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   OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - I-21 U 82/13   

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https://dejure.org/2014,8956
OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - I-21 U 82/13 (https://dejure.org/2014,8956)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2014 - I-21 U 82/13 (https://dejure.org/2014,8956)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2014 - I-21 U 82/13 (https://dejure.org/2014,8956)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • RA Kotz

    Bambuswurzeln - Mangelhaftigkeit eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchwucherung des Bodens mit Bambuswurzelwerk und -trieben als Mangel eines verkauften Hausgrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistiges Verschweigen durch objektive Tatsachen nur im Einzelfall indiziert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Durchwucherung des Bodens mit Bambuswurzelwerk und Wurzeltrieben als Mangel eines verkauften Hausgrundstücks

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bambuswurzeln unterwandern Garten - Hausverkäufer hätten die Käufer darüber aufklären müssen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hauskauf: Bambuswucherungen im Garten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zum arglistigen Verschweigen von Bambuswurzelwerk im Grundstück

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Durchwucherung des Bodens mit Bambuswurzelwerk und Wurzeltrieben als Mangel eines verkauften Hausgrundstücks

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Zur Aufklärungspflicht über Bambuswurzeln beim Hausverkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten: Bambuswurzeln im Garten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arglistiges Verschweigen durch objektive Tatsachen nur im Einzelfall indiziert! (IMR 2014, 1127)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1462
  • NZM 2015, 102
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11

    Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - 21 U 82/13
    Es muss also beim Verkäufer zumindest ein bedingter Vorsatz/Eventualvorsatz gegeben sein; leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis rechtfertigen vielmehr die Annahme von Arglist nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12.4.2013, V ZR 266/11, NJW 2013, 2182, 2183, TZ 12).

    Dementsprechend ist ein arglistiges Verschweigen nur gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 12.4.2013, a.a.O. TZ 12; Urteil vom 7.3.2003, V ZR 437/01, NJW-RR 2003, 989, 990).

  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - 21 U 82/13
    b) Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 7.3.2003, V ZR 437/01, NJW-RR 2003, 989).

    Dementsprechend ist ein arglistiges Verschweigen nur gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 12.4.2013, a.a.O. TZ 12; Urteil vom 7.3.2003, V ZR 437/01, NJW-RR 2003, 989, 990).

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - 21 U 82/13
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht bei dem Verkauf eines Gebäudegrundstücks eine Pflicht nur zur Offenbarung verborgener Mängel oder von Umständen, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen, wenn es sich um Umstände handelt, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung sind, insbesondere die beabsichtigte Nutzung erheblich zu mindern geeignet sind (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 16.3.2012, V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078, 1079 TZ 21).

    Vielmehr ist die Feststellung von Verhaltensweisen ausreichend, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 16.3.2012, V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078, 1079, TZ 24).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - 21 U 82/13
    Ein solcher Verfahrensfehler liegt insbesondere vor, wenn die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 ZPO aufgestellt wurden (vgl. Urteil vom 12.3. 2004 - V ZR 257/03 - BGHZ 158, 269 = NJW 2004, 1876, 1877).
  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - 21 U 82/13
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben (BVerfG, Beschluss vom 12.6. 2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524, unter II 1b; Beschluss vom 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03, NJW 2005, 1487).Solche Zweifel ergeben sich hier nicht.
  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - 21 U 82/13
    Soweit sich das Landgericht in seinen hiervon abweichenden Überlegungen auf die Entscheidung des BGH vom 29.4.2008, XI ZR 221/07 gestützt hat, hat der BGH in der Entscheidung vom 12.4.2013 unter TZ 15 deutlich gemacht, dass der einschränkenden Herangehensweise, nach der für die Arglist (zumindest Eventual-) Vorsatz erforderlich ist, nicht die vom Landgericht angeführte Rechtsprechung zur Haftung von Banken im Zusammenhang mit der Finanzierung sittenwidrig überteuerter Grundstückkäufe entgegenstehe.
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - 21 U 82/13
    Dem liegt die Überlegung zu Grunde, dass der Käufer eine Aufklärung insoweit nicht erwarten kann, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (vgl. BGH, a.a.O.; Urteil vom 14.6.1996, V ZR 105/95, NJW-RR 1996, 1332; Westermann in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, Rn. 29 zu § 438).Eine entsprechende Aufklärungspflicht über den hier in Rede stehenden Umstand der Durchsetzung des gesamten Erdreichs des Gartens der Immobilie mit Bambuswurzelwerk hat das Landgericht mit zutreffenden Erwägungen bejaht.
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - 21 U 82/13
    Es begegnet ebenfalls keinen rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht für den geltend gemachten Schadensersatzanspruch mit Blick auf die vorangegangene arglistige Täuschung der Beklagten eine Fristsetzung zur Nachbesserung gemäß § 281 Abs. 2 2. Alt. BGB für die Kläger als unzumutbar angesehen hat, so dass diese unmittelbar Schadensersatz verlangen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 8.12.2006, V ZR 249/05, NJW 2007, 835, 837 TZ 12).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - 21 U 82/13
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben (BVerfG, Beschluss vom 12.6. 2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524, unter II 1b; Beschluss vom 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03, NJW 2005, 1487).Solche Zweifel ergeben sich hier nicht.
  • OLG Köln, 27.10.2015 - 22 U 93/14

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Hauses

    Der Senat schließt sich diesen Ausführungen an (vgl. auch OLG Koblenz BauR 2014, 1194; BGH NJW 2011, 1280; OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 1462; OLG München 20 U 1498/13 recherchiert in JURIS) insbesondere den Ausführungen zur fehlenden Aufklärungspflicht bei sichtbaren Mängeln.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 21 U 175/14

    Pflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zur Aufklärung über eindringende

    Ein arglistiges Verschweigen ist danach nur gegeben, wenn der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Mangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH, a.a.O.; Senat, Urteil vom 29.04.2014, I-21 U 82/13, NJW-RR 2014, 1462 zit. nach juris).
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