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OLG München, 04.04.2012 - 21 U 2874/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG München I, 30.06.2011 - 28 O 17338/10
- OLG München, 04.04.2012 - 21 U 2874/11
- BGH, 25.07.2013 - III ZR 108/12
- BGH, 28.01.2014 - III ZR 108/12
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 24.04.2013 - 7 U 41/12
Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Mittelverwendungskontrolleur …
Der Ansicht des 17. und 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München (Urteile vom 7.5.2012, Az. 17 U 2787/11 und vom 4.4.2012, Az. 21 U 2874/11), es handle sich um keine zum typischen Berufsbild eines Wirtschaftsprüfers gehörende Tätigkeit, weil die bloß formale Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen nicht den für Wirtschaftsprüfer typischen betriebswirtschaftlichen Sachverstand erfordere und die Beklagte nicht als Treuhänderin tätig geworden sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - OLG Frankfurt, 15.08.2012 - 7 U 128/11
Schadenersatz wegen Beteiligung an Medienfonds
Der Ansicht des 17. und 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München (Urteile vom 7.5.2012, Az. 17 U 2787/11 und vom 4.4.2012, Az. 21 U 2874/11), es handle sich um keine zum typischen Berufsbild eines Wirtschaftsprüfers gehörende Tätigkeit, weil die bloß formale Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen nicht den für Wirtschaftsprüfer typischen betriebswirtschaftlichen Sachverstand erfordere und die Beklagte nicht als Treuhänderin tätig geworden sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - BGH, 25.07.2013 - III ZR 108/12
Anspruch auf Ersatz eines Zeichnungsschadens im Zusammenhang mit der Beihife zu …
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts München - 21. Zivilsenat - vom 4. April 2012 - 21 U 2874/11 - wird zurückgewiesen.
- OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 3 U 1/13
Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Filmfonds: Voraussetzungen einer Haftung …
Soweit das OLG München dies in dem vom Kläger zur Akte gereichten Urteil 21 U 2874/11 hinsichtlich des dortigen Beklagten (Geschäftsführer der Komplementärgesellschaf) anders gesehen hat und die Angabe im Prospekt zu dessen vita als ausreichend für eine persönliche Haftung angesehen hat, ist dies auf den hiesigen Fall schon deshalb nicht übertragbar, weil nicht dargelegt ist, welche konkreten Angaben im dortigen Prospekt gemacht wurden. - OLG Frankfurt, 14.12.2012 - 7 U 21/12
Schadenersatz wegen Beteiligung an Medienfonds
Der Ansicht des 17. und 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München (Urteile vom 7.5.2012, Az. 17 U 2787/11 und vom 4.4.2012, Az. 21 U 2874/11), es handle sich um keine zum typischen Berufsbild eines Wirtschaftsprüfers gehörende Tätigkeit, weil die bloß formale Prüfung der Auszahlungsvoraussetzungen nicht den für Wirtschaftsprüfer typischen betriebswirtschaftlichen Sachverstand erfordere und die Beklagte nicht als Treuhänderin tätig geworden sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - OLG Brandenburg, 09.12.2014 - 3 U 36/13
Kapitalanlage: Schadensersatz wegen nicht erwartungsgemäß verlaufender …
Soweit das OLG München dies in dem Urteil 21 U 2874/11 hinsichtlich des dortigen Beklagten (Geschäftsführer der Komplementärgesellschaf) anders gesehen hat und die Angabe im Prospekt zu dessen vita als ausreichend für eine persönliche Haftung angesehen hat, ist dies auf den hiesigen Fall schon deshalb nicht übertragbar, weil nicht dargelegt ist, welche konkreten Angaben im dortigen Prospekt gemacht wurden. - OLG München, 21.12.2012 - 10 U 1029/12
Abweisung der Klage auf Rückabwicklung einer indirekten Beteiligung an einem …
Auf die Frage der Verjährung nach § 51 a WPO kommt es daher entscheidend nicht mehr an, auch wenn darauf hinzuweisen ist, dass die Beklagte zu 1) hier nicht als Wirtschaftsprüferin tätig war und deshalb die genannte Verjährungsvorschrift nicht einschlägig ist (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1129 - zum Treuhandkommanditisten - OLG Köln GI 1997, 71 - zum Mittelverwendungskontrolleur - OLG München - 21. Senat, Urt. v. 04.04.2012 - 21 U 2874/11 - MBP II - Fonds - ferner 17 Senat, Urt. v. 07.05.2012 - 17 U 2787/11).