Rechtsprechung
AG Köln, 08.03.2016 - 215 C 146/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
§ 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 203 BGB, § 204 BGB, § 242 BGB, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB, § 23 Abs. 4 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung des Nachzahlungsanspruchs von Miteigentümern als schuldhafte Pflichtverletzung des Verwalters i.R.d. Einziehung von Wohngeld
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Verwalter haftet für verjährte Wohngeldforderungen der Gemeinschaft auf Schadensersatz; §§ 27 WEG, 280 BGB
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohngeld vergessen: Haftung des Verwalters!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wenn der Verwalter das Hausgeld nicht einzieht ...
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung eines WEG-Verwalters wegen unterlassener Einziehung von Wohngeld
Papierfundstellen
- ZMR 2016, 496
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG München I, 16.09.2013 - 1 S 21191/12
Auszug aus AG Köln, 08.03.2016 - 215 C 146/15
Die Entscheidung des LG München (Urt. v. 16.09.2013 - 1 S 21191/12) betrifft einen nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt (Instandsetzungsarbeiten) im Hinblick auf die Frage nach dem Vorliegen einer Pflichtverletzung. - OLG Düsseldorf, 10.03.1997 - 3 Wx 186/95
Haftet Wohnungsverwalter, wenn er Werklohn trotz mangelhafter Leistung zahlt?
Auszug aus AG Köln, 08.03.2016 - 215 C 146/15
Auch das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 10.03.1997 - 3 Wx 186/95) rechnet einen Gegenwert nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung an. - LG Wiesbaden, 03.05.2013 - 1 O 229/12
Zur Haftung nach § 43 Abs 2 GmbHG wegen Verjährenlassens der Einlageforderung der …
Auszug aus AG Köln, 08.03.2016 - 215 C 146/15
Im Fall eigener Rechtsunkenntnis ist jedenfalls bei nicht drängenden Entscheidungen in aller Regel Rechtsrat einzuholen (vgl. LG Wiesbaden, Urt. v. 03.05.2013 - 1 O 229/12, zitiert nach juris). - BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00
Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags
Auszug aus AG Köln, 08.03.2016 - 215 C 146/15
Ein Schaden im Sinne des § 249 BGB liegt vor, wenn der jetzige tatsächliche Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist als der Wert, den das Vermögen ohne das die Ersatzpflicht begründende Ereignis haben würde (sog. Differenzhypothese, BGH, Urt. v. 10.07.2001 - VI ZR 206/00, zitiert nach juris).