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   OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - I-21 W 8/10   

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https://dejure.org/2010,2411
OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - I-21 W 8/10 (https://dejure.org/2010,2411)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.2010 - I-21 W 8/10 (https://dejure.org/2010,2411)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 2010 - I-21 W 8/10 (https://dejure.org/2010,2411)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln veräußerten Wohnungseigentums durch den einzelnen Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 273
    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln veräußerten Wohnungseigentums durch den einzelnen Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 ; BGB § 273
    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln veräußerten Wohnungseigentums durch den einzelnen Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Zurückbehaltungsrecht einzelner?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss ein Zurückbehaltungsrecht im Antrag des Beklagten enthalten sein? (IBR 2010, 429)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel des Gemeinschaftseigentums: Zurückbehaltungsrechte einzelner Eigentümer (IMR 2010, 295)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1111
  • BauR 2010, 1236
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 21 W 8/10
    Jeder Wohnungseigentümer kann nämlich kraft seines Vertrages mit dem Werkunternehmer dessen Erfüllung auch insoweit verlangen, als es um die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum geht (vgl. BGH, Urteil vom 10.05.1979, VII ZR 30/78, in NJW 1979, 2207).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine mangelhafte Werkleistung nicht von dem Unternehmer nachgebessert, sondern stattdessen ein bestimmtes Gewährleistungsrecht - etwa Minderung - geltend gemacht werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 10.05.1979, VII ZR 30/78, in NJW 1979, 2207; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.1992, 5 U 179/91, in BauR 1993, 229).

  • OLG Düsseldorf, 08.10.1992 - 5 U 179/91

    Bauträgervertrag: Welche Ansprüche hat der einzelne Wohnungseigentümer?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 21 W 8/10
    Das Verlangen, derartige Mängel zu beseitigen, kann von jedem Eigentümer unabhängig davon gestellt werden, ob die Gemeinschaft einen darauf gerichteten Beschluss gefasst hat oder nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.1992, 5 U 179/91, in BauR 1993, 229).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine mangelhafte Werkleistung nicht von dem Unternehmer nachgebessert, sondern stattdessen ein bestimmtes Gewährleistungsrecht - etwa Minderung - geltend gemacht werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 10.05.1979, VII ZR 30/78, in NJW 1979, 2207; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.1992, 5 U 179/91, in BauR 1993, 229).

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 21 W 8/10
    Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten vor dem Prozess aus Sicht der klagenden Partei bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, sie werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu ihrem Recht kommen (BGH, Beschluss vom 30.05.2006, VI ZB 64/05, in NJW 2006, 2490).
  • BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 21 W 8/10
    Eines formellen Antrags des Beklagten, nur zur Zahlung Zug-um-Zug verurteilt zu werden, bedarf es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.1998, VIII ZR 100/97, BauR 1999, 69; Werner-Pastor, Der Bauprozess, 12. Auflage, Rd. 2503).
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 3/04

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses bei Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 21 W 8/10
    Die Beklagten waren daher zunächst nicht gehalten, den Klageanspruch als begründet anzuerkennen (vgl. BGH Beschluss vom 08.03.2005, VIII ZB 3/04, in NJW-RR 2005, 1005).
  • OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12

    Bauträgervertrag über die Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage: Aufrechnung

    Es ist deshalb nicht festzustellen, dass das Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten, das diesen als Erwerbern unmittelbar zusteht, wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum im Zusammenspiel mit der Rechtsausübung der anderen Erwerber der Höhe nach unverhältnismäßig und unangemessen wäre (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2010, 1236, juris RN 19).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2011 - 12 U 74/10

    Gewährleistung im Bauvertrag: Merkantiler Minderwert trotz Sanierung der

    Aus ihrer Klagerwiderung geht mit hinreichender Deutlichkeit hervor, dass sie - abgesehen von den Schadensersatz- bzw. Minderungsansprüchen - ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen und zur Zahlung nach Behebung der Mängel bereit sind; dies steht hinsichtlich der Frage der Kostentragung einem entsprechenden eingeschränkten Anerkenntnis gleich (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2010, 1111 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Oldenburg, 15.03.2023 - 12 U 114/22

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Einzelerwerber hat Zurückbehaltungsrecht!

    Grundsätzlich kann der Kläger als Erwerber einer Teileigentumseinheit gegenüber der (Werklohn-)Forderung der Beklagten auch wegen eines das Gemeinschaftseigentum betreffenden Nacherfüllungsanspruches ein Zurückbehaltungsrecht nach §§ 320, 641 Abs. 3 BGB geltend machen (vgl. BGH NJW 1998, 2967; OLG Düsseldorf, BauR 2010, 1236, Rn. 19; Werner/Pastor (Manteufel), Der Bauprozess, 17. Aufl., Rn. 449 m.w.Nachw.).
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