Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.11.2004 - 22 A 03.40010 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,68149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019
Standort-Zwischenlager
Dort wird unter Bezugnahme auf § 9a Abs. 2 Satz 3 AtG klargestellt, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Kernbrennstoffen innerhalb eines abgeschlossenen Geländes, auf dem ein nach § 7 AtG genehmigtes KKW betrieben wird, einer Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG bedarf (…so auch die amtliche Begründung: BT-Drs. 14/6890, S. 20; vgl. BayVGH vom 11.11.2004 - Az. 22 A 03.40010 - , S. 14). - VGH Bayern, 02.01.2006 - 22 A 04.40016
Klagen gegen atomare Zwischenlager abgewiesen
Dort wird unter Bezugnahme auf § 9a Abs. 2 Satz 3 AtG klargestellt, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Kernbrennstoffen innerhalb eines abgeschlossenen Geländes, auf dem ein nach § 7 AtG genehmigtes KKW betrieben wird, einer Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG bedarf (so auch die amtliche Begründung: BT-Drs. 14/6890, S. 20; vgl. BayVGH vom 11.11.2004 - Az. 22 A 03.40010 - , S. 14). - VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010
Standort-Zwischenlager
Dort wird unter Bezugnahme auf § 9a Abs. 2 Satz 3 AtG klargestellt, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Kernbrennstoffen innerhalb eines abgeschlossenen Geländes, auf dem ein nach § 7 AtG genehmigtes KKW betrieben wird, einer Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG bedarf (…so auch die amtliche Begründung: BT-Drs. 14/6890, S. 20; vgl. BayVGH vom 11.11.2004 - Az. 22 A 03.40010 - , S. 14). - VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048
Standort-Zwischenlager
Dort wird unter Bezugnahme auf § 9a Abs. 2 Satz 3 AtG klargestellt, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Kernbrennstoffen innerhalb eines abgeschlossenen Geländes, auf dem ein nach § 7 AtG genehmigtes KKW betrieben wird, einer Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG bedarf (…so auch die amtliche Begründung: BT-Drs. 14/6890, S. 20; vgl. BayVGH vom 11.11.2004 - Az. 22 A 03.40010 -, S. 14). - VGH Bayern, 12.01.2006 - 2 A 03.40019 Dort wird unter Bezugnahme auf § 9a Abs. 2 Satz 3 AtG klargestellt, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Kernbrennstoffen innerhalb eines abgeschlossenen Geländes, auf dem ein nach § 7 AtG genehmigtes KKW betrieben wird, einer Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG bedarf (…so auch die amtliche Begründung: BT-Drs. 14/6890, S. 20; vgl. BayVGH vom 11.11.2004 - Az. 22 A 03.40010 - , S. 14).