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   OLG München, 16.07.2003 - 21 U 4607/02   

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https://dejure.org/2003,11608
OLG München, 16.07.2003 - 21 U 4607/02 (https://dejure.org/2003,11608)
OLG München, Entscheidung vom 16.07.2003 - 21 U 4607/02 (https://dejure.org/2003,11608)
OLG München, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 21 U 4607/02 (https://dejure.org/2003,11608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Pflichten eines steuerlichen Beraters; Berücksichtigung von erst in zweiter Instanz erhobenen Einreden mangels Vorwurfs der Nachlässigkeit; Einrede der Aufrechenbarkeit; Ablehnung des Antrags auf Gewährung einer Investitionszulage

  • Judicialis

    BGB § 276; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; ZPO § 531
    Überprüfung der Formvorschriften eines Antrags auf Investitionszulage gehört nicht zum Aufgabenbereich des allgemeinen steuerlichen Beraters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Pflichten eines steuerlichen Beraters; neue Einreden in 2. Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 74
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 16.07.2003 - 21 U 4607/02
    In der für ein Berufungsurteil gesetzlich vorgeschriebenen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) und auch zulässigen (vgl. BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388) Kürze - die sich auch daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht sachlich und rechtlich eingehend erörtert wurde (vgl. Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 313 Rn. 27) - wird ausgeführt:.
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 222/85

    Haftung des steuerlichen Beraters für Beratungsverschulden

    Auszug aus OLG München, 16.07.2003 - 21 U 4607/02
    Der Pflichtenumfang muß deshalb aus den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abgeleitet werden (BGH WM 87, 661/662).
  • BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68

    Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags

    Auszug aus OLG München, 16.07.2003 - 21 U 4607/02
    Ein Vertrag, durch den einem steuerlichen Berater allgemein die Wahrnehmung aller steuerlichen Interessen des Auftraggebers übertragen werden, ist regelmäßig Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGH NJW 1970, 1596).
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