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   VGH Bayern, 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776   

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https://dejure.org/2016,14031
VGH Bayern, 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776 (https://dejure.org/2016,14031)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776 (https://dejure.org/2016,14031)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 21 ZB 15.2776 (https://dejure.org/2016,14031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • christmann-law.de

    Widerruf der Approbation eines Arztes nach massivem Abrechnungsbetrug

  • rewis.io

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Abrechnungsbetrugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 81 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Widerruf/Ruhen/Wiedererteilung der Approbation/Berufserlaubnis | Widerruf der Approbation | KV-Abrechnung nicht erbrachter Psychotherapieleistungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776
    Das ist jedoch eine Frage des Einzelfalls, die nicht allein danach beantwortet werden kann, ob ein Vergehen oder ein Verbrechen begangen und welcher Strafausspruch getroffen wurde (vgl. BVerwG, B. v. 27.1.2011 - 3 B 63/10 - NJW 2011, 1830 und B. v. 20.9.2012 - 3 B 7.12 - juris).

    Der Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit, der nach seiner Zielrichtung keine auf die Person des Betroffenen bezogene Gefahrenprognose erfordert, muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit stehen (vgl. BVerwG, B. v. 27.1.2011 - 3 B 63/10 - NJW 2011, 1830/1831).

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776
    Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn - wie hier - keine (gewichtigen) Anhaltspunkte gegen die Richtigkeit dieser Feststellungen sprechen (vgl. BVerwG, B. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris).

    Entscheidend ist vielmehr, dass das Verhalten des Arztes für jeden billig und gerecht Denkenden als Zerstörung der für die ärztliche Tätigkeit unverzichtbaren Vertrauensbasis erscheint (BVerwG, B. v. 28.1.2003 - 3 B 149/02 - juris und B. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 13 A 2774/01

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776
    Der Kläger verweist in diesem Zusammenhang ohne Erfolg auf eine Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (B. v. 15.1.2003 - 13 A 2774/01 - NJW 2003, 1888), wonach eine zweijährige beanstandungsfreie Zeit zwischen dem letzten abgeurteilten Vergehen und dem Erlass des Widerrufsbescheids die Annahme relativiere, der Betroffene habe einen Hang zur Kriminalität.

    Zudem bezog sich die Feststellung des Oberverwaltungsgerichts auf die bei einem Widerruf der Approbation wegen Unzuverlässigkeit vorzunehmende Prognose, ob auch künftig Gesetzesverstöße einschließlich der Verletzung der Pflichten als Zahnarzt zu befürchten sind (vgl. OVG NW, B. v. 15.1.2003 - 13 A 2774/01 - NJW 2003, 1888/1889).

  • BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12

    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufsunwürdigkeit; Abrechnungsbetrug;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776
    Eines zusätzlichen "behandlungsrelevanten Aspekts", wie ihn der Kläger verlangt, bedarf es insoweit nicht (vgl. BVerwG, B. v. 20.9.2012 - 3 B 7.12 - juris).

    Das ist jedoch eine Frage des Einzelfalls, die nicht allein danach beantwortet werden kann, ob ein Vergehen oder ein Verbrechen begangen und welcher Strafausspruch getroffen wurde (vgl. BVerwG, B. v. 27.1.2011 - 3 B 63/10 - NJW 2011, 1830 und B. v. 20.9.2012 - 3 B 7.12 - juris).

  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776
    Im Falle eines nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO wegen Unwürdigkeit des Arztes zwingend auszusprechenden Approbationswiderrufs wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Unwürdigkeit" Rechnung getragen (vgl. BVerwG, B. v. 28.1.2003 - 3 B 149.02 - juris).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776
    Das wäre der Fall, wenn bei Würdigung aller Umstände nicht mehr zu besorgen gewesen wäre, dass dessen selbstständige Berufstätigkeit das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig erschüttern könnte (vgl. BVerwG, B. v. 15.11.2012 - 3 B 36.12 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776
    Indes kann einem solchen Wohlverhalten, das unter dem Druck eines schwebenden Verfahrens gezeigt wird, regelmäßig kein besonderer Wert beigemessen werden (vgl. BayVGH, B. v. 15.6.1993 - 21 ZB 92.226 - juris; NdsOVG, B. v. 23.7.2014 - 8 LA 142/13 - juris).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 3 B 174.97

    Verwendung des Inhalts staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten - Behördlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776
    Die Verwaltungsgerichte haben die im strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse eigenständig darauf zu überprüfen und zu bewerten, ob sich daraus hinreichende Grundlagen für einen Widerruf der Approbation ergeben (vgl. BVerwG, B. v. 28.4.1998 - 3 B 174/97 - juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2016 - 21 ZB 15.2776
    Das Zulassungsvorbringen rechtfertigt keine ernstlichen Zweifel an der für eine Berufungszulassung maßgebenden Ergebnisrichtigkeit (vgl. BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV/03 - NVwZ-RR 2004, 542/543) des angegriffenen Urteils.
  • VG Regensburg, 12.07.2016 - RO 5 K 15.1168

    Voraussetzungen des Widerrufs der Approbation als Arzt

    Eines zusätzlichen "behandlungsrelevanten" Aspekts bedarf es insoweit nicht (BVerwG v. 20.9.2012, Az. 3 B 7.12 ; BayVGH v. 11.5.2016, Az. 21 ZB 15.2776 ).

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann einem Wohlverhalten, das unter dem Druck eines schwebenden Verfahrens gezeigt wird, regelmäßig kein besonderer Wert beigemessen werden (BayVGH v. 11.5.2016, Az. 21 ZB 15.2776 ; v. 15.6.1993, Az. 21 ZB 92.226 , NdsOVG v. 23.7.2014, Az. 8 LA 142/13 ).

  • Berufsgericht für Heilberufe Gießen, 19.12.2018 - 21 K 8807/17
    Die Gefährdung der finanziellen Basis der Kassen durch betrügerische Falschabrechnungen in großem Umfang ist eine gravierende berufliche Verfehlung, die ohne Weiteres zur Berufsunwürdigkeit führen kann, ohne dass es eines zusätzlichen "behandlungsrelevanten Aspekts bedarf (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 21 ZB 15.2776 -, Rn. 11, juris; BVerwG, Beschluss vom 20. September 2012 - 3 B 7.12 - juris).
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