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   KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16   

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https://dejure.org/2017,17186
KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16 (https://dejure.org/2017,17186)
KG, Entscheidung vom 31.05.2017 - 21 U 9/16 (https://dejure.org/2017,17186)
KG, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 21 U 9/16 (https://dejure.org/2017,17186)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de

    § 1922 BGB; § 88 Abs. 3 TKG
    Kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 5 BDSG, § 3 BDSG, § 1922 BGB, § 88 TKG
    Digitales Erbe im Internet: Anspruch der Eltern auf Gewährung von Zugriff auf den Social-Media-Account ihres verstorbenen minderjährigen Kindes

  • berlin.de PDF
  • IWW
  • JurPC

    Kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account der verstorbenen Tochter

  • aufrecht.de

    Fernmeldegeheimnis verhindert Einsichtnahme in Facebook-Chat

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1922; TKG § 88

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche der Erben eines verstorbenen Nutzers eines sozialen Netzwerks auf Zugang zum Konto des Verstorbenen; Anspruch der Eltern auf Zugang zum Konto ihres minderjährigen Kindes

  • kanzlei.biz

    Kein Anspruch der Mutter auf Zugriff des Facebook-Accounts der verstorbenen Tochter

  • online-und-recht.de

    Haben Erben Anspruch auf den Social Media-Account des Verstorbenen?

  • rabüro.de

    Kein Anspruch der Mutter auf Zugriff des Facebook-Accounts der verstorbenen Tochter

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 15 Abs. 1c, Abs. 2, 16 Abs. 1 2. Alt., 24 EuGVVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 88
    Ansprüche der Erben eines verstorbenen Nutzers eines sozialen Netzwerks auf Zugang zum Konto des Verstorbenen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (45)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Urteil zu Lasten der klagenden Mutter - kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Zugriff der Mutter auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Erben haben keinen Zugriff auf Facebook-Account des Verstorbenen - hier: Eltern einer minderjährigen Tochter

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Eltern dürfen nicht auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter zugreifen

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Kein Zugriff von Erben auf Facebook-Accounts

  • heise.de (Pressebericht, 31.05.2017)

    Facebook muss Account Verstorbener nicht für Eltern freigeben

  • faz.net (Pressebericht, 31.05.2017)

    Digitaler Nachlass: Facebook muss Konto der toten Tochter nicht für Eltern freigeben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Facebook-Account der verstorbenen Tochter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

  • lto.de (Pressebericht, 31.05.2017)

    Kein Erben-Zugriff auf digitalen Nachlass: Mutter darf Facebook-Chat ihrer toten Tochter nicht lesen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Vererbbarkeit der Inhalte eines Facebook-Accounts - Urteil zu Lasten der klagenden Mutter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil zu Lasten der klagenden Mutter - kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Facebook verweigert Zugriff auf Profil der verstorbenen Tochter

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

  • berliner-zeitung.de (Pressebericht, 31.05.2017)

    Ein fragwürdiger Sieg für Facebook

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Digitaler Nachlass: Erben haben kein Zugriffsrecht auf Facebook-Account

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der digitale Nachlass / was passiert mit dem Facebook-Profil von Verstorbenen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Digitaler Nachlass: Mutter darf nicht auf Facebook-Account von toter Tochter zugreifen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Digitaler Nachlass: Erben haben keinen Anspruch auf Einsicht in Facebook-Account

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Zugang zum Facebook-Account Verstorbener

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Digitaler Nachlass: Erben haben keinen Anspruch auf Einsicht in Facebook-Account

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Zugriff auf das Facebook Konto für die Hinterbliebenen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Erben haben auf den Facebook-Account des Erblassers jedenfalls dann keinen Zugriff

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Zugriff der Eltern einer verstorbenen Minderjährigen auf deren Facebook-Chats

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wirklich kein Elternrecht auf Facebook?

  • erbrecht-anwalt.de (Kurzinformation)

    Digitaler Nachlass: Anspruch auf Zugang zu Facebook-Account?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Zum digitalen Nachlass

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Facebook von Erben verklagt und vorläufig obsiegt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Facebook von Erben verklagt und vorläufig obsiegt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Facebook obsiegt in Berlin beim Kammergericht

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Kein Zugriff der Eltern einer verstorbenen Minderjährigen auf deren Facebook-Chats

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zugriff auf private Nachrichten eines Verstorbenen bei Facebook

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der digitale Nachlass: Kann ein Facebook-Account vererbt werden?

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zugang von Erben zu dem Facebook-Account einer Verstorbenen

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Entscheidung noch offen im Rechtsstreit über Erbe an Facebook-Account

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.04.2017)

    Was passiert mit dem Facebook-Konto einer Verstorbenen?

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Accounts verstorbener Nutzer: Facebook geht in Berufung

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.04.2017)

    Zugriff auf Social-Media-Account einer Toten?: KG schlägt Vergleich zwischen Eltern und Facebook vor

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.02.2016)

    Facebook will Nutzerprofile nicht vererben lassen

  • haerlein.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Haben Erben eines Verstorbenen Anspruch auf Zugang zu dessen Facebook-Account?

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.05.2017)

    Digitales Erbe: Dürfen Eltern das Facebook-Konto ihres toten Kindes öffnen?

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    TKG als Grenze des digitalen Erbes: Gibt es bei Briefen auch nicht

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 31.05.2017)

    Ein irritierendes Urteil

  • loebisch.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Zugang der Eltern zu Facebook-Account des verstorbenen Kindes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2018, 286
  • FamRZ 2017, 1348
  • K&R 2017, 505
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben,

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
    h) Entgegen der Ansicht der Klägerin folgt auch nicht aus der Entscheidung des EuGH vom 19.10.2016, C-582/14, dass das kleine Zitiergebot zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses hinter das Grundrecht des Art. 14 GG zurücktreten müsse.

    Der EuGH hat insoweit bezogen auf die Vorschrift des § 12 TMG, der ebenfalls einen Gesetzesvorbehalt mit "Kleinem Zitiergebot" enthält, entschieden, dass Art. 7 Buchst. f der Richtlinie 95/46 dahin auszulegen ist, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der ein Anbieter von Online-Mediendiensten personenbezogene Daten eines Nutzers dieser Dienste ohne dessen Einwilligung nur erheben und verwenden darf, soweit ihre Erhebung und ihre Verwendung erforderlich sind, um die konkrete Inanspruchnahme der Dienste durch den betreffenden Nutzer zu ermöglichen und abzurechnen, ohne dass der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit der Dienste zu gewährleisten, die Verwendung der Daten über das Ende eines Nutzungsvorgangs hinaus rechtfertigen kann (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-582/14 -, Rn. 64, juris).

    (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-582/14 -, Rn. 62, juris)".

  • BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
    Eine der Aufgaben des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist es dabei, Grundbedingungen dafür zu sichern, dass die einzelne Person ihre Individualität selbstbestimmt entwickeln und wahren kann (BVerfGE 141, 186) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt indessen nur solche Elemente der Persönlichkeitsentfaltung, die - ohne bereits Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes zu sein - diesen in ihrer konstituierenden Bedeutung für die Persönlichkeit nicht nachstehen (BVerfGE a.a.O).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbürgt aber nicht Schutz gegen alles, was die selbstbestimmte Persönlichkeitsentwicklung auf irgendeine Weise beeinträchtigen könnte (BVerfGE 141, 186).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
    Art. 10 GG enthält aber auch eine objektive Wertentscheidung der Verfassung, woraus sich eine Schutzpflicht des Staates ergibt (BVerfGE 106, 28; Säcker/Klesczewski, TKG, 3. Aufl. 2013 m. w. N.).

    Ein wirksamer Verzicht nur eines Kommunikationspartners mit Wirkung für den anderen Partner ist nicht möglich (vgl. BVerfGE 106, 28; 85, 386; Scheurle/Mayen/Zerres, TKG 2. Aufl. 2008, § 88 Rn. 16 m. w. N.; Bock, a.a.O., § 88 Rn. 44; Säcker-Klesczewski, a.a.O., § 88 Rn. 10; Gusy, a.a.O., Rn. 48; Dürig, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 10 Rn. 30).

  • LG Berlin, 17.12.2015 - 20 O 172/15

    Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts: Zugangsberechtigung der erbberechtigten

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.12.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 20 O 172/15 - geändert:.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. Dezember 2015, Aktenzeichen 20 O 172/15, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
    Als ein solches Element der Persönlichkeitsentfaltung ist z. B. das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung anerkannt, da die Abstammung als Individualisierungsmerkmal zur Persönlichkeit gehört und die Kenntnis der Herkunft dem Einzelnen wichtige Anknüpfungspunkte für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität bietet (BVerfGE 90, 263).
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
    Eine konkludente Einwilligung darf angenommen werden, wenn ein bestimmtes Verhalten in einem solchen Maße üblich und geradezu selbstverständlich ist, dass entsprechend dem Grundgedanken des § 157 BGB nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte vernünftigerweise nur von einer Zustimmung des Betroffenen ausgegangen werden kann, sofern er dem Verhalten nicht widerspricht (vgl. die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen einer konkludenten Einwilligung des Patienten in die Weitergabe seiner personalen Daten durch seinen Arzt, BGHZ 115, 123).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
    Ein wirksamer Verzicht nur eines Kommunikationspartners mit Wirkung für den anderen Partner ist nicht möglich (vgl. BVerfGE 106, 28; 85, 386; Scheurle/Mayen/Zerres, TKG 2. Aufl. 2008, § 88 Rn. 16 m. w. N.; Bock, a.a.O., § 88 Rn. 44; Säcker-Klesczewski, a.a.O., § 88 Rn. 10; Gusy, a.a.O., Rn. 48; Dürig, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 10 Rn. 30).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 27. Februar 2008, 1 BvR 370/07 (BVerfGE 120, 274).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfGE 124, 43) erstreckt sich der Grundrechtsschutz zwar nicht auf die außerhalb eines laufenden Kommunikationsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Inhalte und Umstände der Kommunikation.
  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

    Auszug aus KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16
    Ein Mitgliedstaat kann daher für diese Kategorien das Ergebnis der Abwägung der einander gegenüberstehenden Rechte und Interessen nicht abschließend vorschreiben, ohne Raum für ein Ergebnis zu lassen, das aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls anders ausfällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. November 2011, ASNEF und FECEMD, C-468/10 und C-469/10, EU:C:2011:777, Rn. 47 und 48).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-475/12

    Die Mitgliedstaaten können überwachen, ob Unternehmen, die, obwohl sie in einem

  • KG, 24.01.2014 - 5 U 42/12

    Freundefinder ist unzumutbare Belästigung/Anwendbarkeit deutschen

  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

  • VG Köln, 11.11.2015 - 21 K 450/15

    Googles Email Dienst "Gmail" ist ein Telekommunikationsdienst

  • BGH, 12.07.2018 - III ZR 183/17

    Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererblich

    Das Berufungsgericht (FamRZ 2017, 1348) hat offen gelassen, ob die Erbengemeinschaft aus erbrechtlicher Sicht nach § 1922 BGB einen Anspruch auf Zugang zu dem Benutzerkonto der Erblasserin habe.

    Ein Verstoß gegen § 88 Abs. 3 TKG liegt jedenfalls deshalb nicht vor, weil der Erbe eines Kommunikationspartners entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht "anderer" im Sinne dieser Vorschrift ist (MüKoBGB/Leipold, 7. Aufl., § 1922 Rn. 27; Biermann, ZErb 2017, 210, 215; Herzog, ZErb 2017, 205, 208; Herzog/Pruns, Der digitale Nachlass in der Vorsorge- und Erbrechtspraxis, § 4 Rn. 60; Litzenburger, FD-ErbR 2017, 392155; Salomon, NotBZ 2016, 324, 327; Seidler, Digitaler Nachlass, 2016, S. 114 f; Steiner/Holzer, ZEV 2015, 262, 264; Wüsthof, ErbR 2017, 496, 510; Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Digitaler Nachlass - Zum Umgang mit digitaler Hinterlassenschaft, S. 9; Bericht der Arbeitsgruppe "Digitaler Neustart" vom 15. Mai 2017, http://www.jm.nrw.de/JM/schwerpunkte/digitaler_neustart/index.php, S. 343 ff; a.A. Staudinger/Kunz (2017), BGB § 1922 Rn. 596.35 ff; Bock, AcP 217, 370, 406).

    Es kann im vorliegenden Fall unterstellt werden, dass, wovon das Berufungsgericht ausgegangen ist, die auf den Servern der Beklagten unter den Benutzerkonten der Teilnehmer ihres Netzwerks abgespeicherten Inhalte noch dem Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses unterliegen, auch wenn der technische Übermittlungsvorgang abgeschlossen ist (so z.B. auch: Biermann, ZErb 2017, 210, 214; Bock, AcP 217, 370, 405 f; Deusch, ZEV 2017, 386, 399; Leeb, K&R 2014, 693, 696 f; Uhrenbacher, Digitales Testament und digitaler Nachlass, S. 176; kritisch hierzu: Brisch/Müller-ter Jung, CR 2013, 446, 450 f; Klas/Möhrke-Sobolewski, NJW 2015, 3473, 3477 f; Kutscher, Der digitale Nachlass, 2015, S. 144 f).

  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 - 3 O 182/18

    Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste

    Die Parteien haben nach dem glaubhaft gemachten Vortrag des Antragstellers einen Vertrag über die Nutzung des sozialen Netzwerks der Antragsgegnerin geschlossen, bei dem es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag mit miet-, werk- und dienstvertraglichen Elementen handelt (vgl. KG Berlin DNotZ 2018, 286 [KG Berlin 31.05.2017 - 21 U 9/16] Rn. 56 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18

    Zur Zulässigkeit von Facebook-Sperren bei Hassrede

    Die Parteien haben nach dem glaubhaft gemachten Vortrag des Antragstellers einen Vertrag über die Nutzung des sozialen Netzwerks der Antragsgegnerin geschlossen, bei dem es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag mit miet-, werk- und dienstvertraglichen Elementen handelt (vgl. KG Berlin DNotZ 2018, 286 [KG Berlin 31.05.2017 - 21 U 9/16] Rn. 56 m.w.N.; OLG München, Beschl. v. 24.08.2018 - 18 W 1294/18: wohl Vertrag sui generis).
  • AG Brandenburg, 31.01.2018 - 31 C 212/17

    Keine Berechtigung zur Übertragung eines Facebook-Accounts

    Nur am Rande soll zudem noch ausgeführt werden, dass die Verfügungsklägerin aufgrund des Fernmeldegeheimnisses (§ 88 TKG) wohl auch vom Anbieter des Facebook-Dienstes - d.h. von der Firma Facebook Irland Limited - solange keinen Zugang zu dem Konto des Verfügungsbeklagten erhalten kann, wie dem nicht alle Kommunikationspartner zugestimmt haben, die mit dem Verfügungsbeklagten Kommunikationsinhalte ausgetauscht haben, die nur für sie oder nur für einen eingeschränkten Personenkreis bestimmt waren ( KG Berlin , Urteil vom 31.05.2017, Az.: 21 U 9/16, u.a. in: CR 2017, Seiten 454 ff. ).

    Das erkennende Gericht schätzt insofern den Wert des Interesses der Verfügungsklägerin nach § 3 ZPO auf 5.000,00 Euro (vgl. auch: KG Berlin , Urteil vom 31.05.2017, Az.: 21 U 9/16, u.a. in: CR 2017, Seiten 454 ff. ).

  • LG Berlin, 13.02.2019 - 20 O 172/15

    Zwangsvollstreckung der Verurteilung des Betreibers eines sozialen Netzwerks zur

    Die von der Schuldnerin zitierten Ausführungen des Kammergerichts (Urteil vom 31. Mai 2017 zu 21 U 9/16) sind im Hinblick darauf, dass dieses Urteil vom BGH (Urteil vom 12. Juli 2018 zu III ZR 183/2017) aufgehoben wurde, für die Frage, was unter Zugangsgewährung zu verstehen ist, nicht von Bedeutung.
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19

    Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen

    Die Parteien haben einen Vertrag über die Nutzung des sozialen Netzwerks der Beklagten geschlossen, bei dem es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag mit miet-, werk- und dienstvertraglichen Elementen handelt (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 10.09.2018 - 2-03 O 310/18, MMR 2018, 770; vgl. auch KG Berlin DNotZ 2018, 286 Rn. 56 m.w.N.; OLG München NJW 2018, 3115).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 282/19

    Zur Kündigung eines Kontos in einem sozialen Netzwerk nach verweigerter

    Im Grundsatz handelt es sich bei dem Vertrag zwischen einem Nutzer und der Beklagten über die Nutzung des sozialen Netzwerks der Beklagten um einen schuldrechtlichen Vertrag mit miet-, werk- und dienstvertraglichen Elementen (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 10.09.2018 - 2-03 O 310/18, MMR 2018, 770; vgl. auch KG Berlin DNotZ 2018, 286 Rn. 56 m.w.N.; OLG München NJW 2018, 3115).
  • VG Berlin, 14.03.2018 - 6 K 676.17

    Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen

    Im Hinblick insbesondere auf die tatsächliche und rechtliche Funktionsgewalt über die Plattform und ihren Inhalt, den Auftritt im Verhältnis zu den Nutzern und den Vertragsbindungswillen sowie die Personalausstattung ist vielmehr die Hauptniederlassung A... Ireland UC als Betreiberin innerhalb des EU-Binnenmarkts bzw. im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU anzusehen (vgl. Windoffer, LKV 2016, 337 [339] sowie für die Konzernorganisation anderer Plattformkonzerne Schlussanträge des Generalanwalts vom 11. Mai 2017 in der Rs. C-434/15, "Uber Systems Spain SL", juris Rn. 18; KG, Urteil vom 31. Mai 2017 - 21 U 9/16 -, juris Rn. 82).
  • VG Berlin, 20.07.2017 - 6 L 162.17

    Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben

    Im Hinblick insbesondere auf die technische und rechtliche Funktionsgewalt über die Plattform, die Kundenbeziehungen und die Personalausstattung ist vielmehr die Hauptniederlassung A... Ireland UC als Betreiberin innerhalb des EU-Binnenmarkts bzw. im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU anzusehen (vgl. Windoffer, LKV 2016, 337 [339] sowie für die Konzernorganisation anderer Plattformkonzerne Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar vom 11. Mai 2017 in der Rs. C-434/15, "Uber Systems Spain SL", Rn. 18; KG, Urteil vom 31. Mai 2017 - 21 U 9/16 -, juris Rn. 82).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 9 U 1/19

    Berufungsverfahren: Beschwer beim Streit über den Zugang zum Benutzerkonto eines

    Der Senat weicht bei dieser Auffassung nicht von der Auffassung des Kammergerichts in einer von der Beklagten vorgelegten Hinweisverfügung vom 30.09.2016 (21 U 9/16) ab.
  • LG Siegen, 21.08.2018 - 5 O 69/18

    Meinungsfreiheit, Schmähkritik, Kommentar, Soziales Netzwerk, Sperre

  • LG Bonn, 30.08.2018 - 10 O 291/18
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