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   OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - I-21 U 8/18   

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https://dejure.org/2018,23538
OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - I-21 U 8/18 (https://dejure.org/2018,23538)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.2018 - I-21 U 8/18 (https://dejure.org/2018,23538)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - I-21 U 8/18 (https://dejure.org/2018,23538)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Verurteilung

  • RA Kotz

    Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Leistung

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 294 ; ZPO § 756
    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Verurteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenleistung mangelbehaftet: Keine Zwangsvollstreckung Zug-um-Zug!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei mangelbehafteter Gegenleistung keine Zwangsvollstreckung Zug-um-Zug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1341
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2012 - 22 U 126/12
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 21 U 8/18
    Die Klägerin wendet sich wegen eines nach Rechtskraft des Urteils des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.11.2012 (Aktz.: I-22 U 126/12) erklärten Rücktritts mit einer Vollstreckungsabwehrklage gegen die von der Beklagten aus diesem Urteil betriebene Zwangsvollstreckung.

    Die Klägerin hat beantragt, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. November 2012 - Aktz.: I-22 U 126/12 - für unzulässig zu erklären.

    Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal hat mit Urteil vom 16.06.2017 die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.11.2012 (Aktz.: I-22 U 126/12) für unzulässig erklärt.

    Das Landgericht hat zutreffend festgestellt, dass die Klägerin nach Rechtskraft des Urteils wirksam nach § 323 Abs. 1 BGB von dem Vertrag mit der Beklagten zurückgetreten ist, so dass ihr eine materiell-rechtliche Einwendung gegen den durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktz.: I-22 U 126/12) titulierten Anspruch der Beklagten zusteht.

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Beklagte in ihrer Klageschrift in dem Verfahren I 22 U 126/12 - OLG Düsseldorf - damit rühmt, dass sie seit 1975 Präzisionsteile in alle Wirtschaftszweige - ob nun Bergbau, Automobilzulieferer, Bundeswehr, chemische Industrie oder Anlagen- und Maschinenbau - liefert.

  • LG Wuppertal, 16.06.2017 - 2 O 317/13

    Rücktritt vom Werklieferungsvertrag wegen Sachmangels hinsichtlich Erlöschens des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 21 U 8/18
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 16.06.2017 (Aktz.: 2 O 317/13) wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt daher, 1. die Klage unter Abänderung des am 16.06.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Wuppertal - Az. 2 O 317/13 - abzuweisen;.

  • BGH, 07.07.2005 - I ZB 7/05

    Berücksichtigung von Einwendungen betreffend die Zug-um-Zug zu erbringende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 21 U 8/18
    Die Beklagte kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2005 berufen (Beschluss, I ZB 7/05, zitiert nach juris, dort Rn. 10), wonach der Gerichtsvollzieher den Einwand des Vollstreckungsschuldners, die Zug-um-Zug als Gegenleistung bezeichnete Sache sei mit einem Mangel behaftet, nicht zu beachten habe.
  • LG Wuppertal, 15.05.2012 - 14 O 85/10

    Zahlungsanspruch auf den Restkaufpreis der Klemmschrauben hinsichtlich Rücktritts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 21 U 8/18
    Die Beklagte nahm die Klägerin daraufhin vor dem Landgericht Wuppertal (14 O 85/10) auf Zahlung von 41.804,08 EUR zzgl.
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