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   EuGH, 22.10.1981 - 218/80   

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EuGH, 22.10.1981 - 218/80 (https://dejure.org/1981,2386)
EuGH, Entscheidung vom 22.10.1981 - 218/80 (https://dejure.org/1981,2386)
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1981 - 218/80 (https://dejure.org/1981,2386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kruse / Kommission

    1 . BEAMTE - VERWENDUNG - ENTSPRECHUNG ZWISCHEN DEN AUFGABEN UND DER BESOLDUNGSGRUPPE UND PLANSTELLE - RECHT DES BEAMTEN AUF BEIBEHALTUNG SPEZIFISCHER TÄTIGKEITEN - KEINES

  • EU-Kommission

    Kruse / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Bestehen eines wohlerworbenen Rechts auf Wahrnehmung spezifischer Aufgaben durch eine Bürosekretärin bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Tätigkeit einer Übersetzerin

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 7; ; Beamtenstatut Art. 24; ; Beamtenstatut Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - VERWENDUNG - ENTSPRECHUNG ZWISCHEN DEN AUFGABEN UND DER BESOLDUNGSGRUPPE UND PLANSTELLE - RECHT DES BEAMTEN AUF BEIBEHALTUNG SPEZIFISCHER TÄTIGKEITEN - KEINES

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1986 - 155/85

    Dieter Strack gegen Europäisches Parlament. - Weigerung, einem Bewerber die

    - Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 280/81, Hoffmann/Kommission, Slg. 1983, 889, namentlich Randnr. 11 der Entscheidungsgründe; in demselben Sinne vgl. das Urteil vom 27. Januar 1983 in der Rechtssache 263/81, List/Kommission, Slg. 1983, 103, namentlich Randnr. 29 der Entscheidungsgründe, und das Urteil vom 5. April 1984 in der Rechtssache 347/82, Slg. 1984, 1847, namentlich Randnr. 17 der EntscheidungsgrUnde (in anderen Urteilen hat der Gerichtshof allerdings nach Zurückweisung des Aufhebungsantrags ausdrücklich festgestellt, daß das Organ keinen Amtsfehler begangen hatte und nicht haftbar war, und auch den Schadensersatzantrag zurückgewiesen, siehe das Urteil vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 218/80, Kruse/Kommission, Slg. 1981, 2417, namentlich Randnr. 10 der EntscheidungsgrUnde; das Urteil vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 137/79, Kohll/ Kommission, Slg. 1980, 2601, namentlich Randnr. 15 der EntscheidungsgrUnde; das Urteil vom 28. Mai 1980 in den verbundenen Rechtssachen 33 und 75/79, Kuhner/Kommission, Slg. 1980, 1677, namentlich Randnr. 27 der EntscheidungsgrUnde.

    16 - Vgl. folgende Präzedenzfälle: Urteil vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 218/80, Kruse/Kommission, Slg. 1981, 2417, namentlich die Randnrn.

  • EuGH, 13.12.2001 - C-446/00

    Cubero Vermurie / Kommission

    Im Rahmen des Artikels 24 des Statuts bezieht sich der Begriff "berufliche Fortbildung" hauptsächlich auf Maßnahmen mit mehr oder weniger formalisiertem Ausbildungscharakter wie Sprachkurse oder Stenographietests (vgl. jeweils Urteile vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 218/80, Kruse/Kommission, Slg. 1981, 2417, Randnr. 9, und vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 280/80, Bakke-d'Aloya/Rat, Slg. 1981, 2887, Randnr. 13).
  • EuGöD, 25.09.2012 - F-41/10

    Bermejo Garde / EWSA - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Antrag auf

    Im Übrigen hat die Verwaltung zwar jedes Interesse daran, die Beamten nach Maßgabe ihrer spezifischen Fähigkeiten und ihrer persönlichen Präferenzen zu verwenden, doch kann einem Beamten nicht das Recht zuerkannt werden, spezifische Tätigkeiten auszuüben oder beizubehalten oder jede andere zu seiner Grundamtsbezeichnung gehörende Tätigkeit abzulehnen (Urteile des Gerichtshofs vom 22. Oktober 1981, Kruse/Kommission, 218/80, Randnr. 7, und vom 1. Juni 1983, Seton/Kommission, 36/81, 37/81 und 218/81, Randnrn.
  • EuG, 04.12.2018 - T-560/16

    Schneider / EUIPO - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Interne

    Im Übrigen hat die Verwaltung zwar jedes Interesse daran, die Beamten nach Maßgabe ihrer spezifischen Fähigkeiten und ihrer persönlichen Präferenzen zu verwenden, doch kann den Beamten nicht das Recht zuerkannt werden, spezifische Tätigkeiten auszuüben oder beizubehalten oder jede andere zu ihrer Funktionsbezeichnung gehörende Tätigkeit abzulehnen (Urteile vom 22. Oktober 1981, Kruse/Kommission, 218/80, EU:C:1981:240, Rn. 7, vom 28. Mai 1998, W/Kommission, T-78/96 und T-170/96, EU:T:1998:112, Rn. 105, und vom 19. Juni 2014, BN/Parlament, F-157/12, EU:F:2014:164, Rn. 57).
  • EuGöD, 15.04.2010 - F-4/09

    de Britto Patricio-Dias / Kommission

    Gerichtshof: 22. Oktober 1981, Kruse/Kommission, 218/80, Slg. 1981, 2417, Randnr. 7; 23. März 1988, Hecq/Kommission, 19/87, Slg. 1988, 1681, Randnr. 6.
  • EuGH, 23.01.1986 - 173/84

    Rasmussen / Kommission

    Wie er jedoch in seinem Urteil vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 218/80 (Kruse, Slg. 1981, 2417) entschieden hat, kann der Beamte verlangen, daß die ihm zugewiesenen Aufgaben seiner Besoldungsgruppe und seiner Planstelle entsprechen.
  • EuG, 07.06.2018 - T-597/16

    OW / EASA

    Par ailleurs, s'il est vrai que l'administration a tout intérêt à affecter les fonctionnaires et agents en considération de leurs aptitudes spécifiques et de leurs préférences personnelles, il ne saurait pour autant leur être reconnu le droit d'exercer ou de conserver des fonctions spécifiques (arrêts du 22 octobre 1981, Kruse/Commission, 218/80, EU:C:1981:240, point 7, et du 7 février 2007, Clotuche/Commission, T-339/03, EU:T:2007:36, point 47).
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 02.12.1982 - I 218/80   

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https://dejure.org/1982,21512
FG Baden-Württemberg, 02.12.1982 - I 218/80 (https://dejure.org/1982,21512)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.1982 - I 218/80 (https://dejure.org/1982,21512)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1982 - I 218/80 (https://dejure.org/1982,21512)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1983, 444
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Der BFH hat bisher allerdings nicht entschieden, welche Angemessenheitsgrenze für den Wohnbedarf der doppelten Haushaltsführung besteht (vgl. BFH-Urteile vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; vom 11. März 2003 IX R 55/01, BFHE 202, 15, BStBl II 2003, 627; vom 3. Dezember 1982 VI R 228/80, BFHE 137, 564, BStBl II 1983, 467, unter 6. der Gründe; vom 16. März 1979 VI R 126/78, BFHE 127, 393, BStBl II 1979, 473; Urteile des FG München vom 28. Mai 2001 13 K 3522/98, juris; des FG Köln vom 14. Mai 1997 2 K 4711/95, EFG 1997, 1108; des FG Baden-Württemberg vom 2. Dezember 1982 I 218/80, EFG 1983, 444; von Beckerath in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 9 Rz 275; Bergkemper in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 490; Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 387; von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz G 105 ff.; Claßen in Lademann, EStG, § 9 EStG Rz 101; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 9 Rz 157; Söhn, Steuer und Wirtschaft 1983, 193).
  • FG Düsseldorf, 17.02.2004 - 17 K 6386/02

    Unterkunftskosten für Zweitwohnung von 94 qm sind keine notwendigen Kosten einer

    Der Senat sieht hierin angesichts der Tatsache, dass berufstätige Einzelpersonen häufig in Apartments von weniger als 60 m² Wohnfläche wohnen, eine zutreffende Quantifizierung des unbestimmten Rechtsbegriffs "notwendig" (vgl. insoweit Urt. des FG Baden-Württemberg v. 02.12.1982 I 218/80, EFG 1983, 444: 40 m²).
  • FG München, 28.05.2001 - 13 K 3522/98

    Notwendige Unterkunftskosten anläßlich einer doppelten Haushaltsführung;

    Da berufstätige Einzelpersonen häufig in Appartements von deutlich weniger als 60 qm Größe wohnen, könnte für die notwendige Wohnfläche auch ein wesentlich geringerer Wert in Betracht kommen (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 2.12.1982 I 218/80, EFG 1983, 444: 40 qm).
  • FG Niedersachsen, 14.03.1997 - IX 399/92

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei der

    Unter Berufung auf die Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 2. Dezember 1982 (EFG 1983, 444) und eine analoge Einwendung des Abschnitts 43 Abs. 5 Nr. 2 der Lohnsteuerrichtlinien 1990 (LStR) ist der Kläger der Ansicht, er führe unter steuerlichen Gesichtspunkten während des gesamten Streitjahres einen doppelten Haushalt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.02.1995 - 1 K 1672/94

    Lohnsteuer; berücksichtigungsfähige Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten

    Mit dem Finanzamt geht der Senat davon aus, daß für eine Einzelperson eine Wohnfläche von 60 m- völlig ausreichend ist (vgl. hierzu auch Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 2. Dezember 1982, EFG 1983, 444, 445 a.E.; angemessene Wohnfläche: 40 m-).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.03.1996 - 1 K 1242/93

    Lohnsteuer; Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Die Obergrenze liegt eher unter 60 m- als darüber (vgl. FG Baden-Württemberg EFG 1983 S. 444, 445 li.Sp.: 40 m-).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1981 - 218/80   

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https://dejure.org/1981,12987
Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1981 - 218/80 (https://dejure.org/1981,12987)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.09.1981 - 218/80 (https://dejure.org/1981,12987)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. September 1981 - 218/80 (https://dejure.org/1981,12987)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Waltraut Kruse gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - wohlerworbenes Recht auf Wahrnehmung spezifischer Aufgaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.03.1975 - 189/73

    Van Reenen / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1981 - 218/80
    Die Tatsache, daß sich der Beamte zur Ausübung einer im Vergleich zu seiner Besoldungsgruppe höherwertigen Tätigkeit bereit erklärt, ist höchstens im Hinblick auf eine Beförderung zu berücksichtigen, sie verleiht ihm aber keinen Anspruch auf eine Neueinstufung (Urteil vom 19. März 1975, Van Reenen, Slg. 1975, 445, Randnr. 6 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 11. Mai 1978, de Roubaix, Slg. 1978, 1081, Randnr. 17 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 12.07.1973 - 28/72

    Tontodonati / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1981 - 218/80
    Die in Artikel 5 Absatz 4 des Statuts vorgesehene "Übersicht über die Grundamtsbezeichnungen und die ihnen zugeordneten Laufbahnen in den einzelnen Laufbahngruppen und in der Sonderlaufbahn Sprachendienst" (Anhang I des Statuts) sowie die von jedem Organ erstellte Beschreibung der Tätigkeiten und des Aufgabenbereichs für jede Grundamtsbezeichnung bezwecken nicht nur, es der Verwaltung zu ermöglichen, von einem Beamten die seiner Einstufung und der Beschreibung seiner Tätigkeit entsprechenden Leistungen zu verlangen, sondern auch, die Beamten gegen mißbräuchliche Forderungen der Verwaltung zu schützen (Urteil vom 12. Juli 1973, Tontodonati, Slg. 1973, 779, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe: " . . . die Verwaltung [kann] von einem Beamten nicht verlangen .. ., daß er Aufgaben wahrnimmt, die zu einer höheren Laufbahn gehören").
  • EuGH, 11.05.1978 - 25/77

    De Roubaix / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1981 - 218/80
    Die Tatsache, daß sich der Beamte zur Ausübung einer im Vergleich zu seiner Besoldungsgruppe höherwertigen Tätigkeit bereit erklärt, ist höchstens im Hinblick auf eine Beförderung zu berücksichtigen, sie verleiht ihm aber keinen Anspruch auf eine Neueinstufung (Urteil vom 19. März 1975, Van Reenen, Slg. 1975, 445, Randnr. 6 der Entscheidungsgründe; Urteil vom 11. Mai 1978, de Roubaix, Slg. 1978, 1081, Randnr. 17 der Entscheidungsgründe).
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