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   OLG Köln, 10.07.2003 - 21 UF 251/02   

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https://dejure.org/2003,25655
OLG Köln, 10.07.2003 - 21 UF 251/02 (https://dejure.org/2003,25655)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.07.2003 - 21 UF 251/02 (https://dejure.org/2003,25655)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 21 UF 251/02 (https://dejure.org/2003,25655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Abänderung eines familiengerichtlichen Verbundurteils hinsichtl. des Ausspruchs über den Versorgungsausgleich; Ausgestaltung der Einbeziehung der während einer ehescheidungsrechtlichen Trennungszeit erworbenen Anrechte der Parteien in den nachehelichen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.2003 - 21 UF 251/02
    Soweit das Familiengericht bei seiner Entscheidung vom 06. November 2002 noch in zulässiger Weise bezüglich der betrieblichen Altersversorgung die "alte" Barwert-VO zugrundegelegt hat ( vgl. insoweit BGH FamRZ 2001, 1695, 1700 a.E. ), so ist jetzt freilich die "neue" Barwert-VO anzuwenden.
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 782/81

    Einbeziehung von Renten der betrieblichen Altersversorgung in den

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.2003 - 21 UF 251/02
    Die Ausführungen des Familiengerichtes im Hinblick auf Art. 12 Nr. 3 Abs. 3 EheRG ( BGBl. I 1976, 1462 ) halten im Übrigen - dies vorab - einer rechtlichen Überprüfung stand ( vgl. ausführlich BGH FamRZ 1985, 263 f.; vgl. auch Johannsen/ Henrich / Hahne, Eherecht, 3. Aufl., § 1587 c Rn. 23; ebenso BGB-RGRK/Wick, 12. Aufl., Vor § 1587 Rn. 100 ).
  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.2003 - 21 UF 251/02
    Dies insbesondere dann, wenn - wie hier - der Ausgleichsverpflichtete ( gerade ) während der Trennungszeit die entscheidend höheren Anrechte erworben hat ( vgl. BGH NJW 1994, 1211, 1213; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., § 1587 c Rn. 18 ).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OLG Köln, 10.07.2003 - 21 UF 251/02
    Eine verfassungskonforme Auslegung dieser Norm ermöglicht schließlich eine am Gerechtigkeitsgedanken ausgerichtete Entscheidung gerade dort, wo der Versorgungsausgleich wegen langer Trennung der Ehegatten unbillig wäre und seiner Rechtfertigung aus Art. 6 Abs. 1 und 3 Abs. 2 GG entbehrte ( BVerfG FamRZ 1980, 326, 334; vgl. auch Johannsen / Henrich / Hahne, a.a.O., Rn. 2 m.w.N. ).
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