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   LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12   

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https://dejure.org/2012,38316
LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12 (https://dejure.org/2012,38316)
LG Köln, Entscheidung vom 06.12.2012 - 213 O 170/12 (https://dejure.org/2012,38316)
LG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 213 O 170/12 (https://dejure.org/2012,38316)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Gerichtskosten für das Verfahren der Sicherungsanordnung und der Gestattungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2011 - 6 W 69/11

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Kostenansatz bei

    Auszug aus LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12
    Soweit die Kammer zwischenzeitlich die Auffassung vertreten hatte, die Gerichtskosten seien für das Verfahren der Sicherungs- und der Gestattungsanordnung gesondert in Ansatz zu bringen (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230; OLG Köln, Beschl. v. 02.08.2012, Az. 2 Wx 161/12), hält sie hieran nach nochmaliger Prüfung nicht länger fest.

    Soweit das OLG Karlsruhe (Beschl. v. 12.12.2011 - 6 W 69/11) zwar ebenfalls Bedenken äußert, ob der Gesetzgeber diese Folge gesehen und gewollt habe, sich an die aus seiner Sicht eindeutige gesetzliche Regelung aber gebunden sieht, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12
    Es ist allgemein anerkannt, dass maßgebend für die Interpretation eines Gesetzes der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 20, 283, 293; 79, 106, 121).
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit

    Auszug aus LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12
    Es ist allgemein anerkannt, dass maßgebend für die Interpretation eines Gesetzes der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 20, 283, 293; 79, 106, 121).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12
    Der Prüfungsaufwand fällt aber grundsätzlich für jedes einzelne Musikalbum (bzw. ein anderes Werk) gesondert an, auch wenn nach der neueren Rechtsprechung des BGH die Frage des "gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung" nicht zu prüfen ist (BGH, Beschl. v. 19.04.2012, Az. I ZB 80/11).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 10 W 11/09

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

    Auszug aus LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12
    Liegt dem Antrag im Wesentlichen derselbe Lebenssachverhalt zugrunde, ist ein Antrag anzunehmen; weist der Lebenssachverhalt dagegen wesentliche Unterschiede auf, werden mehrere Anträge anzunehmen sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.03.2009, Az. I-10 W 11/09, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263; OLG Frankfurt, MMR 2009, 551; a.A. OLG München, Beschl. v. 28.09.2010, Az. 11 W 2025/10, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gerichtskostenansatz für einen Antrag auf

    Auszug aus LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12
    Liegt dem Antrag im Wesentlichen derselbe Lebenssachverhalt zugrunde, ist ein Antrag anzunehmen; weist der Lebenssachverhalt dagegen wesentliche Unterschiede auf, werden mehrere Anträge anzunehmen sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.03.2009, Az. I-10 W 11/09, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263; OLG Frankfurt, MMR 2009, 551; a.A. OLG München, Beschl. v. 28.09.2010, Az. 11 W 2025/10, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09

    Gebühren für mehrere Auskunftsersuche

    Auszug aus LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12
    Liegt dem Antrag im Wesentlichen derselbe Lebenssachverhalt zugrunde, ist ein Antrag anzunehmen; weist der Lebenssachverhalt dagegen wesentliche Unterschiede auf, werden mehrere Anträge anzunehmen sein (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.03.2009, Az. I-10 W 11/09, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263; OLG Frankfurt, MMR 2009, 551; a.A. OLG München, Beschl. v. 28.09.2010, Az. 11 W 2025/10, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 01.08.2012 - 2 Wx 161/12

    Kostenansatz bei einstweiliger Anordnung und Hauptsacheverfahren

    Auszug aus LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12
    Soweit die Kammer zwischenzeitlich die Auffassung vertreten hatte, die Gerichtskosten seien für das Verfahren der Sicherungs- und der Gestattungsanordnung gesondert in Ansatz zu bringen (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230; OLG Köln, Beschl. v. 02.08.2012, Az. 2 Wx 161/12), hält sie hieran nach nochmaliger Prüfung nicht länger fest.
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen

    Allerdings hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Köln unlängst in zwei Beschlüssen - in Abweichung von ihrer früheren Rechtsprechung und der Rechtsprechung anderer Kammern des Landgerichts - angenommen, in den Fällen des § 101 Abs. 9 UrhG falle für die Entscheidung über den (zusätzlich gestellten) Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung keine (weitere) Gebühr an (vgl. LG Köln, Beschlüsse vom 6. Dezember 2012, 213 O 170/12 [BeckRS 2012, 25353] und 213 O 247/12 [BeckRS 2012, 23354]).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

    Allerdings hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Köln unlängst in zwei Beschlüssen - in Abweichung von ihrer früheren Rechtsprechung - angenommen, in den Fällen des § 101 Abs. 9 UrhG falle für die Entscheidung über den (zusätzlich gestellten) Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung keine (weitere) Gebühr an (vgl. LG Köln, Beschlüsse vom 6. Dezember 2012, 213 O 170/12 [BeckRS 2012, 25353] und 213 O 247/12 [BeckRS 2012, 23354]).
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