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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 387/97   

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https://dejure.org/2000,9894
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 387/97 (https://dejure.org/2000,9894)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.10.2000 - 22 A 387/97 (https://dejure.org/2000,9894)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Oktober 2000 - 22 A 387/97 (https://dejure.org/2000,9894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs einer Sozialhilfeträgerin auf Erstattung von Leistungen für eine Dialysebehandlung; Ausgestaltung der Zuständigkeit eines Trägers der Sozialhilfe zur Leistungsgewährung an einen nierenkranken Dialysepatienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 27/98 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Leistungsausschluß nach § 310 Abs 2 RVO -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 387/97
    Es ist daher nicht entscheidungserheblich, ob ein - wie hier - bereits zuvor bestimmter und eingetretener Leistungsausschluss für eine bestimmte Erkrankung mit dem In-Kraft- Treten der Neuregelung, d.h. ab 1. Januar 1989, entfällt, oder ob sie - ohne Übergangsregelung - nur bewirkt, dass die bisher eingetretenen Leistungsausschlüsse bestehen bleiben, neue aber nicht mehr hinzukommen können, vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 27/98 R -, Seite 4 des Urteilsabdrucks.

    vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 1999 a.a.O., Seite 4.

    vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 1999, a.a.O., Seite 3 f.

  • BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 35.99

    Erstattungsanspruch des unzuständigen Leistungsträgers gegen den zuständigen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 387/97
    Auf die Revision der Klägerin gegen die Zurückweisung der Berufung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 15. Juni 2000 - 5 C 35.99 - das Senatsurteil vom 6. September 1999 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das erkennende Gericht zurückverwiesen.

    vgl. das vorliegend ergangene Urteil des BVerwG vom 15. Juni 2000 - 5 C 35.99 -, FEVS 51, 445.

  • BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74

    Vorläufige Hilfeleistung in Form der Zahlung einer Ernährungszulage im Rahmen der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - 22 A 387/97
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 1974 - 5 C 18.74 -, FEVS 23, 177.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2015 - 12 A 1450/14

    Erstattung von Kosten für Jugendhilfeleistungen eines Hilfeempfängers

    - 22 A 387/97 -.
  • VG Karlsruhe, 12.04.2019 - 8 K 7391/16

    Notwendigkeit der positiven Kenntnis des in Anspruch genommenen

    So habe auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 17.10.2000 (- 22 A 387/97 -) entschieden, dass der Verlust der Kenntnis einer sozialhilferechtlich notwendigen Maßnahme dann eintrete, wenn der Sozialhilfeträger davon ausgehe, dass nunmehr - aus welchem Grund auch immer - ein anderer Leistungsträger eingetreten sei.
  • VG Aachen, 03.02.2004 - 2 K 71/02
    vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2000 - 5 C 35.99 -, aaO., dort lag ein Fall vor, in dem dem Sozialhilfeträger der generelle Hilfebedarf des Hilfebedürftigen aufgrund der fortgeführten Übernahme der Fahrtkosten zur Dialysebehandlung bekannt war, das Gericht jedoch darauf abgestellt hat, wann der Sozialhilfeträger Kenntnis von dem konkreten Bedarf hinsichtlich der Übernahme der Dialysekosten erhalten hat; dem folgt auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 17. Oktober 2000 - 22 A 387/97 -.
  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2003 - 2 K 5735/01
    vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 5 C 62/01 -, Juris- Dokument-Nr.: WBRE410009671; OVG NRW, Urteil vom 6. September 1999 - 22 A 387/97 -, NWVBl.
  • VG Düsseldorf, 02.04.2004 - 13 K 5630/02

    Anspruch des Trägers eines geronto-psychiatrischen Altenheims und Pflegeheims

    "„Bekanntwerden" im Sinne von § 5 BSHG bedeutet, dass die Notwendigkeit der Hilfe vom Antragsteller dargetan ist oder sonst konkrete Anhaltspunkte hierfür erkennbar sind; erforderlich ist die Kenntnis sämtlicher Voraussetzungen der Leistungspflicht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1997 - 5 PKH 2/97-, Buchholz, 436.0, § 5 BSHG Nr. 15; OVG NRW, Urteil vom 6. September 1999 - 22 A 387/97 -, NWVBl. 2000, 192.
  • BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 35.99
    BVerwG 5 C 35.99 OVG 22 A 387/97.
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