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   EGMR, 27.11.2012 - 21252/09   

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EGMR, 27.11.2012 - 21252/09 (https://dejure.org/2012,52020)
EGMR, Entscheidung vom 27.11.2012 - 21252/09 (https://dejure.org/2012,52020)
EGMR, Entscheidung vom 27. November 2012 - 21252/09 (https://dejure.org/2012,52020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 355
  • GRUR Int. 2013, 1155
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • EGMR, 18.02.1991 - 12033/86

    FREDIN c. SUÈDE (N° 1)

    Auszug aus EGMR, 27.11.2012 - 21252/09
    In Fällen, in denen es um die Erteilung von Erlaubnissen oder Genehmigungen zur Führung eines Geschäfts ging, hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass der Widerruf oder die Rücknahme einer Erlaubnis oder Genehmigung einen Eingriff in das Recht der Beschwerdeführer auf Achtung ihres Eigentums, einschließlich der wirtschaftlichen Interessen im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Geschäftstätigkeit, darstellt (siehe Fredin./. Schweden (Nr. 1), 18. Februar 1991, Rdnr. 40, Serie A Band 192, im Hinblick auf die Abbaugenehmigung für eine Kiesgrube; und entsprechend Tre Traktörer AB./. Schweden, 7. Juli 1989, Rdnr. 53, Serie A Band 159, betreffend eine Ausschankgenehmigung für alkoholische Getränke in einem Restaurant; siehe auch Rosenzweig and Bonded Warehouses Ltd../. Polen, Individualbeschwerde Nr. 51728/99, Rdnr. 49, 28.

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein gerechter Ausgleich gegeben ist, hat der Staat, wie der Gerichtshof anerkannt hat, einen weiten Ermessensspielraum, und zwar sowohl hinsichtlich der Wahl der Durchsetzungsmaßnahmen als auch hinsichtlich der Feststellung, ob die Folgen der Durchsetzung zur Verwirklichung des Zwecks des fraglichen Gesetzes im Allgemeininteresse gerechtfertigt sind (siehe AGOSI ./. das Vereinigte Königreich, 24. Oktober 1986, Rdnr. 52, Serie A Band 108; Tre Traktörer AB ./. Schweden, 7. Juli 1989, Rdnr. 62, Serie A Band 159; und Fredin ./. Schweden (Nr. 1), 18. Februar 1991, Rdnr. 51, Serie A Band 192).

  • EGMR, 25.01.2000 - 37683/97

    IAN EDGAR (LIVERPOOL) LIMITED contre le ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 27.11.2012 - 21252/09
    Erwartete Einnahmen hingegen stellen nur dann "Eigentum´ dar, sobald sie erzielt worden sind oder soweit ein vollstreckbarer Anspruch darauf besteht (siehe Ian Edgar (Liverpool) Ltd../. das Vereinigte Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 37683/97, 25. Januar 2000; und Denimark Limited und 11 andere./. das Vereinigte Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 37660/97, 26. September 2000).

    Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass sich die Lage der Beschwerdeführerin in der vorliegenden Rechtssache mit der Situation vergleichen lässt, die in der Rechtssache Ian Edgar (Liverpool) Ltd. ./. das Vereinigte Königreich ((Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 37683/97, ECHR 2000-I; vgl. auch Denimark Ltd. u. a. ./. das Vereinigte Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 37660/97, 26. September 2000) vorlag, in der das beschwerdeführende Unternehmen ein Großhandelsunternehmen für Waffen war und die Geschäftseinbußen auf ein Verbot des Besitzes von Handfeuerwaffen zurückzuführen waren.

  • EGMR, 07.07.1989 - 10873/84

    TRE TRAKTÖRER AKTIEBOLAG v. SWEDEN

    Auszug aus EGMR, 27.11.2012 - 21252/09
    In Fällen, in denen es um die Erteilung von Erlaubnissen oder Genehmigungen zur Führung eines Geschäfts ging, hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass der Widerruf oder die Rücknahme einer Erlaubnis oder Genehmigung einen Eingriff in das Recht der Beschwerdeführer auf Achtung ihres Eigentums, einschließlich der wirtschaftlichen Interessen im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Geschäftstätigkeit, darstellt (siehe Fredin./. Schweden (Nr. 1), 18. Februar 1991, Rdnr. 40, Serie A Band 192, im Hinblick auf die Abbaugenehmigung für eine Kiesgrube; und entsprechend Tre Traktörer AB./. Schweden, 7. Juli 1989, Rdnr. 53, Serie A Band 159, betreffend eine Ausschankgenehmigung für alkoholische Getränke in einem Restaurant; siehe auch Rosenzweig and Bonded Warehouses Ltd../. Polen, Individualbeschwerde Nr. 51728/99, Rdnr. 49, 28.

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein gerechter Ausgleich gegeben ist, hat der Staat, wie der Gerichtshof anerkannt hat, einen weiten Ermessensspielraum, und zwar sowohl hinsichtlich der Wahl der Durchsetzungsmaßnahmen als auch hinsichtlich der Feststellung, ob die Folgen der Durchsetzung zur Verwirklichung des Zwecks des fraglichen Gesetzes im Allgemeininteresse gerechtfertigt sind (siehe AGOSI ./. das Vereinigte Königreich, 24. Oktober 1986, Rdnr. 52, Serie A Band 108; Tre Traktörer AB ./. Schweden, 7. Juli 1989, Rdnr. 62, Serie A Band 159; und Fredin ./. Schweden (Nr. 1), 18. Februar 1991, Rdnr. 51, Serie A Band 192).

  • EGMR, 26.09.2000 - 37660/97

    DENIMARK LIMITED AND 11 OTHERS v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 27.11.2012 - 21252/09
    Erwartete Einnahmen hingegen stellen nur dann "Eigentum´ dar, sobald sie erzielt worden sind oder soweit ein vollstreckbarer Anspruch darauf besteht (siehe Ian Edgar (Liverpool) Ltd../. das Vereinigte Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 37683/97, 25. Januar 2000; und Denimark Limited und 11 andere./. das Vereinigte Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 37660/97, 26. September 2000).

    Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass sich die Lage der Beschwerdeführerin in der vorliegenden Rechtssache mit der Situation vergleichen lässt, die in der Rechtssache Ian Edgar (Liverpool) Ltd. ./. das Vereinigte Königreich ((Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 37683/97, ECHR 2000-I; vgl. auch Denimark Ltd. u. a. ./. das Vereinigte Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 37660/97, 26. September 2000) vorlag, in der das beschwerdeführende Unternehmen ein Großhandelsunternehmen für Waffen war und die Geschäftseinbußen auf ein Verbot des Besitzes von Handfeuerwaffen zurückzuführen waren.

  • EGMR, 06.04.2000 - 34369/97

    THLIMMENOS c. GRECE

    Auszug aus EGMR, 27.11.2012 - 21252/09
    Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass das Recht, bei der Wahrnehmung der in der Konvention garantierten Rechte nicht diskriminiert zu werden, auch dann verletzt werden kann, wenn Staaten ohne eine objektive und vernünftige Rechtfertigung Personen in deutlich unterschiedlichen Situationen nicht unterschiedlich behandeln (siehe Thlimmenos ./. Griechenland [GK], Individualbeschwerde Nr. 34369/97, Rdnr. 44, ECHR 2000-IV).
  • EGMR, 24.10.1986 - 9118/80

    AGOSI c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 27.11.2012 - 21252/09
    Für die Beurteilung der Frage, ob ein gerechter Ausgleich gegeben ist, hat der Staat, wie der Gerichtshof anerkannt hat, einen weiten Ermessensspielraum, und zwar sowohl hinsichtlich der Wahl der Durchsetzungsmaßnahmen als auch hinsichtlich der Feststellung, ob die Folgen der Durchsetzung zur Verwirklichung des Zwecks des fraglichen Gesetzes im Allgemeininteresse gerechtfertigt sind (siehe AGOSI ./. das Vereinigte Königreich, 24. Oktober 1986, Rdnr. 52, Serie A Band 108; Tre Traktörer AB ./. Schweden, 7. Juli 1989, Rdnr. 62, Serie A Band 159; und Fredin ./. Schweden (Nr. 1), 18. Februar 1991, Rdnr. 51, Serie A Band 192).
  • EGMR, 24.06.1993 - 14556/89

    PAPAMICHALOPOULOS ET AUTRES c. GRÈCE

    Auszug aus EGMR, 27.11.2012 - 21252/09
    Unter bestimmten Umständen kann zwar auch ohne formelle Veräußerung eine De-facto-Enteignung vorliegen, weil das Eigentum vollständig unbrauchbar geworden ist (siehe z. B. Papamichalopoulos u. a. ./. Griechenland, 24. Juni 1993, Rdnrn. 43-45, Serie A Band 260-B), aus der vorliegenden Individualbeschwerde gehen aber keine derartigen Umstände hervor.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus EGMR, 27.11.2012 - 21252/09
    In seinem Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das in Bayern bestehende regionale Monopol für Sportwetten mit Artikel 12 Abs. 1 GG, durch den Berufsfreiheit garantiert werde, nicht vereinbar sei.
  • EuGH, 17.07.2008 - C-347/06

    ASM Brescia - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Konzession für die öffentliche

    Auszug aus EGMR, 27.11.2012 - 21252/09
    Daher ist nicht ersichtlich, dass eine solche Übergangsfrist, die durch Erwägungen der Rechtssicherheit gerechtfertigt erscheint (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juli 2008, ASM Brescia, C 347/06, Slg. 2008, I 5641, Randnrn. 68 bis 71), die Kohärenz der Maßnahme, mit der das Anbieten von Glücksspielen im Internet verboten wird, und ihre Eignung zur Erreichung der mit ihr verfolgten legitimen Ziele zu beeinträchtigen vermag (vgl. entsprechend zu einer vorübergehenden Ausnahme von einem Verbot des Betriebs von Apotheken durch Personen, die keine Apotheker sind, Urteil vom 19. Mai 2009, A. u. a., C-171/07 und C 172/07, Slg. 2009, I 4171, Randnrn. 45 bis 50).
  • EGMR, 13.03.2012 - 23780/08

    MALIK v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 27.11.2012 - 21252/09
    Der Gerichtshof hat seine Rechtsprechung zu Artikel 1 Protokoll Nr. 1 im Hinblick auf berufliche Tätigkeiten kürzlich in der Rechtssache Malik ./. das Vereinigte Königreich (Individualbeschwerde Nr. 23780/08, Rdnrn. 88-89 (sic), 13. März 2012) zusammengefasst:.
  • EGMR, 09.11.1999 - 37595/97

    Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt auf Grund vorheriger Tätigkeit als

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • EGMR, 09.10.2003 - 48321/99

    SLIVENKO v. LATVIA

  • EGMR, 25.05.1999 - 37592/97

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Bestellung zum Steuerberater; Voraussetzungen

  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

  • EuGH, 15.10.2007 - C-410/07

    Happel - Verbindung

  • EuGH, 15.10.2007 - C-409/07

    Avalon Service-Online-Dienste - Verbindung

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

  • BVerfG, 30.09.2013 - 1 BvR 3196/11

    Verbot des Angebots von Sportwetten im Internet sowie Werbeverbot für solche

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah darin keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EGMR, Urteil vom 27. November 2012 - 21252/09 -, EuGRZ 2013, 274).
  • OVG Saarland, 26.11.2013 - 3 A 106/12

    Nachträgliche Feststellung der Zulässigkeit einer gewerblichen

    Die dortige Beschwerde hat der Gerichtshof mit Entscheidung vom 27.11.2012 - 21252/09 - zurückgewiesen.

    Vielmehr spricht die zeitlich nachfolgende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die in ihren Entscheidungen, insbesondere derjenigen vom 27.11.2012 - 21252/09 - in dem von der Klägerin gegen die streitgegenständlichen Regelungen eingeleiteten Beschwerdeverfahren, keinen Anlass zur Beanstandung des generellen Internetverbots gesehen haben, eindeutig gegen einen qualifizierten Rechtsverstoß.

  • OLG München, 04.08.2022 - 18 U 538/22

    Rückforderung von Glücksspielverlusten

    Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe darin keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gesehen (EGMR, Urteil vom 27. November 2012 - 21252/09 -, EuGRZ 2013, 274).
  • EGMR, 16.10.2018 - 21623/13

    KÖNYV-TÁR KFT AND OTHERS v. HUNGARY

    The applicability of Article 1 of Protocol No. 1 extends, among others, to professional practices, their clientele and their goodwill, as these are entities of a certain worth that have in many respects the nature of private rights, and thus constitute assets, being possessions within the meaning of the first sentence of this provision (see Van Marle and Others, cited above, § 41; Döring v. Germany (dec.), no. 37595/97, ECHR 1999-VIII; Wendenburg and Others v. Germany (dec.), no. 71630/01, ECHR 2003-II; Buzescu v. Romania, no. 61302/00, § 81, 24 May 2005; and Okle?.en and Pokopali?.ko Pogrebne Storitve Leopold Okle?.en S.P. v. Slovenia, no. 35264/04, § 54, 30 November 2010; compare and contrast Tipp 24 AG v. Germany (dec.), no. 21252/09, § 26, 27 November 2012).

    [7] Tipp 24 AG v. Germany (dec.), no. 21252/09, 27 November 2012.

  • VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 1368/13

    Zur Rechtmäßigkeit von "Inhalts- und Nebenbestimmungen" für eine Werbeerlaubnis

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah darin keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EGMR, Urteil vom 27. November 2012 - 21252/09 -, EuGRZ 2013, 274).
  • VG Schwerin, 14.03.2013 - 7 A 1430/08

    Geltung des Glücksspielstaatsvertrages für gewerbliche Vermittler staatlich

    Dies trifft jedoch nicht zu, wie zur Problematik der Klägerin bereits der Beschluss des BVerfG vom 14. Oktober 2008, a. a. O. S. 1340, ausführte (insoweit bestätigt durch den zwischenzeitlich in der Europäischen Grundrechte-Zeitschrift 2013, S. 274 ff., veröffentlichten Beschluss der Fünften Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27. November 2012 - 21252/09 -, Rdnr. 33, 35).
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