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RG, 22.01.1919 - Rep. I. 216/18 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Hat der Schuldner, dem die Schuld bis zur Besserung seiner Verhältnisse gestundet ist, unaufgefordert zu leisten und auch Ratenzahlungen anzubieten, sobald er dazu imstande ist?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Schuldners einer bis zur Besserung seiner Verhältnisse gestundeten Forderung zur unaufgeforderten Leistung bei Möglichkeit
- opinioiuris.de
Bis zur Besserung der Verhältnisse gestundete Forderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 94, 290
Wird zitiert von ... (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-562/21
DFON
4 C-216/18 PPU, im Folgenden: Urteil Minister for Justice and Equality, EU:C:2018:586. - BGH, 26.05.1975 - III ZR 76/72
Zum Erlass einer Gesellschaftsschuld - Ermittlung des hypothetischen …
In solchen Fällen steht es allerdings nicht im Belieben des Schuldners, den Gläubiger zu befriedigen; Treu und Glauben verpflichten ihn, seine Zahlungszusage zu erfüllen, sobald und soweit seine wirtschaftlichen Verhältnisse dies zulassen (vgl. RGZ 94, 290). - BGH, 02.06.1959 - VIII ZR 182/58 Der Beklagte wäre daher nach Treu und Glauben verpflichtet gewesen, solche Ratenzahlungen anzubieten (RGZ 94, 290).