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   VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711   

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https://dejure.org/2007,44302
VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711 (https://dejure.org/2007,44302)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711 (https://dejure.org/2007,44302)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2007 - 21 ZB 07.2711 (https://dejure.org/2007,44302)
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Wird zitiert von ... (68)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Ausreichend ist vielmehr eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (BayVGH, Beschl. v. 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - juris).
  • VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18

    Entziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit;

    Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.11.1994 - 1 B 215.93 - juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 16.09.2008 - 21 ZB 08.655 - juris Rn. 7; Beschluss vom 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711 - juris Rn. 7).
  • VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 - und vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 - und Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 16. September 2008 - 21 ZB 08.655 - und vom 7. November 2007 - 21 ZB 07.2711 -, alle veröffentlicht bei juris).
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