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   VGH Bayern, 11.11.2004 - 22 A 03.40010   

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https://dejure.org/2004,68149
VGH Bayern, 11.11.2004 - 22 A 03.40010 (https://dejure.org/2004,68149)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2004 - 22 A 03.40010 (https://dejure.org/2004,68149)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2004 - 22 A 03.40010 (https://dejure.org/2004,68149)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019

    Standort-Zwischenlager

    Dort wird unter Bezugnahme auf § 9a Abs. 2 Satz 3 AtG klargestellt, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Kernbrennstoffen innerhalb eines abgeschlossenen Geländes, auf dem ein nach § 7 AtG genehmigtes KKW betrieben wird, einer Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG bedarf (so auch die amtliche Begründung: BT-Drs. 14/6890, S. 20; vgl. BayVGH vom 11.11.2004 - Az. 22 A 03.40010 - , S. 14).
  • VGH Bayern, 02.01.2006 - 22 A 04.40016

    Klagen gegen atomare Zwischenlager abgewiesen

    Dort wird unter Bezugnahme auf § 9a Abs. 2 Satz 3 AtG klargestellt, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Kernbrennstoffen innerhalb eines abgeschlossenen Geländes, auf dem ein nach § 7 AtG genehmigtes KKW betrieben wird, einer Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG bedarf (so auch die amtliche Begründung: BT-Drs. 14/6890, S. 20; vgl. BayVGH vom 11.11.2004 - Az. 22 A 03.40010 - , S. 14).
  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010

    Standort-Zwischenlager

    Dort wird unter Bezugnahme auf § 9a Abs. 2 Satz 3 AtG klargestellt, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Kernbrennstoffen innerhalb eines abgeschlossenen Geländes, auf dem ein nach § 7 AtG genehmigtes KKW betrieben wird, einer Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG bedarf (so auch die amtliche Begründung: BT-Drs. 14/6890, S. 20; vgl. BayVGH vom 11.11.2004 - Az. 22 A 03.40010 - , S. 14).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048

    Standort-Zwischenlager

    Dort wird unter Bezugnahme auf § 9a Abs. 2 Satz 3 AtG klargestellt, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Kernbrennstoffen innerhalb eines abgeschlossenen Geländes, auf dem ein nach § 7 AtG genehmigtes KKW betrieben wird, einer Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG bedarf (so auch die amtliche Begründung: BT-Drs. 14/6890, S. 20; vgl. BayVGH vom 11.11.2004 - Az. 22 A 03.40010 -, S. 14).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 2 A 03.40019
    Dort wird unter Bezugnahme auf § 9a Abs. 2 Satz 3 AtG klargestellt, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Kernbrennstoffen innerhalb eines abgeschlossenen Geländes, auf dem ein nach § 7 AtG genehmigtes KKW betrieben wird, einer Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 AtG bedarf (so auch die amtliche Begründung: BT-Drs. 14/6890, S. 20; vgl. BayVGH vom 11.11.2004 - Az. 22 A 03.40010 - , S. 14).
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