Rechtsprechung
OLG München, 20.06.2005 - 21 U 5633/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Substantiierung von Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung durch einen als Kommanditist an einem Filmfonds beteiligten Anleger; Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Restrisikobewertung einer Fondsanlage in einem Prospekt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 19.10.2004 - 28 O 10307/04
- OLG München, 20.06.2005 - 21 U 5633/04
- BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05
- BGH, 01.08.2007 - III ZR 300/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- LG München I, 19.10.2004 - 28 O 10307/04
Streit um Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage an einem Fonds …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 06.03.2008 - III ZR 219/06
Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt
Das Berufungsgericht verneint unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 20. Juni 2005 (21 U 5633/04) Schadensersatzansprüche der Klägerin. - OLG München, 31.01.2008 - 23 U 4716/07
Haftung einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft für einen fehlerhaften …
Die Beklagte ist der Ansicht, der Kläger sei nicht in dem Schutzbereich des Prospektprüfungsvertrages zwischen ihr und der Vertriebskoordinatorin/Nebenintervenientin einbezogen: Sie verweist hierzu auf das Urteil des 21. Zivilsenates des OLG München vom 26.11.2007, Az.: 21 U 5633/04, in dem unter Berufung auf die BGH - Entscheidung vom 22.07.2004 - IX ZR 132/03, NJW 2004, 3630, eine Haftung der Beklagten aus dem Rechtsinstitut des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter mangels Schutzbedürftigkeit abgelehnt wird, weil der Kläger einen gleichwertigen Anspruch gegen die Vermittlerin habe.Darauf, dass ein Anspruch des Klägers wohl nicht schon an fehlender Subsidiarität als Tatbestandserfordernis einer Einbeziehung in den Schutzbereich des Prüfungsvertrages scheitern würde, wie die Beklagte zuletzt unter Hinweis auf die erneute Entscheidung des 21. Senates des OLG München vom 26.11.2007 gemeint hat, kommt es nicht mehr an (vgl. Az. 21 U 5633/04, ergangen auf das Revisionsurteil des BGH vom 14.06.2007 - III ZR 300/05).
- OLG München, 17.07.2006 - 21 U 2240/06 Auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Urteil wird Bezug genommen, ebenso auf die Entscheidungsgründe des Senatsurteils vom 20.06.2005, Az.: 21 U 5633/04 (Anlage B 10).
- OLG München, 20.09.2005 - 5 U 2976/05 Im Übrigen wird nicht nur im Gesellschaftsvertrag, sondern auch auf Seite 12 des Prospekts gut lesbar darauf hingewiesen, dass die Mittelverwendungskontrolle nachträglich und zwar "nach Abschluss und Abrechnung der jeweiligen Filmproduktion" stattzufinden habe (vgl. Urteil des OLG München vom 20.06.2005, Az.: 21 U 5633/04 , dem sich der erkennende Senat anschließt).