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   OLG Schleswig, 04.10.2007 - 2 VollzWs 392/07 (212/07), 2 Vollz Ws 392/07 (212/07)   

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OLG Schleswig, 04.10.2007 - 2 VollzWs 392/07 (212/07), 2 Vollz Ws 392/07 (212/07) (https://dejure.org/2007,19088)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.10.2007 - 2 VollzWs 392/07 (212/07), 2 Vollz Ws 392/07 (212/07) (https://dejure.org/2007,19088)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 2 VollzWs 392/07 (212/07), 2 Vollz Ws 392/07 (212/07) (https://dejure.org/2007,19088)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollzugslockerungen für einen Gefangenen bei fehlender Auseinandersetzung mit der abgeurteilten Tat; Ermessensähnlicher Beurteilungsspielraum der Strafvollstreckungsbehörde bei der Einschätzung der Gefahrenlage; Ermessensreduzierung auf Null i.R.d. Entscheidung über ...

  • Judicialis

    StVollzG § 2; ; StVollzG § 11; ; StVollzG § 115 Abs. 5; ; StVollzG § 116

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 09.09.2003 - 1 VAs 41/03

    Vollzugslockerungen; Auseinandersetzung mit der Tat, Entscheidung; Ermessen

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2007 - 2 VollzWs 392/07
    Auch hat die Strafvollstreckungskammer unter Hinweis auf die Feststellungen von Prof. S. zu Recht eine lediglich geringe Flucht- und Missbrauchsgefahr i.S.d. § 11 Abs. 2 StVollzG angenommen und darauf hingewiesen, dass die Leugnung der Tat durch den Antragsteller und seine daraus resultierende mangelnde Bereitschaft zur Mitwirkung an Therapien bei der Prüfung von Vollzugslockerungen nur bei der Prognose der Flucht- und Missbrauchsgefahr eine Rolle spielen darf (vgl. auch OLG Hamm, NStZ 2004, 227 f).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2007 - 2 VollzWs 392/07
    Auch die gerichtliche Kontrolle der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Flucht- oder Missbrauchsbefürchtung richtet sich nach dem in § 115 Abs. 5 StVollzG für die Ermessensausübung enthaltenen Kontrollmaßstab (vgl. BGH NJW 1982, 1057, 1059).
  • OLG Hamburg, 29.08.1990 - 3 Vollz (Ws) 45/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2007 - 2 VollzWs 392/07
    Eine eigene Entscheidung in der Sache an Stelle der Vollzugsbehörde trifft das Gericht nur im Fall einer Reduzierung des Beurteilungs- und Ermessensspielraums auf Null, also nur dann, wenn nur noch eine Entscheidung rechtlich vertretbar ist (vgl. Senat, SchlHA 1999, 202 f; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 91 f; HansOLG Hamburg NStZ 1990, 606 f; Callies/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, Kommentar, 10. Aufl. 2005, § 115, Rdnr. 24).
  • OLG Frankfurt, 07.03.1997 - 3 Ws 125/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.10.2007 - 2 VollzWs 392/07
    Eine eigene Entscheidung in der Sache an Stelle der Vollzugsbehörde trifft das Gericht nur im Fall einer Reduzierung des Beurteilungs- und Ermessensspielraums auf Null, also nur dann, wenn nur noch eine Entscheidung rechtlich vertretbar ist (vgl. Senat, SchlHA 1999, 202 f; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 91 f; HansOLG Hamburg NStZ 1990, 606 f; Callies/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, Kommentar, 10. Aufl. 2005, § 115, Rdnr. 24).
  • OLG Schleswig, 09.04.2008 - 2 VollzWs 42/08

    Anforderungen an die Gewährung von Lockerungen im Maßregelvollzug

    Zu § 11 Abs. 2 StVollzG hat der Senat festgestellt, "dass das Vorliegen von Flucht- oder Missbrauchsbefürchtungen im Sinne des § 11 Abs. 2 StVollzG aufgrund konkreter Tatsachen bezogen auf die konkrete Lockerungsmaßnahme festgestellt werden muss" (Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 2 VollzWs 392/07 -, SchlHA 207, 542 ff.).
  • OLG Schleswig, 08.04.2008 - 2 VollzWs 123/08

    Keine Umsetzung der Verpflichtung zur Neubescheidung eines Antrags auf

    Der Senat hatte nämlich in seinem schon erwähnten Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 2 VollzWs 392/07 - die Antragsgegnerin nicht zu irgendeiner in näherem oder weiterem Zusammenhang zur begehrten Entscheidung stehenden Aktivität verpflichtet, sondern nach Aufhebung der als ermessensfehlerhaft erachteten Bescheide der Antragsgegnerin vom 10. Mai 2007 sowie des entsprechenden Beschwerdebescheides vom 5. Juli 2007 zur exakt sich mit dem zugrunde liegenden Begehren des Antragstellers befassenden Neubescheidung.
  • OLG Schleswig, 28.10.2008 - 2 VollzWs 342/08

    Anforderungen an den Vollzugsplan im Hinblick auf § 11 StVollzG hinsichtlich

    b) Was die Anforderungen bei der Anwendung des § 11 StVollzG (Gewährung von Lockerungen) anbelangt, hat der Senat bereits mit Beschluss vom 4. Oktober 2007 (2 VollzWs 392/07, veröffentlicht in SchlHA 2007, 542 ff.) ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   RG, 12.02.1908 - Rep. I. 212/07   

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RG, 12.02.1908 - Rep. I. 212/07 (https://dejure.org/1908,24)
RG, Entscheidung vom 12.02.1908 - Rep. I. 212/07 (https://dejure.org/1908,24)
RG, Entscheidung vom 12. Februar 1908 - Rep. I. 212/07 (https://dejure.org/1908,24)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 67, 394
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 03.12.1968 - VI ZR 213/66

    Begründetheit einer zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzforderung aus einer

    Hier kann die Wahrung von Treu und Glauben in erhöhtem Maße und in weiterem Umfange als im Verkehr zwischen einander fremd gegenüber stehenden Personen zur notwendigen Übung werden und eine Haftung nach Vertragsgrundsätzen infolgedessen auch für Handlungen begründet sein, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung stehen, ohne unmittelbar die Erfüllung einer eigentlichen Vertragspflicht zu betroffen (RGZ 27, 118, 121; 65, 134, 141; 67, 394, 395; 122, 351, 355; 126, 50, 52; BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 - BB 1956, 770; Palandt BGB 26. Aufl. § 676 Anm. 5).
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