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AG Köln, 23.06.2010 - 214 C 489/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Vermieters auf Zahlung von Betriebskosten durch den Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr; Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Abrechnung von Mietnebenkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 23.06.2010 - 214 C 489/09
- LG Köln, 14.04.2011 - 1 S 158/10
- BGH, 21.02.2012 - VIII ZR 146/11
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 14.04.2011 - 1 S 158/10
Geltendmachung einer Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr …
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 23.06.2010 - 214 C 489/09 - wird zurückgewiesen.Mit Urteil vom 23.06.2010 hat das Amtsgericht Köln - 214 C 489/09 - die Klage abgewiesen.
Die Kläger beantragen, unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 23.06.2010 - 214 C 489/09 - den Beklagten zu verurteilen, an die Kläger 3.023,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.