Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 21 W 1/06 Baul |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Streitwertbemessung: Streitwert eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung eines am Umlegungsverfahren beteiligten Grundstückspächters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Streitwerts eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen Maßnahmen im Umlegungsverfahren; Abschlag wegen der Vorläufigkeit der streitgegenständlichen Regelung bei bloßer vorzeitiger Besitzeinweisung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen Maßnahmen im Umlegungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pachtrecht - Streitwert eines gerichtl. Antrags gegen einen Umlegungsbeschluss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hermanns-rechtsanwaelte.de , S. 2 (Leitsatz)
Streitwert; Grundstückspacht
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 06.12.2005 - 16 O 4/05
- OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 21 W 1/06 Bau
Papierfundstellen
- NZM 2006, 840 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.02.1969 - III ZR 123/68
Streitwert im Umlegungsverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 21 W 1/06
Soweit das Landgericht davon ausgeht, dass im Regelfall der Streitwert eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Umlegungsbeschluss oder Umlegungsplan mit 20% des Einwurfswertes der in Anspruch genommenen Fläche zu bemessen ist, befindet es sich allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 49, 317; BGHZ 51, 341), welcher der Senat folgt.Hiervon gehen auch die oben zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ausdrücklich aus; lediglich wird aus Gründen der Praktikabilität das Rechtsschutzinteresse des von einer Umlegung betroffenen Eigentümers im Wege der Schätzung ermittelt, wobei die Bewertung dieses Interesses in Anlehnung an den Wert der betroffenen Grundstücksfläche erfolgt und im Regelfall auf 20% hiervon beziffert wird (vgl. eingehend BGHZ 51, 341).
- BGH, 22.02.1968 - III ZR 140/66
Streitwert in Baulandsachen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 21 W 1/06
Soweit das Landgericht davon ausgeht, dass im Regelfall der Streitwert eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Umlegungsbeschluss oder Umlegungsplan mit 20% des Einwurfswertes der in Anspruch genommenen Fläche zu bemessen ist, befindet es sich allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 49, 317; BGHZ 51, 341), welcher der Senat folgt. - BGH, 27.09.1973 - III ZR 131/71
Abrücken des Begünstigten von seinem Angebot im Enteignungsverfahren; Ablehnung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 21 W 1/06
Im vorliegenden Fall der bloßen vorzeitigen Besitzeinweisung ist außerdem an einen Abschlag wegen der Vorläufigkeit der streitgegenständlichen Regelung zu denken (…vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdnr. 644; BGH NJW 1973, 2202).