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OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - I-21 U 8/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- autokaufrecht.info
Zwangsvollstreckung aus einem Urteil mit Zug-um-Zug-Vorbehalt - Annahmeverzug
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Verurteilung
- RA Kotz
Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Leistung
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BGB § 294 ; ZPO § 756
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Verurteilung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gegenleistung mangelbehaftet: Keine Zwangsvollstreckung Zug-um-Zug!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bei mangelbehafteter Gegenleistung keine Zwangsvollstreckung Zug-um-Zug
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 16.06.2017 - 2 O 317/13
- OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - I-21 U 8/18
- OLG Düsseldorf - 16 U 104/17 (anhängig)
Papierfundstellen
- MDR 2018, 1341
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 30.11.2012 - 22 U 126/12
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 21 U 8/18
Die Klägerin wendet sich wegen eines nach Rechtskraft des Urteils des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.11.2012 (Aktz.: I-22 U 126/12) erklärten Rücktritts mit einer Vollstreckungsabwehrklage gegen die von der Beklagten aus diesem Urteil betriebene Zwangsvollstreckung.Die Klägerin hat beantragt, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. November 2012 - Aktz.: I-22 U 126/12 - für unzulässig zu erklären.
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal hat mit Urteil vom 16.06.2017 die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.11.2012 (Aktz.: I-22 U 126/12) für unzulässig erklärt.
Das Landgericht hat zutreffend festgestellt, dass die Klägerin nach Rechtskraft des Urteils wirksam nach § 323 Abs. 1 BGB von dem Vertrag mit der Beklagten zurückgetreten ist, so dass ihr eine materiell-rechtliche Einwendung gegen den durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktz.: I-22 U 126/12) titulierten Anspruch der Beklagten zusteht.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Beklagte in ihrer Klageschrift in dem Verfahren I 22 U 126/12 - OLG Düsseldorf - damit rühmt, dass sie seit 1975 Präzisionsteile in alle Wirtschaftszweige - ob nun Bergbau, Automobilzulieferer, Bundeswehr, chemische Industrie oder Anlagen- und Maschinenbau - liefert.
- LG Wuppertal, 16.06.2017 - 2 O 317/13
Rücktritt vom Werklieferungsvertrag wegen Sachmangels hinsichtlich Erlöschens des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 21 U 8/18
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 16.06.2017 (Aktz.: 2 O 317/13) wird zurückgewiesen.Die Beklagte beantragt daher, 1. die Klage unter Abänderung des am 16.06.2017 verkündeten Urteils des Landgerichts Wuppertal - Az. 2 O 317/13 - abzuweisen;.
- BGH, 07.07.2005 - I ZB 7/05
Berücksichtigung von Einwendungen betreffend die Zug-um-Zug zu erbringende …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 21 U 8/18
Die Beklagte kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.07.2005 berufen (Beschluss, I ZB 7/05, zitiert nach juris, dort Rn. 10), wonach der Gerichtsvollzieher den Einwand des Vollstreckungsschuldners, die Zug-um-Zug als Gegenleistung bezeichnete Sache sei mit einem Mangel behaftet, nicht zu beachten habe. - LG Wuppertal, 15.05.2012 - 14 O 85/10
Zahlungsanspruch auf den Restkaufpreis der Klemmschrauben hinsichtlich Rücktritts …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 21 U 8/18
Die Beklagte nahm die Klägerin daraufhin vor dem Landgericht Wuppertal (14 O 85/10) auf Zahlung von 41.804,08 EUR zzgl.