Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1988

Rechtsprechung
   EuGH, 31.05.1988 - 211/87   

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https://dejure.org/1988,2050
EuGH, 31.05.1988 - 211/87 (https://dejure.org/1988,2050)
EuGH, Entscheidung vom 31.05.1988 - 211/87 (https://dejure.org/1988,2050)
EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 211/87 (https://dejure.org/1988,2050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Nuñez / Kommission

    Beamtenstatut, Anhang VII, Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a
    Beamte - Dienstbezuege - Auslandszulage - Voraussetzungen für die Gewährung - Kein ständiger Wohnsitz und keine hauptberufliche Tätigkeit am Dienstort vor Dienstantritt - Ausnahme - Dienst für einen anderen Staat oder eine internationale Organisation - Grenzen - Beamte, ...

  • EU-Kommission

    Nuñez / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften auf Gewährung einer Auslandszulage; Anspruch eines Beamten auf Gewährung einer Auslandszulage bei Tätigkeit in einem Land, zu dem schon vorher eine dauerhafte Bindung bestand; Sinn und Zweck der ...

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Anh. 7; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 5 Abs. 1 Anh. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamte - Dienstbezuege - Auslandszulage - Voraussetzungen für die Gewährung - Kein ständiger Wohnsitz und keine hauptberufliche Tätigkeit am Dienstort vor Dienstantritt - Ausnahme - Dienst für einen anderen Staat oder eine internationale Organisation - Grenzen - Beamte, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abhängigkeit der Gewährung der Auslandszulage von der Anwendung der Kriterien des ständigen Wohnsitzes und der hauptberuflichen Tätigkeit im Dienstland während eines Bezugszeitraums vor Dienstantritt zugunsten desjenigen Beamten; Dauerhafte Bindung zu einem Land, weil ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.05.1985 - 246/83

    De Angelis / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.05.1988 - 211/87
    9 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes soll die Gewährung der Auslandszulage die besonderen Belastungen und Nachteile ausgleichen, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften mit sich bringt, falls der Beamte hierdurch zu einem Wohnsitzwechsel und zur Integration in eine neue Umgebung gezwungen wird ( siehe Urteil vom 2 . Mai 1985 in der Rechtssache 246/83, De Angelis, Slg .
  • EuG, 28.09.1993 - T-90/92

    Pedro Magdalena Fernández gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts zu den Anwendungsvoraussetzungen des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs VII des Statuts (insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 31. Mai 1988 in der Rechtssache 211/87, Nuñez/Kommission, Slg. 1988, 2791, Randnrn. 9 und 10, und Urteil Costacurta Gelabert/Kommission, a. a. O., Randnr. 42) habe das Bestehen "einfacher und objektiver Kriterien" herausgestellt, auf die sich die genannte Bestimmung gründe, ohne daß die Verwaltung die "geheimen Beweggründe" der Beamten bezueglich der Wahl des ständigen Mittelpunkts ihrer Interessen erforschen müsse.

    21 Der Kläger weist darauf hin, daß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs VII des Statuts eine Ausnahme von der allgemeinen Regel vorsehe und festlege, daß "die Lage unberücksichtigt [bleibt], die sich aus dem Dienst für einen anderen Staat oder eine internationale Organisation ergibt", und der Gerichtshof diese Ausnahme in dem Sinne ausgelegt habe, daß dadurch erreicht werden solle, daß Personen, die im Dienstland für eine Betätigung im Dienst eines anderen Staates oder einer internationalen Organisation Wohnung genommen hätten, ohne eine dauerhafte Bindung zu diesem Land zu haben, nicht durch den Verlust der Auslandszulage benachteiligt würden (Urteil Nuñez/Kommission, a. a. O., Randnr. 11).

    Nach ständiger Rechtsprechung soll nämlich die Auslandszulage die besonderen Belastungen und Nachteile ausgleichen, die sich aus der ständigen Ausübung einer Tätigkeit in einem Land ergeben, zu dem der Beamte vor seinem Dienstantritt keine dauerhaften Beziehungen hergestellt hat (Urteile Nuñez/Kommission, a. a. O., Randnr. 9, und Costacurta Gelabert/Kommission, a. a. O., Randnr. 42; Urteil des Gerichts vom 30. März 1993 in der Rechtssache T-4/92, Vardakas/Kommission, Slg. 1993, II-357, Randnr. 39).

  • EuG, 30.03.1993 - T-4/92

    Evangelos Vardakas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    23 Entgegen der Darstellung der Kommission stütze das Urteil des Gerichtshofes vom 31. Mai 1988 in der Rechtssache 211/87 (Nuñez/Kommission, Slg. 1988, 2791) seine Auslegung des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a Satz 2 des Anhangs VII des Statuts, da der Gerichtshof entschieden habe, daß diese Vorschrift nicht auf einen Beamten angewandt werden könne, der zwar in einer Botschaft im Hoheitsgebiet seines zukünftigen Dienstlandes beschäftigt gewesen sei, jedoch bereits zuvor eine dauerhafte Bindung an dieses Land gehabt habe, weil er dort seit langem seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt und seine berufliche Tätigkeit ausgeuebt habe.

    Daher kann sie im Ausland tätig sein, ohne diesen besonderen Status zu genießen, aber auch diesen besonderen Status genießen, ohne tatsächlich eine Auslandstätigkeit auszuüben (vgl. zu diesem letzten Punkt Urteil Nuñez/Kommission, a. a. O.).

  • EuG, 08.04.1992 - T-18/91

    Nadia Costacurta Gelabert gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Gerichtshofes vom 31. Mai 1988 in der Rechtssache 211/87 (Nuñes/Kommission, Slg. 1988, 2791).

    42 Insoweit geht nämlich aus der ständigen und umfangreichen Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere das Urteil vom 31. Mai 1988 in der Rechtssache 211/87, Nuñes, a. a. O., Randnrn. 9 und 10) hervor, daß die Gewährung der Auslandszulage die besonderen Belastungen und Nachteile ausgleichen soll, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften für die Beamten mit sich bringt, die hierdurch gezwungen sind, von ihrem Wohnland in das Dienstland umzuziehen und sich in eine neue Umgebung zu integrieren.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2007 - C-7/06

    Salvador García / Kommission - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Auslandszulage -

    41 - Urteil des Gerichtshofs vom 31. Mai 1988, Nuñez/Kommission (211/87, Slg. 1988, 2791, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05

    Kommission / Hosman-Chevalier - Beamte - Auslandszulage - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a

    25 - In diesem Sinne vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 31. Mai 1988, Nuñez/Kommission (211/87, Slg. 1988, 2791).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-88/22

    QB/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des

    13 Urteil vom 31. Mai 1988, Nuñez/Kommission (211/87, EU:C:1988:275, Rn. 10); Urteile des Gerichts vom 8. April 1992, Costacurta Gelabert/Kommission (T-18/91, EU:T:1992:56, Rn. 41), vom 13. April 2000, Reichert/Parlament (T-18/98, EU:T:2000:113, Rn. 25), vom 3. Mai 2001, Liaskou/Rat (T-60/00, EU:T:2001:129, Rn. 52), vom 30. Juni 2005, 01esen/Kommission (T-190/03, EU:T:2005:264, Rn. 61), und vom 25. November 2020, UI/Kommission (T-362/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:562, Rn. 37).
  • EuG, 08.12.2021 - T-71/21

    QB/ Kommission

    Si l'article 4, paragraphe 1, sous a), de l'annexe VII du statut se fonde, pour déterminer les cas de dépaysement, sur les notions de « résidence habituelle " et d'« activité professionnelle principale " de l'agent sur le territoire de l'État du lieu d'affectation pendant une certaine période de référence, c'est en vue d'établir des critères simples et objectifs pour appréhender la situation des agents qui sont obligés, du fait de leur prise de fonctions auprès de l'Union, de changer de résidence et de s'intégrer dans leur nouveau milieu (voir, en ce sens, arrêts du 31 mai 1988, Nuñez/Commission, 211/87, EU:C:1988:275, point 10 ; du 8 avril 1992, Costacurta Gelabert/Commission, T-18/91, EU:T:1992:56, point 42, et du 30 juin 2005, 01esen/Commission, T-190/03, EU:T:2005:264, point 61).
  • EuG, 28.02.2019 - T-216/18

    Pozza/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage -

    Si l'article 4, paragraphe 1, de l'annexe VII du statut se fonde, pour déterminer les cas de dépaysement, sur les notions de résidence habituelle et d'activité professionnelle principale du fonctionnaire sur le territoire de l'État du lieu d'affectation pendant une certaine période de référence, c'est en vue d'établir des critères simples et objectifs pour appréhender la situation des fonctionnaires qui sont obligés, du fait de leurs prises de fonctions auprès de l'Union, de changer de résidence et de s'intégrer dans leur nouveau milieu (arrêts du 31 mai 1988, Nuñez/Commission, 211/87, EU:C:1988:275, point 10 ; du 8 avril 1992, Costacurta Gelabert/Commission, T-18/91, EU:T:1992:56, point 42, et du 30 juin 2005, 01esen/Commission, T-190/03, EU:T:2005:264, point 61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88

    Carmen Atala, verheiratete Palmerini, gegen Kommission der Europäischen

    Der Gerichtshof wandte in seinem Urteil vom 31. Mai 1988 in der Rechtssache 211/87 (Nuñez/Kommission, Slg. 1988, 2791) bei einem recht ähnlichen Sachverhalt eine andere Methode an.
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   Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1988 - 211/87   

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Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1988 - 211/87 (https://dejure.org/1988,18830)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.04.1988 - 211/87 (https://dejure.org/1988,18830)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. April 1988 - 211/87 (https://dejure.org/1988,18830)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Miguel Vicente Nuñez gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Auslandszulage und Einrichtungsbeihilfe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.01.1981 - 1322/79

    Vutera / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1988 - 211/87
    Der Kläger beruft sich auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 1322/79 (Vutera, Slg. 1981, 127).
  • EuGH, 23.03.1988 - 105/87

    Morabito / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1988 - 211/87
    Diese Entscheidung ist jüngst im Urteil vom 23. März 1988 in der Rechtssache 105/87 (Morabito/Europäisches Parlament, Slg. 1988, 1707) aufgenommen und fortgeführt worden.
  • EuGH, 02.05.1985 - 246/83

    De Angelis / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1988 - 211/87
    In der Rechtssache 246/83 (De Angelis/Kommission, Slg. 1985, 1253) hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, daß die Auslandszulage die besonderen Belastungen und Nachteile ausgleichen soll, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften mit sich bringt, falls der betroffene Beamte hierdurch zu einem Wohnsitzwechsel gezwungen wird.
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