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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1998 - 22 A 194/98   

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https://dejure.org/1998,6415
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1998 - 22 A 194/98 (https://dejure.org/1998,6415)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.07.1998 - 22 A 194/98 (https://dejure.org/1998,6415)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juli 1998 - 22 A 194/98 (https://dejure.org/1998,6415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfer (Bewertungsmängel) - Zahl der Prüfer; Übertragung der Korrektur auf Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hochschule; Prüfungsordnung; Vordiplom; Anzahl der Prüfer; Bewertung durch einen Prüfer; Bewertung von Arbeiten durch wissenschaftliche Mitarbeiter; Vorkorrektur von Arbeiten; Mündliche Ergänzungsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 305
  • NVwZ 1999, 318 (Ls.)
  • DVBl 1999, 562 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89

    Prüfungsleistung - Bewertungsfehler - Beweislast - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1998 - 22 A 194/98
    (Vgl. OVG NW, Urteil vom 11.05.1989 - 22 A 1147/88 -, m. w. N., - bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 31.07.1989 - 7 B 104.89 -, DVBl. 1989, 1195 = NVwZ 1990, 65 = NJW 1990, 464; Niehues, Prüfungsrecht, 3. Auflage, Rdnr. 179, m. w. N.).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1998 - 22 A 194/98
    Ferner verlangt ein solches Verfahren, daß der Bewertungsmaßstab, der zudem nicht starr sein darf, (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 - u. a., BVerfGE 80, 1 = DVBl. 1989, 814 = WissR 1989, 257) vorher festgesetzt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2008 - 14 A 2154/08

    Auslegung von nach förmlicher Bescheidung über ein Prüfungsergebnis schriftlich

    OVG NRW, Urteil vom 6.7.1998 - 22 A 194/98 -, NJW 1999, 305 = WissR 199, 82.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - 14 B 1378/13

    Neubewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.7.1989 - 7 B 104.89 -, NVwZ 1990, 65; OVG NRW, Urteil vom 6.7.1998 - 22 A 194/98 -, NJW 1999, 305 (306).

    Soweit das beschließende Gericht die Auffassung vertreten hat, die Neubewertung durch einen neuen Prüfer sei nur rechtmäßig, wenn alle Prüfungsarbeiten eines Termins von allen dazu berufenen Prüfern bewertet würden, um sicherzustellen, dass der individuelle Prüfungsmaßstab eines jeden Prüfers gleichermaßen auf jede der Bearbeitungen angewandt wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 16.12.2008 - 14 A 2154/08 -, NWVBl. 2009, 222 (224); Urteil vom 6.7.1998 - 22 A 194/98 -, NJW 1999.305 (308), begründet dies keinen Anspruch auf Neubewertung, selbst wenn dem Zweitprüfer nicht alle Prüfungsarbeiten des Klausurtermins zu Vergleichszwecken vorgelegen haben sollten.

  • VG Mainz, 07.07.2021 - 3 K 578/20

    Bewertung einer Prüfungsleistung; Bescheidungklage; eigenes Urteil des Prüfers -

    Zu berücksichtigen ist indes, dass die Mitwirkung von Korrekturassistenten sich auf eine Korrekturhilfe zu beschränken hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1989 - 7 B 104/89 -, NVwZ 1990, 65 = juris Rn. 6; OVG NW; Urteil vom 6. Juli 1998 - 22 A 194/98 -, juris Rn. 12); diese Hilfe enthebt den Prüfer indes nicht der Pflicht, sich unabhängig von anderen in die Korrektur eingebundenen Personen ein eigenes Urteil über den Inhalt der Arbeit zu machen.

    In keinem Fall darf der Prüfer - auch nicht teilweise - die Bewertung an andere Personen delegieren oder Wertungen Dritter als verbindlich hinnehmen (vgl. OVG NW, Urteil vom 6. Juli 1998, a.a.O. Rn. 14; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O. Rn. 321 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 20.02.2018 - 11 K 992/16

    Wirksamkeit der Abnahme von Gesellenprüfung nur bei ordnungsgemäßer Bestellung

    In der prüfungsrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die fehlerhafte Besetzung einer Prüfungskommission einen wesentlichen Verfahrensfehler darstellt, der zur Rechtswidrigkeit der Prüfung führt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.01.1990 - 9 S 3071/88 - juris, Rn. 35; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.07.1998 - 22 A 194/98 - NJW 1999, 305, 307; VG Berlin, Beschl. v. 07.06.2005 - 12 A 1549/04 - juris, Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.12.2013 - 14 B 1277/13 - juris, Rn. 10 ff.).

    Dies wurde beispielsweise in dem Fall angenommen, in dem ein einzelner Prüfer nicht wirksam durch den Prüfungsausschuss hierzu bestellt wurde (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 06.07.1998 - 22 A 194/98 - NJW 1999, 305, 307).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - 14 B 1277/13

    Wiederholung einer Klausur oder einer Neubewertung der Klausur bei fehlerhafter

    Soweit das beschließende Gericht die Auffassung vertreten hat, die Neubewertung durch einen neuen Prüfer sei nur rechtmäßig, wenn alle Prüfungsarbeiten eines Termins von allen dazu berufenen Prüfern bewertet würden, um sicherzustellen, dass der individuelle Prüfungsmaßstab eines jeden Prüfers gleichermaßen auf jede der Bearbeitungen angewandt wird, vgl. OVG NRW, Urteil vom 16.12.2008 - 14 A 2154/08 -, NWVBl. 2009, 222 (224); Urteil vom 6.7.1998 - 22 A 194/98 -, NJW 1999.305 (308), ist dies schon deshalb nicht einschlägig, weil im Gegensatz zu den dort entschiedenen Fällen einer rechtswidrigen Regelung zur Beseitigung des Zweiprüferprinzips hier zur Bewertung der in Rede stehenden Klausuren in dem Termin vom 28. September 2012 gemäß § 16 Abs. 5 Satz 2 PO für den Regelfall nur ein Prüfer berufen war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2007 - 14 A 2097/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Genehmigung des Rücktritts vom dritten

    - 22 A 194/98 -, NJW 1999, 305, ab.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2004 - 14 B 1236/04

    Anspruch auf Neubewertung einer Klausur im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Januar 2004 - 14 E 664/03 - vom 20. März 2003 - 14 A 4330/02 - vom 14. Dezember 2001 - 14 A 1130/01 - und vom 20. September 2001 - 14 A 3334/01 - Urteil vom 6. Juli 1998 - 22 A 194/98 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2001 - 14 A 3334/01

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsentscheidung

    Nicht anders als in dem vom 22. Senat des erkennenden Gerichts zur gleichen Problematik entschiedenen Fall - vgl. OVG Münster, Urteil vom 6. Juli 1998 - 22 A 194/98 -, NJW 1999, 305 = WissR 32 (1999), 82 - geht auch hier die DPO davon aus, daß die Prüfer vorab für die Prüfung vom Prüfungsausschuß bestellt werden (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 DPO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2011 - 6 A 781/10

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einer Klage eines

    Mit diesem wird geltend gemacht, das Verwaltungsgericht sei von den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Juli 1998 - 22 A 194/98 - sowie vom 16. Dezember 2008 - 14 A 2154/08 - abgewichen.
  • VG Gelsenkirchen, 30.08.2011 - 4 L 848/11

    Auslaufender Diplomstudiengang; Vertrauensschutz; staatlich anerkannte

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Juli 1998 - 22 A 194/98 - Aufgrund des zwischenzeitlichen Zeitablaufs von mehr als sieben Monaten seit der Klausur "Betriebliche Steuerlehre II" ist eine mündliche Ergänzungsprüfung, die den Leistungs- und Wissensstand zum Zeitpunkt dieser Klausur ermitteln soll, nicht mehr möglich.
  • VG Oldenburg, 25.04.2002 - 12 A 842/00

    Ergänzungsprüfung; Prüfung; Wirtschaftsprüfer

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