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   OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02   

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https://dejure.org/2003,8713
OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02 (https://dejure.org/2003,8713)
OLG München, Entscheidung vom 19.02.2003 - 21 U 3644/02 (https://dejure.org/2003,8713)
OLG München, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 21 U 3644/02 (https://dejure.org/2003,8713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Tätigkeitsbündels als eine Angelegenheit nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO); Annahme einer einzigen Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinn ; Anspruch auf Anwaltsgebühren und Auslagen; Geltendmachung von Anwaltshonoraransprüchen; ...

  • Judicialis

    BRAGO § 13 Abs. 2; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung eines Tätigkeitsbündels als eine Angelegenheit i.S. der BRAGO; grundsätzlich keine Wiederholung der Beweisaufnahme in zweiter Instanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwaltsrecht - Gebühren: Begriff derselben Angelegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.11.1994 - IX ZR 222/93

    Gebührenrechtlicher Wert der Änderung eines Gesellschaftsvertrages und einer

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Der Tätigkeit des Anwalts muss ein einheitlicher Auftrag (ein einziger Auftrag kann allerdings auch mehrere Angelegenheiten umfassen) zu Grunde liegen, sie muss sich im gleichen Rahmen halten und zwischen den einzelnen Handlungen und/oder Gegenständen der anwaltlichen Tätigkeit muss ein innerer Zusammenhang bestehen (vgl., BGH JurBüro 1976, 750; AnwBl. 1984, 501; NJW-RR 1995, 758/759; NJW 1995, 1431; Gebauer/Norbert Schneider BRAGO, § 13, Rn. 22f. mit weiteren Nachweisen; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Auflage, § 13 Rn. 5ff.; Gerold/Schmidt/Madert, BRAGO, 14. Auflage, § 13 Rn. 5).

    Das kann alles sein, worauf sich eine anwaltliche Tätigkeit überhaupt erstrecken kann, insbesondere auch ein Inbegriff von Sachen oder Rechten (BGH JurBüro 1976, 750; NJW-RR 1995, 758/761; Hartmann a.a.O. § 7 BRAGO Rn. 4 mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit ist die Klage jedoch unbegründet, allerdings nicht deswegen, weil der Kläger bisher von einer Geltendmachung abgesehen hat; denn der Rechtsanwalt ist im Rechtsstreit über die Honorarforderung nicht an seine Gebührenrechnung gebunden (BGH NJW-RR 1995, 758/759f.).

  • OLG Köln, 02.05.1994 - 16 Wx 10/94

    RA-Gebühr im Betreuungsverfahren - Gegenstandswert

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    In diesem Fall wird auf den in § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO vorgesehenen Hilfswert (vgl. hierzu OLG Köln Rpfleger 1994, 416/417) in der damals maßgebenden Höhe von je 8.000,00 DM zurückgegriffen, da eine individuelle Bewertung nicht möglich ist.
  • BayObLG, 10.05.1999 - 3Z BR 85/99

    Verkehrswertminderung durch die Verpflichtung , Mietwohnungen im öffentlich

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Da die Erwerberin die Kosten für die Bebauung übernehmen soll, bleiben diese Kosten bei der Ermittlung des Wertes außer Betracht; zumindest wirken sie sich hier nicht werterhöhend aus (vgl. BayObLG NZM 1999, 1023; OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 508, hier allerdings bei einem Erbbaurecht).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.1993 - 3 Wx 68/93
    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Da die Erwerberin die Kosten für die Bebauung übernehmen soll, bleiben diese Kosten bei der Ermittlung des Wertes außer Betracht; zumindest wirken sie sich hier nicht werterhöhend aus (vgl. BayObLG NZM 1999, 1023; OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 508, hier allerdings bei einem Erbbaurecht).
  • BGH, 26.09.2002 - VII ZR 290/01

    Pflichten des Architekten bei Erstellung einer Genehmigungsplanung; Risiko der

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Das folgt bereits aus dem Grundsalz, dass ein Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung schuldet (vgl. BGH NJW 2003, 287).
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    In der für ein Berufungsurteil gesetzlich vorgeschriebenen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO n.F.) und auch zulässigen (BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388) Kürze - die sich ferner daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht sachlich und rechtlich eingehend erörtert wurde (vgl. hierzu Thomas/Putzo/Reichold ZPO, 24. Auflage, § 313 Rn.27) - wird ausgeführt:.
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 193/94

    Beweislast bei Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Für das Verständnis einer vertraglichen Vereinbarung (vgl. §§ 133, 157 BGB) sind in erster Linie deren Wortlaut und objektiver Sinn maßgebend (BGH NJW 1995, 3258).
  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Der mit der Vereinbarung vom 8.2.1999 verfolgte Zweck (vgl. BGHZ 20, 109/110) und die Interessenlage der Vertragsparteien (vgl. BGHZ 21, 319/328) führen nicht zu einem Verständnis der Vereinbarung als Gesellschaftsvertrag.
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Der mit der Vereinbarung vom 8.2.1999 verfolgte Zweck (vgl. BGHZ 20, 109/110) und die Interessenlage der Vertragsparteien (vgl. BGHZ 21, 319/328) führen nicht zu einem Verständnis der Vereinbarung als Gesellschaftsvertrag.
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1995 - 10 W 60/95
    Auszug aus OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
    Nach den Umständen des Streitfalls war es damals auch durchaus ungewiss, ob es zu einer Ausübung des Optionsrechts und zu der angestrebten, durch weitere vertragliche Vereinbarungen gestützten (vgl. v.a. Nr. 6 der Vereinbarung K 10) Verwirklichung des Projekts kommen werde (vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1996, 318f.).
  • BayObLG, 16.12.1975 - BReg. 3 Z 108/74
  • LG Düsseldorf, 25.04.2007 - 12 O 318/06

    Zahlungsanspruch aus der Abrechnung eines Rechtsschutzfalles; Anspruch eines

    Für den Begriff derselben Angelegenheit, in welcher der Rechtsanwalt die Gebühren nur einmal fordern kann, sind drei Kriterien maßgeblich: Der Tätigkeit des Anwalts muss ein einheitlicher Auftrag zugrunde liegen, sie muss sich im gleichen Rahmen halten und es muss zwischen den einzelnen Handlungen und/oder Gegenständen ein innerer Zusammenhang bestehen (vgl. BGH JurBüro 1976, 750; BGH NJW-RR 1995, 758, 759; BGH NJW 1995, 1431; OLG München NJOZ 2003, 1440).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 22 U 111/14

    Hauptpartei untätig: Streithelfer kann selbstständig Berufung einlegen

    Allein aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung von Zeugenaussagen lässt sich zwar die Zulässigkeit, indes keine Pflicht des Berufungsgerichts zur (erneuten) Rekonstruktion des Sachverhalts ableiten, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit des Beweisergebnisses hinzutreten (BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003, I BVR 2285/02, NJW 2003, 2524 mit Anm. Greger NJW 2003, 2882; BVerfG, Beschluss vom 22.11.2004, 1 BvR 1935/03, NJW 2005, 1487; BGH, Urteil vom 12.03.2004, V ZR 257/03, NJW 2004, 1876; BGH, Urteil vom 14.07.2004, VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751; BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 266/03, NJW 2005, 1583; vgl. auch OLG Rostock, OLGR 2004, 60; OLG München OLGR 2003, 206 sowie Rixecker NJW 2004, 705).
  • OLG München, 25.03.2020 - 19 U 633/20

    Berufung, Darlehensvertrag, Widerrufsfrist, Schadensersatzanspruch,

    Dabei verkennt die Berufung, dass (bereits) eine vertretbare Beweiswürdigung durch das Erstgericht keinen Rechtsfehler im Sinne von § 513 Abs. 1 ZPO darstellt und dann auch keine konkreten - 2 - Anhaltspunkte im Sinne von § 513 Abs. 1 ZPO bestehen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (OLG München, Urteil vom 19.02.2003 - 21 U 3644/02, OLGR 2003, 206).
  • OLG München, 02.04.2012 - 19 U 3066/11

    Bankenhaftung bei der Ausgabe von Zertifikaten: Verletzung der Aufklärungspflicht

    Die Klägerin verkennt, dass (bereits) eine vertretbare Beweiswürdigung durch das Erstgericht keinen Rechtsfehler im Sinne von § 513 Abs. 1 ZPO darstellt und dann auch keine konkreten Anhaltspunkte im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestehen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (OLG München, OLGR 2003, 206).
  • OLG München, 28.02.2011 - 19 U 3698/10

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht bei Beratung anhand eines

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass (bereits) eine vertretbare Beweiswürdigung durch das Erstgericht keinen Rechtsfehler im Sinne von § 513 Abs. 1 ZPO darstellt und dann auch keine konkreten Anhaltspunkte im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bestehen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (OLG München, OLGR 2003, 206).
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