Rechtsprechung
   OLG München, 28.05.2003 - 21 U 3770/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6590
OLG München, 28.05.2003 - 21 U 3770/00 (https://dejure.org/2003,6590)
OLG München, Entscheidung vom 28.05.2003 - 21 U 3770/00 (https://dejure.org/2003,6590)
OLG München, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 21 U 3770/00 (https://dejure.org/2003,6590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Berufsunfähigkeitsrente; Nichtvorliegen einer 50 prozentigen Berufsunfähigkeit; Einholung verschiedener fachärztlicher arbeitsmedizinischer Gutachten; Tätigkeit als selbständiger Buchhalter; Erfordernis neuer Begutachtung

  • Judicialis

    BB-BUZ § 2 Abs. 1; ; BB-BUZ § 2 Abs. 2; ; ZPO § 144; ; ZPO § 296; ; ZPO § 411; ; ZPO § 411 Abs. 3; ; ZPO § 412 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2
    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Eintritt des Versicherungsfalls L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintritt des Versicherungsfalles bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 230 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 28.05.2003 - 21 U 3770/00
    Die zulässige (vgl. BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388) Kürze der Darstellung erklärt sich auch daraus, dass der Streit im Termin zur mündlichen Verhandlung sachlich und rechtlich eingehend erörtert wurde (vgl. hierzu Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Auflage, § 313 Rn. 27).
  • OLG München, 09.08.1996 - 21 U 3980/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bindung des Versicherers an die einzureichenden

    Auszug aus OLG München, 28.05.2003 - 21 U 3770/00
    Davon zu unterscheiden sind beim Kläger neu eingetretene Erkrankungen oder Unfälle, wegen derer das in den Versicherungsbedingungen vorgeschriebene Verfahren für die Feststellung von Berufsunfähigkeit noch nicht durchgeführt ist (vgl. Senat VersR 1997, 1126; Prölss/Martin/Voit, VVG, 26. Auflage, § 2 BUZ, Rn. 59; Voit, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rn. 606 (S. 234)).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 294/99

    Versicherungsvertrag - Anfechtung - Arglistige Täuschung -

    Auszug aus OLG München, 28.05.2003 - 21 U 3770/00
    Für die Berechnung des Streitwerts wird von dem 3 1/2fachen Jahresbetrag der geltend gemachten Rente (§ 9 ZPO; 114.315,60 DM) abzüglich 20% wegen des Feststellungsantrags (= 91.452,48 DM) zuzüglich (§ 5 ZPO) der verlangten Rückstände (65.181,60 DM) ausgegangen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1266; Voit a.a.O. Rn. 605 (Seite 234) mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2005 - 25 U 87/02

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Bestimmung des

    Zum Streitgegenstand einer Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Anschluss an OLG München OLGR 2004, 4).

    Soweit sie eine selbständige neue Erkrankung ist, hat sie in der Berufungsinstanz demgegenüber unberücksichtigt zu bleiben (OLG München, OLGR 2004, 4).

  • LG Hanau, 18.08.2011 - 4 O 128/08
    Das Gericht schließt sich der Ansicht des OLG Frankfurt/M. (zfs 2006, 524) sowie des OLG München (r+s 2004, 430 = VersR 2004, 230 = zfs 2003, 607: Von dem Gegenstand der Klage bildenden Zuständen zu unterscheiden sind beim Kläger neu eingetretene Erkrankungen oder Unfälle, wegen derer das in den Versicherungsbedingungen vorgeschriebene Verfahren für die Feststellung der Berufsunfähigkeit noch nicht durchgeführt ist) an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht