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   EuGH, 17.02.1987 - 21/86   

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EuGH, 17.02.1987 - 21/86 (https://dejure.org/1987,3667)
EuGH, Entscheidung vom 17.02.1987 - 21/86 (https://dejure.org/1987,3667)
EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 1987 - 21/86 (https://dejure.org/1987,3667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Samara / Kommission

    BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - NEUEINSTUFUNG IN AUSFÜHRUNG EINES URTEILS DES GERICHTSHOFES - GEHALTSNACHZAHLUNGEN - ANSPRUCH AUF VERZUGSZINSEN

  • EU-Kommission

    Samara / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verzinsung von Gehaltsnachzahlungen eines Beamten; Rechtsfolgen der Aufhebung einer Entscheidung über die Einstufung eines Beamten; Verzug des Dienstherrn mit der Zahlung des Gehaltes eines Beamten bei Aufhebung einer Entscheidung über die Einstufung des Beamten durch ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - NEUEINSTUFUNG IN AUSFÜHRUNG EINES URTEILS DES GERICHTSHOFES - GEHALTSNACHZAHLUNGEN - ANSPRUCH AUF VERZUGSZINSEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 10.10.2001 - T-171/99

    Corus UK / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen des EG-Vertrags ist das beklagte Gemeinschaftsorgan nach einem Nichtigkeitsurteil, das ex tunc gilt und damit der für nichtig erklärten Handlung rückwirkend ihren rechtlichen Bestand nimmt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den verbundenen Rechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris/Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnr. 30; Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 46; Schlussanträge von Generalanwalt Léger vom 11. Januar 1996 in der Rechtssache C-127/94, Ecroyd, Slg. 1996, I-2731, Nr. 74), gemäß Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Wirkungen der festgestellten Rechtsverstöße zu ergreifen, wozu es im Fall eines bereits vollzogenen Rechtsakts geboten sein kann, den Kläger wieder in den Stand einzusetzen, in dem er sich vor diesem Rechtsakt befand (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 60, vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 32, und vom 17. Februar 1987 in der Rechtssache 21/86, Samara/Kommission, Slg. 1987, 795, Randnr. 7; Urteile des Gerichts vom 14. September 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnrn.

    Um für den Betroffenen wieder vollständig die Lage herzustellen, in der er sich rechtmäßig befände, wenn der für nichtig erklärte Rechtsakt nicht ergangen wäre, verlangt die fehlerfreie Durchführung eines solchen Urteils daher die Berücksichtigung des Umstands, dass diese Wiedergutmachung erst nach einem mehr oder weniger langem Zeitraum erfolgt, in der der Betroffene über die von ihm rechtsgrundlos gezahlten Beträge nicht verfügen konnte (vgl. analog Urteil Samara/Kommission, Randnr. 9).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-271/91

    M. Helen Marshall gegen Southampton and South-West Hampshire Area Health

    (50) ° Urteil vom 17. Februar 1987 in der Rechtssache 21/86 (Samara/Kommission, Slg. 1987, 795).

    (51) ° Urteil vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 266/83 (Samara/Kommission, Slg. 1985, 189).

  • EuG, 08.07.2004 - T-48/00

    Corus UK / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt der nahtlosen Stahlrohre -

    222 Wie in zahlreichen Fällen entschieden, ist das beklagte Organ nach einem Nichtigkeitsurteil, das ex tunc gilt und damit der für nichtig erklärten Handlung rückwirkend ihren rechtlichen Bestand nimmt (Urteil des Gerichtshofes vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnr. 30; Schlussanträge des Generalanwalts Léger zum Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-127/94, Ecroyd, Slg. 1996, I-2731, I-2735, Randnr. 74; Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2001 in der Rechtssache T-171/99, Corus UK/Kommission, Slg. 2001, II-2967, Randnr. 50), verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Wirkungen der festgestellten Rechtsverstöße zu ergreifen, wozu es im Fall eines bereits vollzogenen Rechtsakts geboten sein kann, den Kläger wieder in den Stand zu versetzen, in dem er sich vor diesem Rechtsakt befand (Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 60, vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78, Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 32, und vom 17. Februar 1987 in der Rechtssache 21/86, Samara/Kommission, Slg. 1987, 795, Randnr. 7; Urteile des Gerichts vom 14. September 1995 in den Rechtssachen T-480/93 und T-483/93, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2305, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-521/19

    Tribunal Económico Administrativo Regional de Galicia

    Vgl. Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat (22/70, EU:C:1971:32, Rn. 60), vom 6. März 1979, Simmenthal/Kommission (92/78, EU:C:1979:53, Rn. 32), vom 17. Februar 1987, Samara/Kommission (21/86, EU:C:1987:88, Rn. 7), und klarer, jedoch das Gericht betreffend, Urteil vom 23. April 2002, Campolargo/Kommission (T-372/00, EU:T:2002:103, Rn. 109.).
  • EuG, 28.09.1993 - T-103/92

    Jean Baiwir, Antonio Gonçalves und Dominique Besohé gegen Kommission der

    54 Die Kommission tritt zumindest dem Satz der von den Klägern geforderten Zinsen entgegen und ist der Auffassung, daß nur ein Zinssatz von 8 % jährlich der Rechtsprechung entspreche (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Februar 1987 in der Rechtssache 21/86, Samara/Kommission, Slg. 1987, 795).
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   FG Bremen, 23.04.1986 - I 21/86 Ko   

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https://dejure.org/1986,23262
FG Bremen, 23.04.1986 - I 21/86 Ko (https://dejure.org/1986,23262)
FG Bremen, Entscheidung vom 23.04.1986 - I 21/86 Ko (https://dejure.org/1986,23262)
FG Bremen, Entscheidung vom 23. April 1986 - I 21/86 Ko (https://dejure.org/1986,23262)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86   

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Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86 (https://dejure.org/1987,18612)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.01.1987 - 21/86 (https://dejure.org/1987,18612)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Januar 1987 - 21/86 (https://dejure.org/1987,18612)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Euridiki Samara gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Gehaltsnachzahlungen - Verzugszinsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 15.01.1985 - 266/83

    Samara / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86
    Auf ihre Klage, mit der sie geltend machte, sie hätte in eine höhere Dienstaltersstufe ihrer Besoldungsgruppe eingewiesen werden müssen, hob der Gerichtshof durch Urteil vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 266/83 diese beiden Entscheidungen auf.

    Zumindest sollte, falls entgegen meiner Auffassung ein Grundsatz des Gemeinschaftsrechts besteht, daß eine "mise en demeure" erforderlich ist, eine derartige Verzinsung mit dem Zeitpunkt ihrer Beschwerde in der Rechtssache 266/83, also am 26. April 1983, beginnen.

  • EuGH, 30.09.1986 - 176/83

    Allo / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86
    Dies ist nach meinem Verständnis die ratio decidendi der Urteile des Gerichtshofes vom 30. September 1986, zu denen das Urteil in der Rechtssache 176/83 (Alio u. a./Kommission) gehört.
  • EuGH, 14.12.1966 - 3/66

    Alfieri / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86
    Bei Forderungen wegen verspäteter Zahlung einer Schuld hat der Gerichtshof in einigen Fällen das Vorliegen eines schwerwiegenden, über einen bloßen Rechenfehler hinausgehenden Irrtums verlangt (Urteil vom 14. Dezember 1966 in der Rechtssache 3/66, Alfieri/Parlament, Slg. 1966, 653; Urteile vom 13. Oktober 1977 in den Rechtssachen 106/76, Deboeck/Kommission, Slg. 1977, 1623, und Rechtssache 14/77, Van der Branden/Kommission, Slg. 1977, 1683).
  • EuGH, 08.10.1986 - 169/83

    Leussink-Brummelhuis / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86
    sind in meinen Augen für den betreffenden Zeitraum 8 % als angemessen anzusehen, wie sie z. B. in letzter Zeit in den Urteilen vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 118/84 (Royale beige/Kommission, Slg. 1985, 1889, 1897) und vom 8. Oktober 1986 in den verbundenen Rechtssachen 169/83 und 136/84 (Leussink/Kommission, Slg. 1986, 2801, 2822) zuerkannt wurden.
  • EuGH, 06.10.1982 - 9/81

    Williams / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86
    Überdies sind Zinsen manchmal erst ab dem Zeitpunkt einer Beschwerde nach dem Beamtenstatut, ab Klageerhebung beim Gerichtshof oder ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung, wenn diese erst nach einer solchen Beschwerde oder Klage eintrat, zuerkannt worden (vgl. Urteil vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/75, Sergy/Kommission, Slg. 1976, 1139; Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 9/81, Williams/Rechnungshof, Slg. 1982, 3301).
  • EuGH, 01.07.1976 - 58/75

    Sergy / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86
    Überdies sind Zinsen manchmal erst ab dem Zeitpunkt einer Beschwerde nach dem Beamtenstatut, ab Klageerhebung beim Gerichtshof oder ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung, wenn diese erst nach einer solchen Beschwerde oder Klage eintrat, zuerkannt worden (vgl. Urteil vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/75, Sergy/Kommission, Slg. 1976, 1139; Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 9/81, Williams/Rechnungshof, Slg. 1982, 3301).
  • EuGH, 26.02.1976 - 101/74

    Kurrer / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86
    Wenn festgestellt werden muß, daß die "bei der Zahlung der Entschädigung eingetretene Verzögerung ein haftungsbegründendes Verschulden [der Kommission] darstellt, durch das [der Klägerin] tatsächlich ein Schaden entstanden ist" (Rechtssache 101/74, Kurrer/Rat, Slg. 1976, 259), so ist im vorliegenden Fall meines Erachtens der Nachweis erbracht, daß die fehlerhafte Einstufung durch die Kommission einen Schaden, nämlich die entgangene Nutzung des Geldes, verursacht hat, der nach dem angemessenen Satz von Zinsen auf den jeweils fälligen Betrag zu berechnen ist.
  • EuGH, 16.03.1978 - 115/76

    Leonardini / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86
    In der Rechtssache 115/76 (Leonardini/ Kommission, Slg. 1978, 735) etwa wurden Verzugszinsen wegen verspäteter Zahlung einer Invaliditätsentschädigung nicht ab dem Zeitpunkt der Beschwerde im Jahre 1976, sondern ab dem Zeitpunkt des Jahres 1968 zugesprochen, in dem die Entschädigung nach angemessener Bearbeitungszeit hätte festgesetzt werden müssen.
  • EuGH, 20.06.1985 - 118/84

    Kommission / Royale Belge

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86
    sind in meinen Augen für den betreffenden Zeitraum 8 % als angemessen anzusehen, wie sie z. B. in letzter Zeit in den Urteilen vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 118/84 (Royale beige/Kommission, Slg. 1985, 1889, 1897) und vom 8. Oktober 1986 in den verbundenen Rechtssachen 169/83 und 136/84 (Leussink/Kommission, Slg. 1986, 2801, 2822) zuerkannt wurden.
  • EuGH, 13.10.1977 - 14/77

    Van den Branden / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1987 - 21/86
    Bei Forderungen wegen verspäteter Zahlung einer Schuld hat der Gerichtshof in einigen Fällen das Vorliegen eines schwerwiegenden, über einen bloßen Rechenfehler hinausgehenden Irrtums verlangt (Urteil vom 14. Dezember 1966 in der Rechtssache 3/66, Alfieri/Parlament, Slg. 1966, 653; Urteile vom 13. Oktober 1977 in den Rechtssachen 106/76, Deboeck/Kommission, Slg. 1977, 1623, und Rechtssache 14/77, Van der Branden/Kommission, Slg. 1977, 1683).
  • EuGH, 13.10.1977 - 106/76

    Deboeck / Kommission

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