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   RG, 05.05.1908 - V 215/08   

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https://dejure.org/1908,372
RG, 05.05.1908 - V 215/08 (https://dejure.org/1908,372)
RG, Entscheidung vom 05.05.1908 - V 215/08 (https://dejure.org/1908,372)
RG, Entscheidung vom 05. Mai 1908 - V 215/08 (https://dejure.org/1908,372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann ein aus Belgien unter der Anschuldigung des wissentlichen Meineides Ausgelieferter wegen fahrlässigen Falscheides strafrechtlich verfolgt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 41, 272
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    Zum einen ist für die Frage, ob ein Bild werblich eingesetzt worden ist, im Ausgangspunkt die Sicht des Durchschnittslesers maßgeblich (st. Rspr., vgl. BGH v. 14.03.1995 - VI ZR 52/94, NJW-RR 1995, 789 - T); wettbewerbliche Grundsätze können zwar zur Orientierung herangezogen werden, sind aber nicht allein maßgeblich (so auch Senat v. v. 18.04.2019 - 15 U 215/08, BeckRS 2019, 10200 Rn. 37).

    Die unbefugte (auch) kommerzielle Nutzung eines Bildnisses einer Person stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH v. 31.05.2012 - I ZR 234/10, GRUR 2013, 196 Rn. 42 - H; v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 24 jeweils m.w.N.), der auch der Senat folgt (vgl. Senat v. 18.04.2019 - 15 U 215/08, BeckRS 2019, 10200 Rn. 22; v. 11.08.2015 - 15 U 26/15, BeckRS 2016, 18841; v. 06.03.2014 - 15 U 133/13, GRUR-RR 2015, 318), im Grundsatz einen Eingriff in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt des Rechts am eigenen Bild sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und kann so grundsätzlich - neben dem Verschulden voraussetzenden Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG bzw. aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 22, 23 KUG - einen Anspruch aus Eingriffskondiktion auf Zahlung der üblichen Lizenzgebühr für die Nutzung begründen (§ 812 Abs. 1 S. 1, 2 Fall BGB).

    Die gewisse "Atypik" der hier streitgegenständlichen werblichen Nutzung steht - wie der Senat unlängst zu einem sog. "X" bereits ausgeführt hat (Senat v. 18.04.2019 - 15 U 215/08, BeckRS 2019, 10200 Rn. 42 - 36 - Revision anhängig zu BGH - I ZR 120/19) nicht entgegen.

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Es ist ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts wie des Bundesgerichtshofs, daß dieser Grundsatz -- gegebenen -- falls in seiner vertraglichen Ausgestaltung -- von den Gerichten als objektives Recht zu beachten ist (vgl. RGSt 27, 126 [127]; 27, 413 [415 f.]; 29, 270 [271 ff.]; 34, 191 [198 f.]; 41, 272 [273 ff.]; 60, 202; RG, JW 1929, S 3502; JW 1930, S 1872; RGSt 65, 106 [111]; BGHSt 19, 118 [119 ff.]; 19, 188; BGH, NJW 1965, S 1146 [Nr. 15]; BGHSt 22, [319 ff.]).
  • BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64

    Bestellung eines Pflichtverteidigers - Verurteilung wegen Betruges

    Auf die Einhaltung einer solchen Vortragsbestimmung kann der Ausgelieferte, wie von je in der Rechtsprechung feststeht (RGSt 41, 272, 274; 64, 183, 190 u.a.), nicht verzichten; denn es geht nicht um seine Rechte, sondern um die Hoheitsrechte des ausliefernden ausländischen Staates.
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