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VGH Bayern, 28.09.2006 - 21 ZB 06.1558 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 23.01.2009 - 21 BV 08.30134
Zuweisung in staatliche Gemeinschaftsunterkunft - begründeter Ausnahmefall
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 27.2.2006 Az. 21 CS 06.138 und vom 28.9.2006 Az. 21 ZB 06.1558) die Auffassung vertreten, dass auch dann, wenn ein Ehegatte, der - wie hier - eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG besitzt und damit nicht verpflichtet ist, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, nicht vom Vorliegen eines begründeten Ausnahmefalls nach Art. 4 Abs. 4 Satz 1 AufnG auszugehen ist, weil die Haushaltsgemeinschaft von Ehegatten und/oder Familien in der Gemeinschaftsunterkunft dadurch aufrecht erhalten werden kann, dass der jeweilige Aufenthaltserlaubnisinhaber nach § 25 Abs. 3 AufenthG ebenfalls in der Gemeinschaftsunterkunft wohnt. - VG Würzburg, 03.03.2008 - W 7 K 07.683
Zuweisungsbescheid; Gemeinschaftsunterkunft; Haushaltsgemeinschaft; Ausnahmefall
Nach der bisherigen Rechtsprechung des BayVGH (vgl. z.B. B.v. 28.09.2006 Nr. 21 ZB 06.1558), der die Kammer gefolgt ist und die auch im streitgegenständlichen Bescheid ihren Niederschlag gefunden hat, bedeutet die Regelung des § 8 Abs. 6 DVAsyl aber lediglich, dass Ehegatten regelmäßig nicht in verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen. - VG Würzburg, 03.03.2008 - W 7 K 07.981
Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft; Haushaltsgemeinschaft; begründeter …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des BayVGH (vgl. z.B. B.v. 28.09.2006 Nr. 21 ZB 06.1558), der die Kammer gefolgt ist und die auch im streitgegenständlichen Bescheid ihren Niederschlag gefunden hat, bedeutet die Regelung des § 8 Abs. 6 DVAsyl aber lediglich, dass Ehegatten regelmäßig nicht in verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen.