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   OLG Karlsruhe, 04.07.2003 - 21 W 33/03   

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https://dejure.org/2003,10449
OLG Karlsruhe, 04.07.2003 - 21 W 33/03 (https://dejure.org/2003,10449)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.07.2003 - 21 W 33/03 (https://dejure.org/2003,10449)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juli 2003 - 21 W 33/03 (https://dejure.org/2003,10449)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattung von außergerichtlich entstandenen Gutachterkosten; Beurteilung der "unabweislichen Notwendigkeit" eines Privatgutachten

  • Judicialis

    ZPO § 91

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit eines vorprozessualen Privatgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 06.11.1996 - 3 W 113/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2003 - 21 W 33/03
    Anderes gilt nur, wenn die Einschaltung des Sachverständigen zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung unabweislich notwendig war (OLG Karlsruhe, BB 1996, 2648; OLG Karlsruhe, Justiz 1993, 192; MünchKomm ZPO-Belz, 2. Auflage, § 91 Rdnr. 53 f.; Zöller/Herget, ZPO, 23. Auflage, § 91 Rdnr. 13 "Privatgutachten").

    Die ausnahmsweise Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Privatgutachten ist insbesondere zu bejahen in Fällen, in denen es für die Partei mangels eigener Sachkunde unabweislich notwendig ist, zur Beschaffung der zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlichen Grundlagen einen Sachverständigen einzuschalten (OLG Karlsruhe, BB 1996, 2648; MünchKomm ZPO-Belz, § 91 Rdnr. 54).

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 15 W 7/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten

    Das eingeholte Privatgutachten muss damit den Streitgegenstand des Bauprozesses betreffen (BGH aaO.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. Juli 2003 - 21 W 33/03, zitiert nach Juris Rn. 10; Werner/Pastor aaO. Rn. 167).
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2004 - 2 W 181/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für privates unfallanalytisches

    Da diese Gutachten eine gerichtliche Beweisaufnahme nicht entbehrlich machten, könnte die Erstattungsfähigkeit der streitgegenständlichen Gutachterkosten allenfalls aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit hergeleitet werden; dieser alleine ist indes nicht ausreichend, erforderlich ist vielmehr stets auch hier, dass eine Partei mangels eigener Sachkunde zur Beschaffung der zur Rechtsverfolgung erforderlichen Grundlagen sachverständigen Rates bedarf (vgl. OLG Braunschweig, JurBüro 2003, 311; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Juli 2003 - 21 W 33/03; OLGR Bamberg 2000, 268).
  • AG Achern, 20.09.2011 - 1 C 135/11
    v. 3.11.2005 - 2 W 509105, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.10.2002 - 18 W 216/02; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 4.7,2003 - 21 W 33/03; OLG Saarbrücken, Besohl.
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