Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 323 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB, § 444 BGB
Mangel einer Kaufsache: Schimmelbildung an Wohnhaus aufgrund von unzureichender Isolierung; Arglist; Behauptung ins Blaue hinein - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 323 § 434 § 437 § 444
Massive Feuchtigkeitsschäden als Mangel eines Wohnhauses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Behauptung ins Blaue hinein" stellt Arglist dar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung eines Rücktrittsrechts wegen Mangelhaftigkeit eines gekauften Hauses; Voraussetzungen für die Annahme der Mangelhaftigkeit einer Sache; Feuchtigkeit und dadurch bedingte Schimmelpilzbildung im Haus als Mangel; Notwendigkeit des Bestehens des Mangels zum ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Behauptung ins Blaue hinein" stellt Arglist dar! (IMR 2007, 160)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 19.07.2005 - 4 O 327/03
- OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
- BGH - V ZR 56/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, NJW 1980, 2461) gibt es auch ein arglistige Täuschung durch eine Behauptung ins Blaue. - OLG Koblenz, 06.02.2003 - 5 U 996/02
Arglisthaftung des Immobilienverkäufers für Feuchtigkeitsschaden
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
Die Tatsache, dass an dem Gebäude Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren, stellte einen offenbarungspflichtigen Umstand dar (vgl. KGR Berlin 2005, 734; OLG Koblenz, VersR 2004, 1057; OLG Köln, OLGR 2002, 138), denn Durchfeuchtungen können zu ganz erheblichen Instandsetzungskosten führen, gelegentlich ist eine Abdichtung gegen Wasser im nachhinein nicht mehr uneingeschränkt möglich. - KG, 20.06.2005 - 8 U 220/04
Schadenersatzanspruch des Käufers eines Hausgrundstücks: Arglistiges Verschweigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
Die Tatsache, dass an dem Gebäude Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren, stellte einen offenbarungspflichtigen Umstand dar (vgl. KGR Berlin 2005, 734; OLG Koblenz, VersR 2004, 1057; OLG Köln, OLGR 2002, 138), denn Durchfeuchtungen können zu ganz erheblichen Instandsetzungskosten führen, gelegentlich ist eine Abdichtung gegen Wasser im nachhinein nicht mehr uneingeschränkt möglich. - OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
Hausverkauf - arglistiges Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
Die Tatsache, dass an dem Gebäude Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren, stellte einen offenbarungspflichtigen Umstand dar (vgl. KGR Berlin 2005, 734; OLG Koblenz, VersR 2004, 1057; OLG Köln, OLGR 2002, 138), denn Durchfeuchtungen können zu ganz erheblichen Instandsetzungskosten führen, gelegentlich ist eine Abdichtung gegen Wasser im nachhinein nicht mehr uneingeschränkt möglich. - OLG Bamberg, 26.06.2002 - 3 U 165/01
Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2006 - 21 U 57/05
Wenn der Verkäufer eines Hausanwesens Kenntnis von erheblichen Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall in dem Gebäude hat, muss er den Käufer, der - wie im vorliegenden Fall der Kläger - diese Mängel bei einer Hausbesichtigung nicht erkennen konnte, darauf hinweisen (vgl. OLG Bamberg, OLGR 2003, 131).
- OLG Naumburg, 11.07.2019 - 1 U 116/18
Mangel einer Eigentumswohnung bei zum Schimmelpilzwachstum führenden Eintrag von …
Eine Eignung zu Wohnzwecken fehlt (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.02.2006 - 21 U 57/05).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.11.2005 - 21 U 57/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anschluss der Biomasseanlage des Klägers an das Stromnetz; Verpflichtung zur Abnahme des erzeugten Stroms; Pflicht zur vollständigen Vergütung des abgenommenen Stromes nach den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Sätzen ohne Abzug eines Anteils für ...
- clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)
BiomasseV; EEG 2004 § 5; EEG 2004 § 8
Keine prozentuale Obergrenze für zulässige Zünd- und Stützfeuerung - ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Stromeinspeisung; Biogasanlage; Zünd- und Stützfeuerungsanteil.
- Judicialis
ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BiomasseV § 2; ; BiomasseV § 4 Abs. 2; ; BiomasseV § 4 Abs. 3; ; AGBG § 9; ; EEG § 2 Abs. 1 S. 2; ; EEG § 4; ; EEG § 5; ; EEG § 5 Abs. 1 S. 1; ; EEG § 8; ; EEG § 8 Abs. 1 S. 1; ; EEG § 8 Abs. 6 S. 2 n. F.; ; EEG § 8 Abs. 7 n. F.; ; EEG § 21; ; EEG § 21 Abs. 5 S. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de
Ausschließlichkeitsgrundsatz gem. § 4 Abs. 2 BiomasseV : ausschließlicher Einsatz von Biomasse für die Förderwürdigkeit einer Anlage zur Stromerzeugung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- forumz.de (Kurzanmerkung)
Anteil der Zünd- und Stützfeuerung darf über 10% liegen
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 21.01.2005 - 6 O 197/02
- OLG Hamm, 29.11.2005 - 21 U 57/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1067
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von …
Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2005 - 21 U 57/05
Dabei hat er allerdings offengelassen, ob der Netzbetreiber die Eingehung eines Vertrages verlangen kann (BGHZ 155, 141, 159 ff.; BGH ZNER 2005, 155). - BGH, 16.03.2005 - VIII ZR 25/04
Einspeisung elektrischer Energie durch ein gemeinwirtschaftliches Unternehmen
Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2005 - 21 U 57/05
Dabei hat er allerdings offengelassen, ob der Netzbetreiber die Eingehung eines Vertrages verlangen kann (BGHZ 155, 141, 159 ff.; BGH ZNER 2005, 155). - OLG Hamm, 12.09.2003 - 29 U 14/03
Stromabrechnung bei der Einspeisung von Strom aus Windkraftanlagen
Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2005 - 21 U 57/05
Die Blindleistung, die in einem Wechsel- und Drehstromkreis zum Aufbau elektrischer Energie verbraucht wird, muss nicht eigens erfasst werden, weil die Beklagte hierfür keine Abschläge oder Gegenansprüche geltend machen kann (so auch OLG Hamm, 29. Zivilsenat, ZNER 2003, 335; s. auch LG Frankfurt/Oder IR 2004, 206 und IR 2005, 14).
- BGH, 06.04.2011 - VIII ZR 31/09
Stromeinspeisung: Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Vergütung von …
(1) Das Oberlandesgericht Hamm (ZNER 2003, 335, 336 f.; Urteil vom 29. November 2005 - 21 U 57/05, juris) vertritt die Auffassung, dass der Netzbetreiber die Kosten, die bei einer Stromeinspeisung der Windkraftanlagenbetreiber aufgrund der dabei auftretenden Blindleistung verursacht würden, selbst tragen müsse, weil es für eine Abwälzung auf den Stromeinspeiser an einer gesetzlichen Grundlage fehle.