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   OLG Hamm, 08.05.2012 - I-21 U 89/11   

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https://dejure.org/2012,18169
OLG Hamm, 08.05.2012 - I-21 U 89/11 (https://dejure.org/2012,18169)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2012 - I-21 U 89/11 (https://dejure.org/2012,18169)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - I-21 U 89/11 (https://dejure.org/2012,18169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlegung von Naturstein: Auftragnehmer muss umfassend beraten! (IBR 2012, 510)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 621
  • NZBau 2012, 642
  • NZM 2012, 871
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 63/90

    Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2012 - 21 U 89/11
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Frage der Bewertung der Erforderlichkeit auf den Aufwand und die damit verbundenen Kosten abzustellen, welche der Auftraggeber im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung aufwenden konnte und musste, wobei es um eine vertretbare Maßnahme der Schadensbeseitigung handeln muss (BGH NJW-RR 91, 789; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 6. Teil, Rdn. 132).
  • BGH, 02.11.1995 - X ZR 81/93

    Prüfungspflicht des Fachunternehmens bei Anlagenbaukomponenten

    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2012 - 21 U 89/11
    Maßgebend für den Umfang von Beratungspflichten im Rahmen eines Werkvertrages sind einerseits der Beratungsbedarf des Bestellers und andererseits das Fachwissen des Unternehmers (BGH NJW-RR 1996, 789 ff; LG Saarbrücken, Urt. v. 27.01.2009, 15 O 129/08).
  • LG Saarbrücken, 27.01.2009 - 15 O 129/08
    Auszug aus OLG Hamm, 08.05.2012 - 21 U 89/11
    Maßgebend für den Umfang von Beratungspflichten im Rahmen eines Werkvertrages sind einerseits der Beratungsbedarf des Bestellers und andererseits das Fachwissen des Unternehmers (BGH NJW-RR 1996, 789 ff; LG Saarbrücken, Urt. v. 27.01.2009, 15 O 129/08).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 81/13

    Bestreiten von Mängeln ist keine Erfüllungsverweigerung!

    Insoweit liegt dem vorliegenden Fall ein deutlich anderer Sachverhalt zugrunde als dem von der Beklagten in beiden Instanzen (vgl. 59/108 GA) zitierten Urteil des OLG Hamm vom 08.05.2012 (21 U 89/11; NJW 2013, 621 bzw. Anlage B 13).
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