Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 09.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.03.1999 - 21 UF 88/98   

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https://dejure.org/1999,9264
OLG Celle, 12.03.1999 - 21 UF 88/98 (https://dejure.org/1999,9264)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.03.1999 - 21 UF 88/98 (https://dejure.org/1999,9264)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. März 1999 - 21 UF 88/98 (https://dejure.org/1999,9264)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HKiEntÜ Art. 3, Art. 13

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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 31.03.1999 - 2 BvR 559/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Vaters im Fall der "gegenläufigen

    gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 12. März 1999 - 21 UF 88/98 -.
  • BVerfG, 31.03.1999 - 2 BvQ 5/99

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung bei Feststehen der Unbegründehteit der

    über den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollstreckung der zu erwartenden, unmittelbar bevorstehenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 12. März 1999 im Kindesrückführungsverfahren nach dem Haager Übereinkommen (21 UF 88/98) bis zur Entscheidung über die von den Antragstellern nach Ergehen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle unverzüglich zu erhebenden Verfassungsbeschwerden zu untersagen,.

    Ungeachtet der Frage, ob die Ergänzungspflegerin nach der Bestellung einer Verfahrenspflegerin im Verfahren 21 UF 88/98 vor dem Oberlandesgericht Celle noch befugt ist, eine Verfassungsbeschwerde für die beiden minderjährigen Kinder zu erheben, ist der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abzulehnen, weil durch den Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 559/99 feststeht, daß das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 92, 130 ; stRspr).

  • BVerfG, 01.04.1999 - 2 BvR 582/99

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 S 1 gerichtlicher Rückführungsentscheidung,

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden des minderjährigen T ..., der minderjährigen T ... - Bevollmächtigte und Ergänzungspflegerin zu 1. und 2.: Rechtsanwältin Karin Michaelis-Hatje, Lange Straße 55, Sulingen - gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 12. März 1999 - 21 UF 88/98 - und Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Kirchhof, Jentsch und die Richterin Osterloh gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 1. April 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99

    Vorläufige Entscheidung im Fall der "gegenläufigen Kindesentführung"

    Soweit eine abschließende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle im Verfahren 21 UF 88/98 die Übergabe der Kinder T... an die Mutter aussprechen sollte, wird deren Vollstreckung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren in dieser Sache, längstens bis zwei Wochen nach Zugang der vollständig abgefaßten Gründe der abschließenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, insoweit ausgesetzt, als sie eine Rückführung der Kinder nach Frankreich ermöglicht.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.07.1998 - 21 UF 88/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14692
OLG Celle, 09.07.1998 - 21 UF 88/98 (https://dejure.org/1998,14692)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.07.1998 - 21 UF 88/98 (https://dejure.org/1998,14692)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - 21 UF 88/98 (https://dejure.org/1998,14692)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 9. Juli 1998 - 21 UF 88/98 -.

    Der Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 9. Juli 1998 - 21 UF 88/98 - verletzt den Beschwerdeführer zu 1. in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz und die Beschwerdeführer zu 2. und zu 3. in ihren Grundrechten aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz.

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1206/98

    Erlaß einer eA, die Herausgabe von Kindern nach dem Haager Übereinkommen

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn T ..., des minderjährigen T ..., vertreten durch den Beschwerdeführer zu 1., der minderjährigen T ..., vertreten durch den Beschwerdeführer zu 1., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Hartmut Hiddemann und Kollegen, Günterstalstraße 31, Freiburg i. Br. - gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 9. Juli 1998 - 21 UF 88/98 - hier: Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach, die Richterin Graßhof, den Richter Kirchhof gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 16. Juli 1998 einstimmig beschlossen:.

    Die Vollstreckung aus dem Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 9. Juli 1998 - 21 UF 88/98 - wird zunächst bis einschließlich 3. August 1998 untersagt.

  • BVerfG, 17.08.1998 - 2 BvR 1206/98

    Verwerfung des Widerspruchs gegen einstweilige Anordnung, die Rückführung von

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn T ..., 2. des minderjährigen T ..., 3. der minderjährigen T ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Hartmut Hiddemann und Kollegen, Günterstalstraße 31, Freiburg i. Br. - gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 9. Juli 1998 - 21 UF 88/98 - hier: Widerspruch der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens gegen die einstweilige Anordnung der Kammer vom 31. Juli 1998 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach, die Richterin Graßhof, den Richter Kirchhof gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 17. August 1998 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 31.07.1998 - 2 BvR 1206/98

    Einstweilige Anordnung im Fall "Kindesentführung" verlängert

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn T ..., des minderjährigen T ..., der minderjährigen T ..., Beschwerdeführer zu 2. und 3. gesetzlich vertreten durch den Beschwerdeführer zu 1. - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Hartmut Hiddemann und Kollegen, Günterstalstraße 31, Freiburg i. Br. - gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 9. Juli 1998 - 21 UF 88/98 - hier: Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Graßhof, die Richter Kirchhof, Jentsch gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 31. Juli 1998 einstimmig beschlossen:.

    Die Vollstreckung aus dem Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 9. Juli 1998 - 21 UF 88/98 - wird unter Abänderung der einstweiligen Anordnung vom 16. Juli 1998 bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 16. Januar 1999, untersagt.

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