Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 12.10.2009

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   OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09   

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https://dejure.org/2009,36817
OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09 (https://dejure.org/2009,36817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.09.2009 - 21 U 45/09 (https://dejure.org/2009,36817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. September 2009 - 21 U 45/09 (https://dejure.org/2009,36817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 BDSG, § 35 BDSG, § 823 BGB, § 824 BGB, § 1004 BGB
    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung von Negativdaten durch eine Auskunftei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung von Negativdaten durch eine Auskunftei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 06.10.2005 - 8 UH 323/05

    Datenschutz: Übermittlung von Daten an die Schufa; hier: Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09
    Ebenso wie bei der Datenübermittlung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, auf den § 29 Abs. 1 S. 2 BDSG verweist, ist eine einzelfallbezogene Interessenabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorzunehmen (u.a. BGH Urteil vom 07.07.1983, Az. III ZR 159/82, NJW 84, 437; OLG Saarbrücken Beschluss vom 06.10.2005. Az. 8 UH 323/05 mwN, juris = MDR 2006, 525).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2004 - 23 U 155/03

    Bankenhaftung bei Übermittlung von Negativdaten an die Schufa: Zulässige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09
    Bei diesen sog. "harten", d.h. für die Beurteilung der Bonität heranzuziehenden objektiven Negativmerkmalen ist daher in der Regel die Datenübermittlung zulässig (BGH aaO; OLG Saarbrücken aaO; OLG Frankfurt Urteil vom 15.11.2004, Az. 23 U 155/03, juris = ZIP 2005 654; Schimanski/Bunte/Lwowski: Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2007, § 41 Rz. 15 mwN).
  • BGH, 24.06.2003 - VI ZR 3/03

    Anspruch eines Unternehmens auf Löschung von in einer Wirtschaftsauskunftsdatei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09
    Auskünfte, die geeignet sind, etwaige Kreditgeber zu einer sorgfältigen Bonitätsprüfung zu veranlassen, sind für das Kreditgewerbe erforderlich und müssen, wenn sie - wie hier - zutreffen und nicht den sensitiven persönlichen Bereich betreffen, von dem Betroffenen regelmäßig hingenommen werden, wenn er Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und die damit verbundene Kreditwürdigkeit in Anspruch nehmen will (BGH Beschluss vom 24.06.2003, Az. VI ZR 3/03, juris = NJW 2003, 2904).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 23 U 221/07

    Unerlaubte Handlung durch Datenübermittlung: Anspruch auf den Widerruf an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09
    Es handelte sich um eine unbestrittene Forderung, so dass von einer Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit auszugehen war; hierbei überwiegt das Interesse der Vertragspartner der Beklagten, von der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Verfügungsklägers im Falle einer Geschäftsbeziehung mit ihm Kenntnis zu nehmen, das Interesse des Verfügungsklägers an der Geheimhaltung der Negativdaten (OLG Frankfurt aaO; OLG Frankfurt Urteil vom 18.06.2008, Az. 23 U 221/07, juris = NJW-RR 2008, 1228).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 159/82

    Anspruch auf Widerruf einer unzulässigen Datenübermittlung an die Schufa -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09
    Ebenso wie bei der Datenübermittlung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, auf den § 29 Abs. 1 S. 2 BDSG verweist, ist eine einzelfallbezogene Interessenabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorzunehmen (u.a. BGH Urteil vom 07.07.1983, Az. III ZR 159/82, NJW 84, 437; OLG Saarbrücken Beschluss vom 06.10.2005. Az. 8 UH 323/05 mwN, juris = MDR 2006, 525).
  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09
    Ebenso wie bei der Datenübermittlung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, auf den § 29 Abs. 1 S. 2 BDSG verweist, ist eine einzelfallbezogene Interessenabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorzunehmen (u.a. BGH Urteil vom 07.07.1983, Az. III ZR 159/82, NJW 84, 437; OLG Saarbrücken Beschluss vom 06.10.2005. Az. 8 UH 323/05 mwN, juris = MDR 2006, 525).
  • VG Karlsruhe, 05.09.2012 - 6 K 1782/12

    Löschungsanspruch hinsichtlich von einer Wirtschaftsauskunftei gespeicherten

    Wie die vom Antragsgegner angeführten Zitate belegen, ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass dieser Beschluss zulässiger Gegenstand einer Speicherung sein kann (vgl. nur OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 01.09.2009 - 21 U 45/09 - juris).

    Denn insbesondere das Oberlandesgericht Frankfurt formuliert in seinem Beschluss vom 01.09.2009 - 21 U 45/09 - lapidar, dass "eine Löschung der Einträge [...] nach Ablauf der dreijährigen Löschungsfrist zu erfolgen" habe.

  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 7 U 187/13

    Speicherung von Informationen über Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach § 258

    Entscheidend ist insoweit, ob eine Information geeignet ist, etwaige Kreditgeber zu einer sorgfältigen Bonitätsprüfung zu veranlassen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 01.09.2009 - 21 U 45/09 - Rn. 13 in juris und Beschl. v. 22.10.2012  - 4 U 190/11 - Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2012 - 4 U 190/11

    Kein Anspruch auf Löschung von Einträgen aus dem Schuldnerverzeichnis

    Ebenso wie bei der Datenübermittlung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, auf den § 29 Abs. 1 S. 2 BDSG verweist, ist eine einzelfallbezogene Interessenabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorzunehmen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.09.2009, 21 U 45/09, zitiert nach juris, Rn. 5 m.w.N.).

    Die Restschuldbefreiung bedeutet einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil für den Schuldner, während die Gläubiger oft erhebliche Einbußen erleiden, so dass Kreditinstitute ein erhebliches und schützenswertes Interesse an der Einschätzung einer etwaigen Wiederholungsgefahr haben, der sie u. a. auch durch einen höheren Zinssatz Rechnung tragen können (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.09.2009, 21 U 45/09, zitiert nach juris, Rn. 12).

    Die auf die gesetzliche Frist von drei Jahren beschränkte Eintragung der Restschuldbefreiung gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 1 BDSG ist nach alledem nicht zu beanstanden (so auch OLG Frankfurt, 01.09.2009, 21 U 45/09, zitiert nach juris, Rn. 12; LG Wiesbaden, MMR 2011, 348; AG Wiesbaden, MMR 2011, 283).

  • VG Karlsruhe, 13.08.2013 - 6 K 956/13

    Rechtmäßigkeit einer datenschutzrechtlichen Löschungsverfügung

    Nichts anderes kann die Klägerin daraus ableiten, dass bei Insolvenzereignissen die - selbständige - Speicherung von Aufhebungs- oder Einstellungsbeschlüssen sowie auch von Beschlüssen über die Erteilung der Restschuldbefreiung als erledigte Sachverhalte mit dreijähriger Prüffrist zulässig ist (vgl. hierzu u.a. Kammergericht , Urteil vom 07.02.2013 - 10 U 118/12; Oberlandesgericht Frankfurt ; Beschluss vom 01.09.2009 - 21 U 45/09 sowie das von der Klägerin zitierte Urteil des Landgerichts München vom 03.12.2010 - 25 O 6513/10).
  • KG, 07.02.2013 - 10 U 118/12

    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung der Tatsache der Restschuldbefreiung

    Ebenso wie bei der Datenübermittlung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG , auf den § 29 Abs. 1 S. 2 BDSG verweist, ist eine einzelfallbezogene Interessenabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1984, 437; OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.09.2009 - 21 U 45/09, zit. nach juris).

    Die Restschuldbefreiung bedeutet einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil für den Schuldner, während die Gläubiger oft erhebliche Einbußen erleiden, so dass die Vertragspartner der Beklagten ein erhebliches und schützenswertes Interesse an der Einschätzung einer etwaigen Wiederholungsgefahr haben (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.09.2009, 21 U 45/09, zit. nach juris).

  • VG Karlsruhe, 26.10.2012 - 6 K 1837/12

    Wirtschaftsauskunftei - Ankündigung der Restschuldbefreiung - Grundrecht auf

    Beide Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen (vgl. § 200 Abs. 2 Satz 1 sowie § 300 Abs. 3 Satz 1 InsO) und im Übrigen taugliche und zulässige Gegenstände einer Speicherung durch eine Wirtschaftsauskunftei (OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 01.09.2009 - 21 U 45/09 - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.09.2012 - 6 K 1782/12 - juris).
  • AG Hagen, 20.02.2013 - 15 C 281/11

    Kein Anspruch auf Löschung der HIS-Daten bei fiktiver Abrechnung eines

    Art, Inhalt und Aussagekraft der beanstandeten Daten sind zu messen an den Aufgaben und Zwecken, denen die Speicherung und Übermittlung dient (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss v. 01.09.2009 - 21 U 45/09; LG Köln, Urteil vom 17.03.2010 - 28 O 612/09 ).
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OLG Frankfurt, 12.10.2009 - 21 U 45/09 (https://dejure.org/2009,41279)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.10.2009 - 21 U 45/09 (https://dejure.org/2009,41279)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - 21 U 45/09 (https://dejure.org/2009,41279)
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  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 BDSG, § 35 BDSG, § 823 BGB, § 24 BGB, § 1004 BGB
    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung von Negativdaten durch eine Auskunftei

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung von Negativdaten durch eine Auskunftei

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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