Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 20.06.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 21 U 34/11   

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https://dejure.org/2012,60184
OLG Frankfurt, 30.08.2012 - 21 U 34/11 (https://dejure.org/2012,60184)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2012 - 21 U 34/11 (https://dejure.org/2012,60184)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2012 - 21 U 34/11 (https://dejure.org/2012,60184)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von mündlicher Verhandlung gemäß § 522 II ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 1
    Begriff der existentiellen Bedeutung i.S. von § 522 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist der Architekt an eine Honorarvereinbarung unterhalb der HOAI-Mindestsätze gebunden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Architektenhonorar: Unterschreitung der HOAI-Sätze unwirksam und trotzdem bindend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Architektenhonorar: Unterschreitung der HOAI-Sätze unwirksam und trotzdem bindend

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt ist an eine Honorarvereinbarung unterhalb der HOAI-Mindestsätze gebunden! (IBR 2014, 486)

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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Celle, 10.08.2020 - 14 U 54/20

    Treuwidrigkeit der Nachforderung eines Architektenhonorars in Höhe der

    c) Die Honorarforderung des Klägers verstößt bei Gesamtbetrachtung der genannten Punkte zu II.1b (ohne cc (7)) gegen Treu und Glauben (vgl. zu ähnlichen Wertungen in der Rechtsprechung beispielhaft nur OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. August 2012 - 21 U 34/11, nachgehend BGH, Beschluss vom 20. Februar 2014 - VII ZR 265/12 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen]; OLG Naumburg, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 1 U 9/13).
  • OLG München, 27.06.2016 - 10 U 3766/14

    Ersatzfähige Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Eine Gefährdung der wirtschaftliche Existenz des Berufungsführers (vgl. zu dieser Fallgestaltung OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 30.8.2012 - 21 U 34/11 (juris Rz. 4; Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschl. des BGH v. 20.2.2014 - VI! ZR 265/12 zurückgewiesen]; Stackmann JuS 2011, 1087 [1088 unter II 4]) ist nicht dargetan oder sonst ersichtlich.
  • OLG München, 30.11.2016 - 10 U 1006/16

    Verdienstausfallschaden - Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch nicht

    Eine solche Bedeutung folgt auch nicht aus der Höhe der noch in Streit befindlichen Beträge, denn eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Berufungsführers (etwa OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.08.2012 - 21 U 34/11 [juris, dort Rz. 4) ist weder vorgetragen, noch ersichtlich.
  • OLG München, 24.02.2015 - 10 U 4467/14

    Berufungszurückweisung nach unstatthaften Angriffen der klagenden Partei gegen

    Eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Berufungsführers (vgl. zu dieser Fallgestaltung OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 30.8.2012 - 21 U 34/11 [juris, dort Rn. 4; Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschl. des BGH v. 20.2.2014 - VII ZR 265/12 zurückgewiesen]; Stackmann JuS 2011, 1087 [1088 unter II 4]) ist weder dargetan, noch sonst ersichtlich.
  • OLG München, 18.10.2021 - 10 U 3808/21

    Umfang der Verweisung des Deliktsstatuts - Ermittlung ausländischen Rechts

    Eine Gefährdung der wirtschaftliche Existenz des Berufungsführers (vgl. zu dieser Fallgestaltung OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 30.8.2012 - 21 U 34/11 [juris Rz. 4; Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschl. des BGH v. 20.2.2014 - VII ZR 265/12 zurückgewiesen]; Stackmann JuS 2011, 1087 [1088 unter II 4]) ist nicht dargetan oder sonst ersichtlich.
  • OLG München, 18.10.2022 - 10 U 3808/21

    Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit

    Eine Gefährdung der wirtschaftliche Existenz des Berufungsführers (vgl. zu dieser Fallgestaltung OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 30.8.2012 - 21 U 34/11 [juris Rz. 4; Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschl. des BGH v. 20.2.2014 - VII ZR 265/12 zurückgewiesen]; Stackmann JuS 2011, 1087 [1088 unter II 4]) ist nicht dargetan oder sonst ersichtlich.
  • OLG München, 24.06.2020 - 10 U 2526/20

    Höhe des Restwertes bei Verkauf des Unfallwagens

    Eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Berufungsführers (vgl. zu dieser Fallgestaltung OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.8.2012 - 21 U 34/11 [juris Rz. 4; Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschl. des BGH v. 20.2.2014 - VII ZR 265/12 zurückgewiesen]; Stackmann JuS 2011, 1087 [1088 unter II 4]) ist nicht dargetan oder sonst ersichtlich.
  • OLG München, 14.08.2015 - 10 U 1977/15

    Frist zur Stellungnahme zur beabsichtigten Entscheidung

    > Eine Gefährdung der wirtschaftliche Existenz der Berufungsführer (vgl. zu dieser Fallgestaltung OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.8.2012 - 21 U 34/11 [juris, dort Rz. 4; Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschl. des BGH v. 20.2.2014 - VII ZR 265/12 zurückgewiesen]; Stackmann JuS 2011, 1087 [1088 unter II 4]) ist hinsichtlich des Klägers weder dargetan noch sonst ersichtlich, hinsichtlich der Beklagten als größtem europäischen Versicherungsunternehmen ausgeschlossen.
  • OLG München, 20.12.2019 - 10 U 1122/19

    Verjährung der gemäß § 116 SGB X übergegangenen Schadensersatzansprüche

    Eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Berufungsführers (vgl. zu dieser Fallgestaltung OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 30.8.2012 - 21 U 34/11 [juris Rz. 4; Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschl. des BGH v. 20.2.2014 - VII ZR 265/12 zurückgewiesen]; Stackmann JuS 2011, 1087 [1088 unter II 4]) ist nicht dargetan oder sonst ersichtlich.
  • OLG München, 27.08.2015 - 10 U 1984/15

    Offensichtliche Unbegründetheit einer Berufung

    - Eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Berufungsführers (vgl. zu dieser Fallgestaltung OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.8.2012 - 21 U 34/11 [juris, dort Rz. 4; Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschl. des BGH v. 20.2.2014 > VII ZR 265/12 zurückgewiesen]; Stackmann JuS 2011, 1087 [1088 unter II 4]) ist zunächst schon nicht dargetan oder sonst ersichtlich.
  • OLG München, 10.03.2015 - 10 U 506/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines zum Wenden über die Fahrbahn ansetzenden

  • OLG München, 12.11.2014 - 10 U 3222/14

    Schadensersatzanspruch, Berufungsbegründungsfrist, Fristversäumung,

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.06.2012 - 21 U 34/11   

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https://dejure.org/2012,60185
OLG Frankfurt, 20.06.2012 - 21 U 34/11 (https://dejure.org/2012,60185)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.2012 - 21 U 34/11 (https://dejure.org/2012,60185)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 21 U 34/11 (https://dejure.org/2012,60185)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 631
    Nachforderungen eines Architekten bei Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI

  • ibr-online

    Wann ist der Architekt an eine Honorarvereinbarung unterhalb der HOAI-Mindestsätze gebunden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 105/07

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2012 - 21 U 34/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht der Grundsatz von Treu und Glauben einem nachträglichen Geltendmachen der Mindestsätze der HOAI durch einen Architekten, der zuvor mit dem Auftraggeber eine die Mindestsätze unterschreitende Honorarvereinbarung getroffen oder eine die Mindestsätze unterschreitende Schlussrechnung gestellt hatte, entgegen, wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und sich im berechtigten Vertrauen auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung bzw. die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 120, 133; 136, 1, 8; BGH NJW 1993, 661; 2009, 435).

    Dafür, dass die Beklagte auf die Endgültigkeit der Abrechnung vertraut hat, spricht weiter, dass der Kläger sowohl seine Rechnung vom 3. Januar 2008 als auch diejenige vom 22. September 2008 jeweils zu einem Zeitpunkt gestellt hat, zu dem er die von der Beklagten in Auftrag gegebenen Tätigkeiten bereits vollständig erbracht hatte und vor diesem Hintergrund weitere Honorarforderungen des Klägers nicht mehr zu erwarten waren, zumal sich der Umfang der mit den beiden Pauschalhonoraren abgegoltenen Leistungen des Klägers nicht mehr nachhaltig verändert hat (vgl. BGH NJW 2009, 435, 436).

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich der Auftraggeber im schützenswerten Vertrauen auf die Wirksamkeit der Vereinbarung oder auf die Endgültigkeit der Schlussrechnung durch vorgenommene oder unterlassene Maßnahmen darauf eingerichtet hat, dass weitere Forderungen nicht erhoben werden (BGH NJW 2009, 435 f.).

  • OLG Dresden, 22.05.2008 - 9 U 2062/05

    Aufwandsentschädigung für nicht beauftrage Leistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2012 - 21 U 34/11
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dem Kläger für diese Leistungen überhaupt zunächst ein Anspruch auf Abrechnung der Mindestsätze nach der HOAI zustand und das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar nicht lediglich eine Aufwandsentschädigung für den Kläger im Rahmen einer Akquisetätigkeit mit Blick auf eine spätere Beauftragung mit dem Umbau des Gebäudes darstellen sollte (vgl. OLG Frankfurt am Main IBR 2009, 215; OLG München BauR 2006, 1491; s. auch OLG Dresden BauR 2008, 1654).
  • OLG München, 25.01.2005 - 28 U 2235/03

    Aufwandsentschädigung als Mindestsatzunterschreitung?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2012 - 21 U 34/11
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dem Kläger für diese Leistungen überhaupt zunächst ein Anspruch auf Abrechnung der Mindestsätze nach der HOAI zustand und das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar nicht lediglich eine Aufwandsentschädigung für den Kläger im Rahmen einer Akquisetätigkeit mit Blick auf eine spätere Beauftragung mit dem Umbau des Gebäudes darstellen sollte (vgl. OLG Frankfurt am Main IBR 2009, 215; OLG München BauR 2006, 1491; s. auch OLG Dresden BauR 2008, 1654).
  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 50/92

    Schutzwürdiges Vertrauen des Auftraggebers in die Richtigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2012 - 21 U 34/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht der Grundsatz von Treu und Glauben einem nachträglichen Geltendmachen der Mindestsätze der HOAI durch einen Architekten, der zuvor mit dem Auftraggeber eine die Mindestsätze unterschreitende Honorarvereinbarung getroffen oder eine die Mindestsätze unterschreitende Schlussrechnung gestellt hatte, entgegen, wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und sich im berechtigten Vertrauen auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung bzw. die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 120, 133; 136, 1, 8; BGH NJW 1993, 661; 2009, 435).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2008 - 3 U 125/07

    Zustandekommen eines Architektenvertrages: Umfangreiche Präsentation des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2012 - 21 U 34/11
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dem Kläger für diese Leistungen überhaupt zunächst ein Anspruch auf Abrechnung der Mindestsätze nach der HOAI zustand und das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar nicht lediglich eine Aufwandsentschädigung für den Kläger im Rahmen einer Akquisetätigkeit mit Blick auf eine spätere Beauftragung mit dem Umbau des Gebäudes darstellen sollte (vgl. OLG Frankfurt am Main IBR 2009, 215; OLG München BauR 2006, 1491; s. auch OLG Dresden BauR 2008, 1654).
  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 191/05

    Bindung des Architekten an eine unwirksame Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2012 - 21 U 34/11
    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass der Kläger mit seiner Klage das Siebenfache des zwischen den Parteien vereinbarten Honorars verlangt und in der Rechtsprechung schon eine deutlich geringere Nachforderung, wie etwa eine um ca. 60 Prozent das vereinbarte Honorar übersteigende Nachforderung, als unzumutbar erachtet wird (OLG Köln NJW-RR 2007, 455).
  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91

    Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2012 - 21 U 34/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht der Grundsatz von Treu und Glauben einem nachträglichen Geltendmachen der Mindestsätze der HOAI durch einen Architekten, der zuvor mit dem Auftraggeber eine die Mindestsätze unterschreitende Honorarvereinbarung getroffen oder eine die Mindestsätze unterschreitende Schlussrechnung gestellt hatte, entgegen, wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und sich im berechtigten Vertrauen auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung bzw. die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 120, 133; 136, 1, 8; BGH NJW 1993, 661; 2009, 435).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2012 - 21 U 34/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht der Grundsatz von Treu und Glauben einem nachträglichen Geltendmachen der Mindestsätze der HOAI durch einen Architekten, der zuvor mit dem Auftraggeber eine die Mindestsätze unterschreitende Honorarvereinbarung getroffen oder eine die Mindestsätze unterschreitende Schlussrechnung gestellt hatte, entgegen, wenn der Auftraggeber auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und sich im berechtigten Vertrauen auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung bzw. die Endgültigkeit der Schlussrechnung in schutzwürdiger Weise so eingerichtet hat, dass ihm eine Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 120, 133; 136, 1, 8; BGH NJW 1993, 661; 2009, 435).
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