Rechtsprechung
   RG, 16.12.1922 - V 21/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1922,1
RG, 16.12.1922 - V 21/22 (https://dejure.org/1922,1)
RG, Entscheidung vom 16.12.1922 - V 21/22 (https://dejure.org/1922,1)
RG, Entscheidung vom 16. Dezember 1922 - V 21/22 (https://dejure.org/1922,1)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1922,1) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Haftet der Liquidator einer Gewerkschaft Gothaischen Rechts, der mit einem Dritten einen über den Liquidationszweck hinausgehenden Vertrag abschließt, ohne daß ihn dabei ein Verschulden trifft, dem Dritten, sei es auf Erfüllung oder auf Schadensersatz?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 106, 68
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

    Entsprechend hat bereits das Reichsgericht § 179 BGB unter Berufung auf den allgemein anerkannten Rechtsgedanken des im Verkehrsinteresse erforderlichen Vertrauensschutzes auch in dem Fall für entsprechend anwendbar erachtet, dass der Vertretene zwar existiert, aber zur Vornahme eines Geschäfts, wie es abgeschlossen wurde, rechtlich nicht in der Lage ist, weil es ihm insoweit an der Rechtsfähigkeit mangelt (vgl. RGZ 106, 68, 71 ff in einem Fall, in dem der Liquidator ein über den Liquidationszweck hinausgehendes, nicht genehmigungsfähiges Geschäft abgeschlossen hatte).
  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

    Demgegenüber bezieht sich die Regelung des § 179 BGB, die einen im Interesse der Verkehrssicherheit eingeführten Fall der Vertrauenshaftung darstellt (vgl. RGZ 106, 68, 70; BGHZ 39, 45, 51; BGH, Urteil vom 2. Februar 2000 - VIII ZR 12/99 - NJW 2000, 1407, 1408), im Kern auf das Vertrauen, daß der Vertreter für den Vertretenen bindend handeln kann, nicht aber darauf, daß der Vertreter die in welchen Vorschriften auch immer angeordneten Förmlichkeiten zutreffend beachtet.

    Dementsprechend trägt selbst der Vertreter ohne Vertretungsmacht grundsätzlich nicht das Risiko sonstiger Mängel des Vertretergeschäfts (vgl. RGZ 106, 68, 70 f).

  • VG Aachen, 19.01.2024 - 10 L 1019/23

    Fahrtenbuchauflage; 12 Monate; Geschwindigkeitsüberschreitung; Messgerät;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2023 - 3 C 14.21 -, juris, Rn. 46, Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW), Beschluss vom 13. Juni 2023 - 21/22.VB-3 -, juris, Rn. 9 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 8 B 960/23 -, juris, Rn. 10 f., 14.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht