszug aus OLG München, 23.02.2017 - 21 U 2838/16
    Soweit der Kläger eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.12.2015, Az 22 U 128/15, zitiert, betrifft diese zum einen einen anderen Gesellschaftsvertrag, zum anderen geht es dort nicht um Aufklärungspflichten, sondern um die umgekehrte Frage, ob ein Kommanditist eine Liquiditätsausschüttung zurückzahlen muss, die dort gerade verneint wurde.
  • OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18

    Lloyd Fonds Schiffsportfolio II: Entscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren -

    Bei den von den Musterklägern v.a. im Schriftsatz vom 11.03.2019 ausführlich dargestellten Reglungen handelt es sich um allgemeine gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit Forderungen und um sachenrechtliche Vorgaben im Bereich des Seehandels, die nicht gesondert aufklärungspflichtig sind (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 23.02.2017 - 21 U 2838/16 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Köln, 08.10.2020 - 24 Kap 1/19

    CFB-Fonds 161: Musterfeststellungsanträge zurückgewiesen

    Der Senat schließt sich der - soweit ersichtlich - einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung an, die eine gesonderte Hinweispflicht auf Schiffsgläubigerrechte verneint (vgl. hierzu u.a. OLG München, Beschluss vom 23.02.2017 - 21 U 2838/16 -, Rn. 10; OLG Hamm, 34 U 231/15 - juris Rn. 113).
  • OLG Hamburg, 13.11.2020 - 14 Kap 4/16

    KG Zweite MS "Santa Pamina" Offen Reederei mbH & Co. etc.: Termin zur mündlichen

    Einer besonderen Aufklärung über die im Zusammenhang mit Schiffsgläubigerrechten bestehenden Risiken bedurfte es nicht (siehe etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2016, I-16 U 30/15 - juris Rn. 42; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2016, 34 U 231/15 - juris Rn. 113; OLG München, Beschluss vom 23.02.2017, 21 U 2838/16 - juris Rn. 10): Sowohl die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Risiko der Inanspruchnahme der Fondsgesellschaft durch Gläubiger des Charterers realisiert, als auch das in Betracht kommende Haftungsvolumen waren aufgrund des gesamten Fondskonzepts, des Abschlusses marktüblicher Versicherungen (vgl. Seite 25 des Prospekts) und der vom Fonds ohnehin zu tragenden wesentlichen Betriebskosten (vgl. Seite 87 des Prospekts) gering.
  • OLG Hamburg, 30.10.2020 - 13 Kap 3/18

    Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG:

    Der Senat folgt der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach auf sog. "Schiffsgläubigerrechte' in einem Anlageprospekt zu einem Schiffsfonds nicht hingewiesen werden muss; insoweit wird auf die überzeugende Argumentation etwa des OLG München (21 U 2838/16, Beschluss vom 23.02.2017, Rn. 10) Bezug genommen.
  • LG Frankfurt/Main, 12.02.2018 - 10 O 169/17
    Letztlich handelt es sich um Folgerisiken aus der Vercharterung (vgl. Hanseatisches OLG, Urteil v. 22.12.2015, Az. 6 U 78/14; OLG München, Beschluss vom 23.02.2017, Az. 21 U 2838/16).
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