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AG Hamburg, 16.10.2002 - 2108 Js 947/02 |
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Verfahrensgang
- AG Hamburg, 16.10.2002 - 2108 Js 947/02
- BGH, 02.09.2003 - 3 StR 279/03
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.09.2003 - 3 StR 279/03
Revision
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 25. April 2003 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird die Urteilsformel dahin ergänzt, daß auch die Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Hamburg vom 16. Oktober 2002 (Aktenzeichen: 2108 Js 947/02) aufrechterhalten wird.