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   OLG Celle, 04.02.2004 - 21 WF 12/04   

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https://dejure.org/2004,10810
OLG Celle, 04.02.2004 - 21 WF 12/04 (https://dejure.org/2004,10810)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.02.2004 - 21 WF 12/04 (https://dejure.org/2004,10810)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 21 WF 12/04 (https://dejure.org/2004,10810)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenausgleichsverfahren: Aufrechnung des Kostenerstattungsanspruchs mit einer rechtskräftig titulierten Unterhaltsforderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO; § 106 ZPO
    Kostenerstattungsanspruch für den in Prozessstandschaft klagenden Elternteil; Ausgleichsanspruch im Rechtsstreit um Kindesunterhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch für den in Prozessstandschaft klagenden Elternteil; Ausgleichsanspruch im Rechtsstreit um Kindesunterhalt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kindesunterhalt rechtskräftig titulierte Forderung und Aufrechnung

  • Judicialis

    ZPO § 104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 104
    Aufrechnung mit einer im Prozess um Kindesunterhalt rechtskräftig titulierten Forderung gegen den Kostenerstattungsanspruch im Kostenausgleichsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1996 - 10 W 225/95
    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2004 - 21 WF 12/04
    Aus diesem Grunde überzeugen auch die vom OLG Düsseldorf (Rpfleger 1996, 373 f) angestellten Erwägungen nicht, wonach kein Raum für eine Entscheidung nach § 97 Abs. 2 ZPO im Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren bliebe.
  • OLG München, 11.04.2000 - 11 WF 745/00
    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2004 - 21 WF 12/04
    Auch wenn der aus einer quotenmäßigen Verteilung in der Kostengrundentscheidung resultierende Kostenerstattungsanspruch erst mit der gerichtlichen Festsetzung im Kostenausgleichsbeschluss beziffert wird, ist dieser Anspruch zuvor bestimmbar und kann Gegenstand einer Aufrechnung sein (ebenso OLG München NJW-RR 2000, 1524 ff).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 42/88

    Ausgleichsanspruch eines Ehegatten wegen der alleinigen Gewährung von Unterhalt

    Auszug aus OLG Celle, 04.02.2004 - 21 WF 12/04
    Zur In-Verzug-Setzung genügt auch für den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch die gerichtliche Geltendmachung des Kindesunterhalts als gesetzliche Vertreterin (vgl. BGH NJW 1989, 2816, 2818).
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