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   LG München I, 19.05.2004 - 21 O 6123/04   

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https://dejure.org/2004,1300
LG München I, 19.05.2004 - 21 O 6123/04 (https://dejure.org/2004,1300)
LG München I, Entscheidung vom 19.05.2004 - 21 O 6123/04 (https://dejure.org/2004,1300)
LG München I, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 21 O 6123/04 (https://dejure.org/2004,1300)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Zur rechtlichen Wirksamkeit der GPL

  • Telemedicus

    Zur rechtlichen Wirksamkeit der GPL

  • webshoprecht.de

    Die GPL, die einen automatischen Rechterückfall vorsieht, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders nicht unangemessen

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 2; §§ 15, 69a, 97 UrhG
    GPL-Software ist nicht urheberrechtsfrei

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    GNU General Public License: GPL ist mit deutschem Recht vereinbar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Softwarerecht: Copyleft bei Opensource

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die GPL, die einen automatischen Rechterückfall vorsieht, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders nicht unangemessen

  • heise.de (Pressebericht, 23.07.2004)

    Deutsches Gericht bestätigt Wirksamkeit der GPL

  • ak-it-recht.de (Zusammenfassung)

    GNU General Public License (GPL)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    GPL ist wirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    GPL ist wirksam

Besprechungen u.ä. (3)

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    General Public License (GNU)

  • uni-jena.de PDF, S. 11 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Open-Source-Urteil des LG München und die Rechtswirksamkeit der GNU GPL nach deutschem Urheberrecht (Birthe Rautenstrauch; GB 1/2005, S. 11)

  • ius-it.de (Entscheidungsbesprechung)

    Open Source - Wirkung der General Public License (GPL)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 350
  • MMR 2004, 693
  • K&R 2004, 451
  • ZUM 2004, 861
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auszug aus LG München I, 19.05.2004 - 21 O 6123/04
    Die Kammer ist weiter der Auffassung dass sich die Frage ob die Verfügungsbeklagte Inhaber dinglicher Nutzungs­rechte geworden ist, nach deutschem Recht richtet (vgl. (BGH GRUR 1999, 152 - Spielbankaffaire).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus LG München I, 19.05.2004 - 21 O 6123/04
    Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine nicht nur schuldrechtlich, sondern dinglich wirkende Aufspaltung des Verbreitungsrechts (§ 17 Abs. 1 UrhG) wegen der damit verbundenen möglichen Ein­schränkung der Verkehrsfähigkeit der betreffenden Werkstücke nur in Betracht, wenn es sich um übliche, technisch und wirtschaftlich eigenständige und damit klar abgrenzbare Nutzungsformen handelt (BGH, GRUR 2001, 153 - 155 - OEM-Version).
  • LG Frankfurt/Main, 06.09.2006 - 6 O 224/06

    Zur Wirksamkeit der GPL - Linux Kernel

    Denn derjenige, der ein solches Werkstück von jemandem erwirbt, der bei Herstellung von Vervielfältigungsstücken wegen Verlust des Nutzungsrechts nicht mehr dazu berechtigt war, kann bei Anerkennung der GPL jederzeit die erforderlichen Nutzungsrechte von dem Urheber erwerben (vgl. hierzu LG München I MMR 2004, S. 693, 695).
  • LG München I, 12.07.2007 - 7 O 5245/07

    Lizenzverletzung der GPL

    Der Auffassung der Antragsgegnerin gemäß ihrer vorrangig vertretenen Argumentation, die Unwirksamkeit der GPL (entgegen der bisher hierzu ergangenen Instanzrechtsprechung, vgl. LG München 1 (21. Zivilkammer) MMR 2004, 691 = GRUR-RR 2004, 350 = InstGE 4, 232; LG Berlin CR 2006, 735; LG Frankfurt CR 2006, 729, 732) - führe dazu, dass ihr sozusagen im Wege des Einwands des Rechtsmissbrauchs eine Nutzungsbefugnis an der Software zuzubilligen wäre, weil der Antragsteller die Software unter Verwendung von unwirksamen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Gestalt der GPL frei zugänglich macht, kann nicht gefolgt werden.
  • LG Hamburg, 20.11.2017 - 308 O 343/15

    Unterlassungsvertrag: Anspruch auf eine Vertragsstrafe; Bemessung der Höhe der

    Da ihm ein vertraglicher Anspruch zusteht, kommt es auf die Frage der Miturheberschaft bei Open-Source-Projekten (vgl. insoweit LG Hamburg, Urteil vom 08.07.2016, Az. 310 O 89/15), auf die Frage der Anwendbarkeit deutschen Urheberrechts und auf die Frage der Einbeziehung der Lizenzbedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen (vgl. LG München I., MMR 2004, 693) vorliegend nicht an.

    Die Beklage hat bei der Nutzung der streitgegenständlichen Software die Lizenzbedingungen der GPLv2 mit der Folge verletzt, dass sie zur Nutzung nicht berechtigt war (vgl. zur Rechtsfolge ebenso LG Frankfurt a. M.. Urteil vom 06.09.2006, Az. 2-06 0 224/06, BeckRS 2007, 16294; LG München I, GRUR-RR 2004, 350).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass das in der GPL enthaltene Angebot einer Lizenz bei Verstößen nicht erlischt, sondern der Verletzer die Rechte durch Annahme und Befolgung der Bedingungen jederzeit wieder erwerben kann (vgl. LG München I, MMR 2004, 693).

  • LG Berlin, 21.02.2006 - 16 O 134/06

    Verstoß gegen GPL - WLAN-Router

    In letzterem Fall hätte die Antragsgegnerin die Nutzungsrechte ohnehin nicht wirksam erwoben, da die "freie" Verfügbarkeit der Programme keineswegs einen Verzicht der Urheber und ausschließlich Nutzungsberechtigten auf ihre Rechte darstellt (vgl. zum Ganzen: LG München I CR 2004, 774 = MMR 2004, 693 = GRUR-RR 2004, 350).
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