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   OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04   

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https://dejure.org/2004,10287
OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04 (https://dejure.org/2004,10287)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.09.2004 - 21 UF 515/04 (https://dejure.org/2004,10287)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. September 2004 - 21 UF 515/04 (https://dejure.org/2004,10287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem Rechtsstreit über die Gewährung von Unterhalt während der Ausbildung; Begriff der "allgemeinen Schulbildung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 2
    Umfang des Ausbildungsunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1004 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 15.03.2002 - 18 WF 99/02

    Unterhalt für Ausbildung an einer Berufsfachschule

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04
    Neben allgemeinen Ausbildungsinhalten wird dem Beklagten hier auch bereits eine auf ein konkretes Berufsbild bezogene Ausbildung vermittelt (vgl. KG FamRZ 2003, 178 ; OLG Koblenz NJWE-FER 2001, 176; OLGR Koblenz 1999, 284).
  • BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00

    Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04
    Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung ist es aber sachgerecht, den Begriff in Anlehnung an die zu § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAFöG entwickelten Grundsätze auszulegen, d.h. die allgemeine Schulbildung ist in drei Richtungen abzugrenzen: Nach dem Ausbildungsziel, der zeitlichen Beanspruchung des Schülers und der Organisationsstruktur der Schule (BGH FamRZ 2001, 1068; FamRZ 2002, 815 ).
  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 108/99

    Begriff der allgemeinen Schulausbildung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04
    Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung ist es aber sachgerecht, den Begriff in Anlehnung an die zu § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAFöG entwickelten Grundsätze auszulegen, d.h. die allgemeine Schulbildung ist in drei Richtungen abzugrenzen: Nach dem Ausbildungsziel, der zeitlichen Beanspruchung des Schülers und der Organisationsstruktur der Schule (BGH FamRZ 2001, 1068; FamRZ 2002, 815 ).
  • OLG Dresden, 03.03.2003 - 10 WF 122/03

    Erwerbsobliegenheit; privilegiertes Kind

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04
    Soweit der Beklagte sich auf den Beschluss des Senats vom 3. März 2003 - 10 WF 122/03 FamRZ 2004, 301 ) bezieht, gilt Folgendes:.
  • OLG Koblenz, 27.01.1999 - 13 WF 26/99

    Ausbildungsunterhalt für Besuch einer Höheren Berufsfachschule

    Auszug aus OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04
    Neben allgemeinen Ausbildungsinhalten wird dem Beklagten hier auch bereits eine auf ein konkretes Berufsbild bezogene Ausbildung vermittelt (vgl. KG FamRZ 2003, 178 ; OLG Koblenz NJWE-FER 2001, 176; OLGR Koblenz 1999, 284).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 2 UF 135/17

    Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr

    Neben allgemeinen Ausbildungsinhalten wird den Schülern der Berufsfachschule hier bereits eine auf ein konkretes Berufsbild bezogene Ausbildung vermittelt (vgl. KG FamRZ 2003, 178; OLG Koblenz NJWE-FER 2001, 176; OLGR Koblenz 1999, 284; OLG Dresden, Beschluss vom 01. September 2004 - 21 UF 515/04 -, Rn. 5).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.07.2005 - L 3 AL 92/04

    Anforderungen an die Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); Ausschluss

    Dass gleichzeitig die Fachhochschulreife erworben werden kann (vergl. dazu § 6 Abs. 5 der Verordnung vom 22. April 1993), ändert an dem Berufsausbildungscharakter des Schulbesuchs nichts (vergl. dazu auch OLG Dresden, Beschl. v. 1. September 2004, 21 UF 515/04, wonach die Ausbildung zum Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten, Fachrichtung Umweltschutz, in einer Berufsfachschule auch, wenn damit zugleich die Fachhochschulreife vermittelt wird, nicht Teil der allgemeinen Schulbildung ist).
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