Rechtsprechung
   OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276
    Aufklärungs- und Informationspflichten beim geschlossenen Immobilienfonds

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Aufklärungs- und Informationspflichten beim geschlossenen Immobilienfonds

Verfahrensgang

  • LG München I - 3 O 15390/98
  • OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01



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Wird zitiert von ...  

  • KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06  

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts

    Aufgrund dieser gewollten Gleichstellung kann es für die Annahme einer die Prospekthaftung im weiteren Sinne auslösenden Vertragsbeziehung zwischen der Musterbeklagten zu 1. als Gründungskommanditistin und dem Musterkläger sowie den Beigeladenen als Anlegerkommanditisten keine Rolle spielen, ob der Beitritt direkt oder nach dem eigenen Konzept der Gründungsgesellschafter lediglich mittelbar über Treuhänder erfolgt ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2006 - III ZR 361/04 -, Rdnr. 10; vgl. auch OLG München , Urteil vom 21.06.2002 - 21 U 5285/01 -, Rn. 37f., zitiert nach juris).
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