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   VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512   

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https://dejure.org/2014,44995
VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 (https://dejure.org/2014,44995)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 (https://dejure.org/2014,44995)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Dezember 2014 - 21 ZB 14.1512 (https://dejure.org/2014,44995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von Waffen und Munition; vorübergehende Aufbewahrung von Waffen und Munition

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf mehrerer waffenrechtlicher Erlaubnisse (vier Waffenbesitzkarten mit insgesamt sechzehn eingetragenen Lang- und zwei eingetragenen Kurzwaffen) sowie die Ungültigerklärung eines Jagdscheins aufgrund waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit; Anforderungen an die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von Waffen und Munition; vorübergehende Aufbewahrung von Waffen und Munition

  • rechtsportal.de

    Widerruf mehrerer waffenrechtlicher Erlaubnisse (vier Waffenbesitzkarten mit insgesamt sechzehn eingetragenen Lang- und zwei eingetragenen Kurzwaffen) sowie die Ungültigerklärung eines Jagdscheins aufgrund waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit; Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512
    Es stellt weder einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz noch eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; BVerwG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512
    Es stellt weder einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz noch eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; BVerwG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547).
  • BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512
    Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen und Munition verbleibt (vgl. BVerwG, B.v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 83).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512
    Ernstliche Zweifel an der für eine Berufungszulassung maßgebenden Ergebnisrichtigkeit (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV/03 - NVwZ-RR 2004, 542/543) des angegriffenen Urteils ergeben sich aus dem Zulassungsvorbringen nicht.
  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512
    Das Unterlassen eines Beweisantrags ist nur dann unerheblich, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag eine weitere Ermittlung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47/10 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512
    Bereits eine nur äußerst kurzfristige Nachlässigkeit im Umgang mit Schusswaffen kann genügen, um diese Gegenstände in die Hände Nichtberechtigter gelangen zu lassen (vgl. VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815/816).
  • VGH Hessen, 15.05.2014 - 4 A 133/13

    Jagdgewehr im Kofferraum eines PKW

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512
    Zweifel daran bestehen deshalb, weil nichts dafür ersichtlich ist, dass eine Aufbewahrung der Munition gemäß den Anforderungen des § 13 Abs. 1 bis 8 AWaffV bis unmittelbar zum Beginn des Transports unmöglich war (vgl. dazu HessVGH, B.v. 15.5.2014 - 4 A 133/13.Z - juris).
  • VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17

    Waffenrecht (Reichsbürger)

    Vielmehr ist eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung ausreichend, bei der kein Restrisiko hingenommen werden muss (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 25; m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 -, juris; VG München, Beschluss vom 2. März 2018 - M 7 S 17.3913 -, juris, Rn. 24 unter Hinweis auf BT-Drs. 14/7758, S. 54).
  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung

    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).

    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).

    Hat ein Waffenbesitzer in diesem Sinne bereits einmal versagt, ist allein das ein gewichtiges Indiz dafür, dass er das in ihn gesetzte Vertrauen nicht mehr verdient Eine dahingehende Lebenserfahrung oder ein entsprechender Rechtssatz, dass erst ab einem weiteren Verstoß eine negative Zukunftsprognose gerechtfertigt ist, besteht nicht (st. Rspr. BayVGH, vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 12; B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.11.2015 - 21 CS 15.2023 - juris Rn. 15).

  • VG Düsseldorf, 24.11.2017 - 22 L 3104/17

    Widerruf, Zuverlässigkeit, Überlassen, Aufbewahrungspflichten, gemeinschaftliche

    VGH Bayern, Beschluss vom 22. Dezember 2014 - 21 ZB 14.1512 -, juris, Rn. 15; VG Bayreuth, Beschluss vom 30. Oktober 2015 - B 1 K 15.345 -, juris, Rn. 24.
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