Rechtsprechung
OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem Rechtsstreit über die Gewährung von Unterhalt während der Ausbildung; Begriff der "allgemeinen Schulbildung"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2 S. 2
Umfang des Ausbildungsunterhalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dippoldiswalde, 18.06.2004 - 5 F 425/03
- OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1004 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 15.03.2002 - 18 WF 99/02
Unterhalt für Ausbildung an einer Berufsfachschule
Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04
Neben allgemeinen Ausbildungsinhalten wird dem Beklagten hier auch bereits eine auf ein konkretes Berufsbild bezogene Ausbildung vermittelt (vgl. KG FamRZ 2003, 178 ; OLG Koblenz NJWE-FER 2001, 176; OLGR Koblenz 1999, 284). - BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00
Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen …
Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04
Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung ist es aber sachgerecht, den Begriff in Anlehnung an die zu § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAFöG entwickelten Grundsätze auszulegen, d.h. die allgemeine Schulbildung ist in drei Richtungen abzugrenzen: Nach dem Ausbildungsziel, der zeitlichen Beanspruchung des Schülers und der Organisationsstruktur der Schule (BGH FamRZ 2001, 1068; FamRZ 2002, 815 ). - BGH, 10.05.2001 - XII ZR 108/99
Begriff der allgemeinen Schulausbildung
Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04
Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung ist es aber sachgerecht, den Begriff in Anlehnung an die zu § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAFöG entwickelten Grundsätze auszulegen, d.h. die allgemeine Schulbildung ist in drei Richtungen abzugrenzen: Nach dem Ausbildungsziel, der zeitlichen Beanspruchung des Schülers und der Organisationsstruktur der Schule (BGH FamRZ 2001, 1068; FamRZ 2002, 815 ). - OLG Dresden, 03.03.2003 - 10 WF 122/03
Erwerbsobliegenheit; privilegiertes Kind
Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04
Soweit der Beklagte sich auf den Beschluss des Senats vom 3. März 2003 - 10 WF 122/03 FamRZ 2004, 301 ) bezieht, gilt Folgendes:. - OLG Koblenz, 27.01.1999 - 13 WF 26/99
Ausbildungsunterhalt für Besuch einer Höheren Berufsfachschule
Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04
Neben allgemeinen Ausbildungsinhalten wird dem Beklagten hier auch bereits eine auf ein konkretes Berufsbild bezogene Ausbildung vermittelt (vgl. KG FamRZ 2003, 178 ; OLG Koblenz NJWE-FER 2001, 176; OLGR Koblenz 1999, 284).
- OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 2 UF 135/17
Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr
Neben allgemeinen Ausbildungsinhalten wird den Schülern der Berufsfachschule hier bereits eine auf ein konkretes Berufsbild bezogene Ausbildung vermittelt (vgl. KG FamRZ 2003, 178; OLG Koblenz NJWE-FER 2001, 176; OLGR Koblenz 1999, 284; OLG Dresden, Beschluss vom 01. September 2004 - 21 UF 515/04 -, Rn. 5). - LSG Schleswig-Holstein, 22.07.2005 - L 3 AL 92/04
Anforderungen an die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); Ausschluss …
Dass gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden kann (vergl. dazu § 6 Abs. 5 der Verordnung vom 22. April 1993), ändert an dem Berufsausbildungscharakter des Schulbesuchs nichts (vergl. dazu auch OLG Dresden, Beschl. v. 1. September 2004, 21 UF 515/04, wonach die Ausbildung zum Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten, Fachrichtung Umweltschutz, in einer Berufsfachschule auch, wenn damit zugleich die Fachhochschulreife vermittelt wird, nicht Teil der allgemeinen Schulbildung ist).