Rechtsprechung
VGH Bayern, 29.11.2004 - 22 AS 04.40066 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Errichtung einer TKW-Umfüllstelle zur Belieferung der Diesellokomotiven mit Dieselkraftstoff durch Lastkraftwagen; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen die Plangenehmigung beziehungsweise hinsichtlich des Betriebs des ...
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 5; ; AEG § 18 Abs. 2; ; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Antragsbefugnis einer Gemeinde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2004 - 22 AS 04.40066
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 22 A 04.40063 wird abgelehnt.Die Antragstellerin hat gegen die Plangenehmigung Anfechtungsklage erhoben (Az. 22 A 04.40063) und beantragt die Wiederherstellung von deren aufschiebender Wirkung, hilfsweise nur hinsichtlich des Betriebs des Vorhabens ab dem 1. Januar 2005.
Dem Aufschubinteresse der Antragstellerin kommt zum einen deshalb kein besonderes Gewicht zu, weil die Erfolgsaussichten der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren (Anfechtungsklage 22 A 04.40063) nicht günstig sind.
- VGH Bayern, 08.03.2004 - 22 A 03.40058
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2004 - 22 AS 04.40066
Außerdem gehört zu den Belangen, die ein Vorhaben rechtfertigen können, auch das Interesse an einer kostengünstigen Lösung (vgl. auch BayVGH vom 8.3.2004 - Az. 22 A 03.40058).Generell zählt bei der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung zu den abwägungserheblichen öffentlichen Belangen auch das Interesse an einer kostengünstigen Lösung (vgl. z.B. BayVGH vom 8.3.2004 - Az. 22 A 03.40058).
- BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02
Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2004 - 22 AS 04.40066
Sie kann sich gegenüber einem anderen Planungsträger auch nicht zum gesamtverantwortlichen "Wächter des Umweltschutzes" machen (BVerwG vom 5.11.2002, DVBl 2003, 211/213).b) Eine nachhaltige Beeinträchtigung hinreichend konkretisierter und verfestigter Planungen der Antragstellerin, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für eine wehrfähige Rechtsposition der Antragstellerin erforderlich wäre (vgl. BVerwG vom 5.11.2002, DVBl 2003, 211/212), ist bisher nicht erkennbar.
- BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98
Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.11.2004 - 22 AS 04.40066
Eine drohende Zerstörung oder wesentliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit einer öffentlichen Einrichtung kann insoweit ausreichen (BVerwG vom 12.8.1999, UPR 2000, 182).
- VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11
Windkraftanlage
Nach diesem Recht darf die Gemeinde das Gepräge und die Struktur ihres Ortes selbst bestimmen (vgl. Bayer. VGH, B. v. 29.11.2004 - 22 AS 04.40066 -, juris, Rdnr. 7;… VGH Bad.-Württ., U. v. 01.10.2004 - 5 S 1012/03 -, juris, Rdnr. 86; U. v. 06.07.2004 - 5 S 1706/03 -, NuR 2006, 298, 299 l.Sp.). - OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11
Netzergänzende Maßnahmen, gemeindliche Planungshoheit, Präklusion
Es ist vielmehr nach Aktenlage wohl nur eine verhältnismäßig begrenzte Anzahl von Wohneinheiten - jedenfalls von erheblichen Lärmbeeinträchtigungen - betroffen, so dass die Eigentümer dieser Grundstücke ihre aus Art. 14 GG, § 41 BImSchG resultierenden Rechte - wie teilweise auch geschehen - selbst geltend machen müssen, da es nicht Aufgabe der Gemeinde ist als Sachwalterin, Rechte Dritter geltend zu machen (…vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 26. Mai 2011 a. a. O., juris Rn. 10 ff.; BayVGH, Beschl. v. 29. November 2004 - 22 AS 04.40066 -, juris Rn. 5). - VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063
Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; wehrfähige Rechtspositionen einer Gemeinde …
Anders als noch im Eilverfahren 22 AS 04.40066 (Beschluss vom 29.11.2004) kann der Verwaltungsgerichtshof nach den nunmehr vorliegenden Erkenntnissen die Besorgnisse der Klägerin nachvollziehen, was das im Eigentum der Klägerin stehende Straßengrundstück FlNr.