Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.09.2006 - 21 ZB 06.1558   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,42768
VGH Bayern, 28.09.2006 - 21 ZB 06.1558 (https://dejure.org/2006,42768)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.09.2006 - 21 ZB 06.1558 (https://dejure.org/2006,42768)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. September 2006 - 21 ZB 06.1558 (https://dejure.org/2006,42768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,42768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 23.01.2009 - 21 BV 08.30134

    Zuweisung in staatliche Gemeinschaftsunterkunft - begründeter Ausnahmefall

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 27.2.2006 Az. 21 CS 06.138 und vom 28.9.2006 Az. 21 ZB 06.1558) die Auffassung vertreten, dass auch dann, wenn ein Ehegatte, der - wie hier - eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG besitzt und damit nicht verpflichtet ist, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, nicht vom Vorliegen eines begründeten Ausnahmefalls nach Art. 4 Abs. 4 Satz 1 AufnG auszugehen ist, weil die Haushaltsgemeinschaft von Ehegatten und/oder Familien in der Gemeinschaftsunterkunft dadurch aufrecht erhalten werden kann, dass der jeweilige Aufenthaltserlaubnisinhaber nach § 25 Abs. 3 AufenthG ebenfalls in der Gemeinschaftsunterkunft wohnt.
  • VG Würzburg, 03.03.2008 - W 7 K 07.683

    Zuweisungsbescheid; Gemeinschaftsunterkunft; Haushaltsgemeinschaft; Ausnahmefall

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BayVGH (vgl. z.B. B.v. 28.09.2006 Nr. 21 ZB 06.1558), der die Kammer gefolgt ist und die auch im streitgegenständlichen Bescheid ihren Niederschlag gefunden hat, bedeutet die Regelung des § 8 Abs. 6 DVAsyl aber lediglich, dass Ehegatten regelmäßig nicht in verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen.
  • VG Würzburg, 03.03.2008 - W 7 K 07.981

    Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft; Haushaltsgemeinschaft; begründeter

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BayVGH (vgl. z.B. B.v. 28.09.2006 Nr. 21 ZB 06.1558), der die Kammer gefolgt ist und die auch im streitgegenständlichen Bescheid ihren Niederschlag gefunden hat, bedeutet die Regelung des § 8 Abs. 6 DVAsyl aber lediglich, dass Ehegatten regelmäßig nicht in verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht