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   OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03   

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OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03 (https://dejure.org/2003,8977)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.2003 - 21 U 38/03 (https://dejure.org/2003,8977)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 2003 - 21 U 38/03 (https://dejure.org/2003,8977)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 831 Abs 1 BGB, § 840 BGB, § 27 WoEigG
    Streupflicht: "Vorbeugende" Streupflicht bei voraussehbarer Glättebildung während der Nacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Streupflicht: "Vorbeugende" Streupflicht bei voraussehbarer Glättebildung während der Nacht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 312
  • NZM 2004, 144
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03
    Zwar handelt es sich bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft mangels gemeinsam verfolgten Zwecks grundsätzlich nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne des § 705 BGB, sondern eine besonders ausgestaltete Bruchteilsgemeinschaft im Sinne der §§ 1008, 741 ff. BGB (vgl. BGH, NJW 1985, 484; Palandt/Bassenge, 62. Aufl. 2003, Überbl. V. § 1 WEG, Rdnr. 5; im einzelnen; Pick, in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl. 2000, Einl. Rdnrn. 22 ff.).

    Die Verkehrssicherungspflicht obliegt grundsätzlich der Beklagten zu 1), nämlich den in einer Rechtsgemeinschaft stehenden Wohnungseigentümern (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 394; NJW 1985, 484).

    Demzufolge traf die Streupflicht die Beklagte zu 2), während den Miteigentümern lediglich noch Kontroll- und Überwachungspflichten oblagen (vgl. BGH, NJW 1985, 484 f.; OLG Hamm, VersR 2000, 862; OLG Celle, VersR 1998, 604).

    Ihre Streupflicht reduzierte sich wie dargelegt infolge des wirksamen Delegierens auf die Beklagte zu 2) auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht (vgl. BGH, NJW 1985, 484; OLG Hamm, VersR 2000, 862; OLG Celle, VersR 1998, 604).

    An die Überwachung ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGH, NJW 1985, 484, 485 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 41/99

    Anscheinsbeweis für die Verletzung der Streupflicht; Übertragung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03
    Demzufolge traf die Streupflicht die Beklagte zu 2), während den Miteigentümern lediglich noch Kontroll- und Überwachungspflichten oblagen (vgl. BGH, NJW 1985, 484 f.; OLG Hamm, VersR 2000, 862; OLG Celle, VersR 1998, 604).

    Ihre Streupflicht reduzierte sich wie dargelegt infolge des wirksamen Delegierens auf die Beklagte zu 2) auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht (vgl. BGH, NJW 1985, 484; OLG Hamm, VersR 2000, 862; OLG Celle, VersR 1998, 604).

  • OLG Celle, 06.08.1997 - 9 U 15/97

    Übertragung der Streupflicht auf Straßenanlieger durch Gemeindesatzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03
    Demzufolge traf die Streupflicht die Beklagte zu 2), während den Miteigentümern lediglich noch Kontroll- und Überwachungspflichten oblagen (vgl. BGH, NJW 1985, 484 f.; OLG Hamm, VersR 2000, 862; OLG Celle, VersR 1998, 604).

    Ihre Streupflicht reduzierte sich wie dargelegt infolge des wirksamen Delegierens auf die Beklagte zu 2) auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht (vgl. BGH, NJW 1985, 484; OLG Hamm, VersR 2000, 862; OLG Celle, VersR 1998, 604).

  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 60/94

    Umfang der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an besonders

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03
    Die Räum- und Streupflicht steht unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, wobei es auch auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen und auf die Erwartungen ankommt, die ein Verkehrsteilnehmer vernünftigerweise an den Zustand einer Verkehrseinrichtung unter Berücksichtigung ihres Zwecks stellen darf (vgl. BGH, Urteil vom 15.1.1998 - III ZR 124/97 - Beschluß vom 20.10.1994 - III ZR 60/94 - OLG Karlsruhe, DAR 1989, 465).
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03
    Es reicht aber aus, daß eine Partei so klar bezeichnet ist, daß keine Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen können und daß aus der Parteibezeichnung sich für jeden Dritten die betreffende Partei ermitteln lässt (vgl. BGH, NJW 1977, 1686 f. m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03
    Die Verkehrssicherungspflicht obliegt grundsätzlich der Beklagten zu 1), nämlich den in einer Rechtsgemeinschaft stehenden Wohnungseigentümern (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 394; NJW 1985, 484).
  • BGH, 15.01.1998 - III ZR 124/97

    Streupflicht einer Stadtgemeinde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03
    Die Räum- und Streupflicht steht unter dem Vorbehalt des Zumutbaren, wobei es auch auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen und auf die Erwartungen ankommt, die ein Verkehrsteilnehmer vernünftigerweise an den Zustand einer Verkehrseinrichtung unter Berücksichtigung ihres Zwecks stellen darf (vgl. BGH, Urteil vom 15.1.1998 - III ZR 124/97 - Beschluß vom 20.10.1994 - III ZR 60/94 - OLG Karlsruhe, DAR 1989, 465).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 3 U 93/01

    Haftung bei Glatteisunfall eines Fußgängers: Gesamtschuldnerische Mithaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.11.2003 - 21 U 38/03
    Das Streuen der bereits am Vortage vorhandenen Eisfläche vor dem Ende der Streupflicht hätte demzufolge dazu geführt, daß auch nach deren Ende und vor Beginn der Streupflicht am nächsten Tage sich der Unfall nicht ereignet hätte (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.M., OLG-Report 2002, 125, 126).
  • OLG Koblenz, 29.04.2015 - 5 U 1479/14

    Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers im Umfeld seines Betriebsgeländes;

    Zwar hat im Rahmen dieser Regeln auch der Grundsatz Bedeutung, dass lediglich ab 7 Uhr morgens für sichere Verhältnisse zu sorgen ist (OLGR Düsseldorf 2001, 263), weil es üblicherweise erst dann auf Straßen und Gehwegen zu einer Verkehrsverdichtung kommt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, 798).
  • OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08

    Umfang der Streu- und Räumpflicht

    Wer sich außerhalb dieser Zeiten bewegt, darf eine Verkehrssicherung grundsätzlich nicht erwarten (OLG Düsseldorf WuM 2002, 89, 90; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312, 313; AG Prüm RuS 2002, 368, 369).
  • OLG Jena, 09.03.2005 - 4 U 646/04

    Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen

    Zu berücksichtigen ist ferner die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2004, 312 - 314).

    Gerade dann, wenn der Benutzer des Weges erkant hat, dass die Fläche weder von Eis und Schnee geräumt noch mit abstumpfenden Mitteln bestreut ist, besteht für ihn Anlass zu gesteigerter Aufmerksamkeit und Vorsicht (vgl. OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2004, 312 - 314; OLG München, VersR 2003, 518; OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63 - 64; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 260 - 262; OLG Celle, NJW-RR 1989, 1419).

  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 86/06

    Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht bei Eisglätte und vorbeugende

    Streumaßnahmen müssen danach morgens so rechtzeitig durchgeführt werden, dass auch der vor dem allgemeinen Tagesverkehr liegende Hauptberufsverkehr geschützt wird (OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312, 313).
  • OLG Hamm, 20.01.2006 - 9 U 169/04

    Amtshaftung bei unterlassenem vorbeugenden Streuen im Falle erneuter

    Darüber hinaus kann eine Haftung in Betracht kommen, wenn während bestehender Streupflicht zwar noch keine Glättebildung eingetreten, diese jedoch für die folgende Nacht vorhersehbar ist (Senatsurteil v. 4.11.2003 - 9 U 118/03 = NJW-RR 2004, 386; BGH VersR 1985, 189; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312).

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Streupflicht auch eine vorbeugende Streuung von gefährlichen Straßenstellen umfassen kann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Glatteisbildung z.B. aufgrund des Wiedergefrierens vorhandener Nässe außerhalb der streupflichtigen Zeit bestehen (Senatsurteil v. 4.11.2003 - 9 U 118/03 = NJW-RR 2004, 386; BGH VersR 1985, 189; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312).

  • AG Bad Segeberg, 06.03.2014 - 17 C 13/13

    Glatteisunfall auf dem Kundenparkplatz eines Supermarktes: Zulässigkeit und

    Aus dem Gesagten folgt, dass die Beklagte gehalten ist, auf dem Parkplatzgelände mit abstumpfenden Mitteln zu streuen, wenn es zu Glättebildung kommt bzw. mit hinreichender Sicherheit vorherzusehen ist, dass es zum Auftreten von Glättebildung kommen wird (vgl. zur "vorbeugenden" Streupflicht OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 26.11.2003 - 21 U 38/03, NJW-RR 2004, 312, juris Rn. 17 ff.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11

    Zur Frage von Art und Umfang der Winterdienstpflicht von Kommunen

    Die Räum- und Streupflicht steht dabei unter dem Vorbehalt des Zumutbaren (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.2003, 21 U 38/03, zitiert nach juris, Rn. 17).

    Sicherungspflichten können also auch bestehen, wenn Glätte noch nicht eingetreten ist, aber bereits mit hinreichender Sicherheit absehbar ist, dass es in den folgenden Stunden zum Auftreten von Glätte kommen wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.2003, 21 U 38/03, zitiert nach juris, Rn. 19).

  • LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 73/16

    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters eines öffentlich zugänglichen Parkhauses

    Dabei kann hier dahinstehen, ob einen WEG-Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG eigene Verkehrssicherungspflichten gegenüber Dritten treffen (dies bejahend: BayVGH, Beschluss vom 11.05.2006 - 8 ZB 06.485, NZM 2006, 595; OLG Frankfurt, NZM 2004, 144; Staudinger/Bub, BGB, Neubearbeitung 2005, § 21 WEG Rn. 20; jurisPK-BGB/Geiben, 7. Aufl., § 27 Rn. 14; Fad in: Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl., Kap. 3 Rn. 45; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 8; Jennißen/Heinemann, WEG, 4. Aufl., § 27 Rn. 172, 178; Gottschalg, NZM 2003, 457, 459; Schmid, VersR 2009, 906, 908; dagegen: Merle/Becker in: Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 27 Rn. 355 b; Hügel/Elzer, WEG, § 26 Rn. 36 "Verkehrssicherungspflichten"; Fritsch, ZWE 2005, 384).
  • OLG Jena, 06.06.2008 - 4 U 339/07

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde in Thüringen bei winterlichen

    Gerade dann, wenn der Benutzer des Weges erkannt hat, dass die Fläche weder von Schnee und Eis geräumt noch mit abstumpfenden Mitteln bestreut ist, besteht für ihn Anlass zu gesteigerter Aufmerksamkeit und Vorsicht (OLG Frankfurt/Main NJW-RR 2004, 312 - 314; OLG München VersR 2003, 518 ; OLG Düsseldorf VersR 2000, 63 - 64; OLG Stuttgart OLGR 2000, 260 - 262; OLG Celle NJW-RR 1989, 1419 ).
  • LG Osnabrück, 20.03.2017 - 4 S 86/17

    Verletzung Verkehrssicherungspflicht - abgehende Schnee- und Eislawinen

    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Verkehrssicherungspflichtiger seine Verkehrssicherungspflichten auf einen Dritten übertragen kann und ihm dann lediglich die Pflichtüberwachung des Dritten trifft, wobei der Verkehrssicherungspflichtige allgemein darauf vertrauen kann, dass der Dritte den ihm übertragenen Verpflichtungen auch nachkommt, solange keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, die dieses Vertrauen erschüttern (OLG München, Urt. v. 28.06.2013, Az. 1 U 4539/12; OLG Frankfurt, Urt.v. 26.11.2003, Az.: 21 U 38/03).
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Winterdienst - auf den Wetterbericht achten!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streupflicht: Wege auch nachts von Eis und Schnee freihalten - OLG zur vorbeugenden Streupflicht

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