Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 709/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10328
OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 709/00 (https://dejure.org/2001,10328)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.02.2001 - 21 U 709/00 (https://dejure.org/2001,10328)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 21 U 709/00 (https://dejure.org/2001,10328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstück; Bodensonderung; Bodenneuordnung; Moratoriumszins; Verkehrsfläche; DDR; Wohnungsbau; Erbbauzins

  • Judicialis

    BoSoG § 1 Nr. 3; ; SachenRBerG § ... 11 Abs. 1; ; SachenRBerG § 19 Abs. 2 Satz 2; ; SachenRBerG § 20 Abs. 3 Satz 1; ; SachenRBerG § 43 Abs. 2 Nr. 2; ; SachenRBerG § 51; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1; ; EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 44 (Leitsatz)

    § 1 Nr. 3 BoSoG; §§ 11 Abs. 1, 19 Abs. 2 Satz 2, 20 Abs. 3 Satz 1, 43 Abs. 2 Nr. 2, 51 SachenRBerG; Art. 233 § 2a Abs. 1 u. 9 EGBGB
    Bodenneuordnung/Moratoriumsentgelt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 319 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 13.12.1999 - 3 W 1583/98
    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 709/00
    Ein weiterer Abzug im Wege der Ermittlung eines durchschnittlichen Bodenwerts nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SachenRBerG, bei dem ein nicht vorhandener Verkehrswert der Verkehrsflächen ermittelt wird, ist nicht vorzunehmen (Abgrenzung zu OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.1999 - Az.: 3 W 1583/99 - VIZ 2000, 300 f. = NJ 2000, 297 f.).

    Über diese Beschwerden hat das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 13.12.1999 (3 W 1583/98) dahin entschieden, dass es die Entscheidung des Landgerichtes aufgehoben und den Teilsonderungbescheid der Beklagten vom 6.06.1997 auch in Bezug auf die darin festgesetzte Höhe der Ausgleichszahlung wiederhergestellt hat.

    Eine solche Wertermittlung, bei der die Verkehrsflächen mit 1/10 des Bodenrichtwertes in Ansatz gebracht worden sind, hat allerdings der 3. Zivilsenat des OLG Dresden in seinem Beschluss vom 3.12.1999 (AZ: 3 W 1583/99 - veröffentlicht in VIZ 2000, 300 f. und NJ 2000, 297 f.) vorgenommen und insoweit die entgegenstehende Entscheidung des Landgerichts aufgehoben.

  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 324/98

    Nutzungsentschädigung während der Dauer eines Bodensonderungsverfahrens

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 709/00
    Der Senat schließt sich (trotz möglicherweise anderer Vorstellungen des Gesetzgebers in den Materialien, insbesondere auch zum Grundstücksrechtsänderungsgesetz - GrundRÄndG - vom 02.11.2000 - BGBl. I, S. 1481) der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2000 (V ZR 324/98 - VIZ 2000, 367 f.) an (B.2.).

    a) Dies entspricht der Entscheidung des BGH vom 18.02.2000 (V ZR 324/98 - VIZ 2000, 367 f.) zu Art. …

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 709/00
    Eine Herabsetzung der Verzinsung in der ersten Stufe der Eingangsphase auf 1/4 der regelmäßigen Verzinsung im Wohnungsbau von 2 % auf 0, 5 % sei insbesondere wegen der Entscheidung des BVerfG vom 08.04.1998 (1 BvR 1680/93 u.a. - NJW 1998, 3033, 3036), in der das BVerfG die Vorenthaltung einer Verzinsung für die Zeit vom 22.07.1992 bis zum 31.12.1994 als mit Art. 14 GG unvereinbar beanstandet habe, verfassungsrechtlich nicht vertretbar.
  • OLG Jena, 24.05.2004 - 9 U 264/01

    Bodensonderung, Untätigkeitsantrag, Enteignungsentschädigung, Verzinsung,

    Daraus ist aber entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin und der weiteren Beteiligten zu 2) nicht zu schließen, dass das BVerfG den gewählten Berechnungsmodus für zutreffend und allein vertretbar hielt, es hat lediglich keine Willkür gesehen, gleichzeitig aber unter Hinweis auf eine neuere Entscheidung des OLG Dresden (VIZ 2001, 687) ausgeführt, "die Vorschriften des einfachen Rechts und die Gesetzesmaterialien mögen zwar auch ein anderes Ergebnis zulassen, es vielleicht sogar nahe legen.

    Das OLG Dresden (Az.: 21 U 709/00; VIZ 2001, 688) hat - nach Wechsel des zuständigen Senats - dann auch seine Auffassung geändert.

    Die Vorlagepflicht nach § 19 Abs. 3 BoSoG, der ersichtlich dem § 28 FGG nachgebildet ist, ist entfallen, weil der nunmehr für Verfahren nach § 19 BoSoG zuständige 10. Zivilsenat des OLG Dresden auf Anfrage des Senats unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 23.02.2001 (VIZ 2001, 687) mitgeteilt hat, dass er an der Entscheidung vom 13.12.1999 nicht mehr festhält (vgl. z.B. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl.. § 28 Rn 21 m.w.N.).

  • OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03

    Zur Bemessung der Entschädigungsleistungen im Rahmen eines

    (OLG Dresden - Urteil vom 21.07.1998 - 3 U 3388/97 - unveröffentlicht und nachfolgend BGH - Urteil vom 18.02.2000 - V ZR 324/98 - VIZ 2000, 1160 ff.; OLG Dresden - Urteil vom 23.02.2001 - 21 U 709/00 - VIZ 2001, 687 ff. und nachfolgend BGH - Urteil vom 14.06.2002 - VIZ 2002, 375 ff.; OLG Dresden - Urteil vom 25.04.2002 - unveröffentlicht und nachfolgend BGH - Urteil vom 11.04.2003 - V ZR 209/02 - VIZ 2003, 443 ff.).

    Der Senat hat insoweit auf seine Entscheidung vom 23.02.2001 (21 U 709/00 - VIZ 2001, 687, 689 f.) Bezug genommen.

  • BVerfG, 04.07.2003 - 1 BvR 133/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entschädigungsberechnung gem §§ 15 Abs 1 S

    Die maßgeblichen Vorschriften des einfachen Rechts und die Gesetzesmaterialien mögen zwar auch ein anderes Ergebnis zulassen, es vielleicht sogar nahe legen (vgl. dazu OLG Dresden, VIZ 2001, S. 687 [690]).

    Wird deshalb § 20 Abs. 3 SachenRBerG mit dem Oberlandesgericht auch auf Teilflächen eines in die Bodenneuordnung einbezogenen Grundstücks angewendet, spricht im Übrigen der Wortlaut der Norm für die Auslegung in der angegriffenen Entscheidung, den Anteil der dem Grundstücksverkehr entzogenen Flächen mit einem geringeren Wert wertmindernd zu berücksichtigen (so auch OLG Dresden, VIZ 2001, S. 687 [689 f.]).

    Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift (vgl. dazu auch OLG Dresden, VIZ 2001, S. 687 [690]) ist nicht so eindeutig, dass es verfassungsrechtlich geboten wäre, die am Gesetzeswortlaut orientierte Auslegung zu beanstanden.

  • OLG Dresden, 10.05.2001 - 21 U 1271/00
    Der erkennende Senat hat zu dieser Problematik bereits in einer - allerdings ein Bodenneuordnungsverfahren nach dem BoSoG betreffenden - Entscheidung Stellung genommen (vgl. Urteil vom 23.02.2001 - 21 U 709/00 - OLG-NL 2001, 113, 114 f.).

    c) Richtig ist allerdings, dass die Materialien zum SachenRÄndG von 1994 und zum GrundRÄndG aus dem Jahr 2000 eher dafür sprechen, dass der Gesetzgeber von der Vorstellung ausging, dass auch der § 51 SachenRBerG auf den nach dem 01.01.1995 zu entrichtenden Moratoriumszins anwendbar sein sollte, um angesichts der geringeren Leistungsfähigkeit der privaten und öffentlichen Haushalte in den neuen Ländern einen allmählichen Übergang auf die gesetzlich vorgesehene Verzinsung sicherzustellen (vgl. BT-Drs 12/5992, S. 71 und 14/3508, S. 9 - dazu näher - Senat - Urteil vom 23.02.2001 - 21 U 709/00 - OLG-NL 2001, 113, 116 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht